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Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854.

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nahm sie heraus und legte es vor den Enkel, der wieder auf ihren Wink neben ihr Platz genommen hatte, indem sie mit kurzen Worten den Inhalt dieser wichtigen Schriften andeutete.

Dies ist, begann die Aufzählung: der Original-Ehecontract zwischen dem Prinzen Henri Charles de la Tremouille et Talmont und der Prinzessin Emilie zu Hessen-Cassel. Der Brautschatz dieser meiner Urgroßmutter betrug einhundertundfünfzigtausend Livres, und blieb der Vermählten als Wittwe vertragsmäßig zu freier Verfügung, nebst einer Summe von vierundzwanzigtausend Livres für Kleider und Juwelen. Vom Jahr eintausendsechshundertundachtundvierzig.

Hier der Ehecontract meiner Großmutter, vom Jahr eintausendsechshundertundachtzig, mit der Bemerkung, daß die Prinzessin alle Gerechtsame an väterliche und großväterliche Verlassenschaften, auch andere künftige Erbfälle anzusprechen habe, nur nicht die ihrer beiden Brüder und ihrer einzigen Schwester Maria Sylvia. Letzteres hat sich dennoch durch besonderes Vermächtniß geändert.

Hier ein Document, das der Großmutter anstatt der genannten Ansprüche von Seiten ihres Bruders, des Herzogs Charles de la Tremouille, die Summe von sechzigtausend Livres fest zusichert. Aus diesem wichtigen Vergleichsinstrument vom Jahre sechzehnhundertdreiundachtzig geht hervor, daß die de la Tremouille'schen Gütereinkünfte in den Provinzen Poitou, Bretagne, Maine, Xaintoque, Auluis und Laudunois auf das in Paris, Straße Vaugirard, gelegene Palais der Familie gestellt sind.

Hier eine Schrift über die unserm Hause zustehende Baronie Vitre, deren Ertrag als Bürgschaft für ein Kapital von sechzigtausend Livres verschrieben ist, welche Summe meiner Großmutter von ihrer Mutter, der geborenen Landgräfin zu Hessen, vererbt und vermacht wurde. Dieses Kapital ist ebenfalls auf mich übergegangen.

Hier ein Schuldbrief des Bruders der Großmutter wegen Antheils an fünfundzwanzigtausend Livres am Erbe der verstorbenen Prinzessin Maria Sylvia, vom Jahre sechzehnhundertdreiundsechzig.

Hier wieder ein Vergleich vom zwölften Juli siebzehnhundertundeins, betreffend den Antheil der Großmutter von vierzigtausend Livres der Verlassenschaft ihrer königlichen Hoheit, Mademoiselle de Montpensier.

nahm sie heraus und legte es vor den Enkel, der wieder auf ihren Wink neben ihr Platz genommen hatte, indem sie mit kurzen Worten den Inhalt dieser wichtigen Schriften andeutete.

Dies ist, begann die Aufzählung: der Original-Ehecontract zwischen dem Prinzen Henri Charles de la Tremouille et Talmont und der Prinzessin Emilie zu Hessen-Cassel. Der Brautschatz dieser meiner Urgroßmutter betrug einhundertundfünfzigtausend Livres, und blieb der Vermählten als Wittwe vertragsmäßig zu freier Verfügung, nebst einer Summe von vierundzwanzigtausend Livres für Kleider und Juwelen. Vom Jahr eintausendsechshundertundachtundvierzig.

Hier der Ehecontract meiner Großmutter, vom Jahr eintausendsechshundertundachtzig, mit der Bemerkung, daß die Prinzessin alle Gerechtsame an väterliche und großväterliche Verlassenschaften, auch andere künftige Erbfälle anzusprechen habe, nur nicht die ihrer beiden Brüder und ihrer einzigen Schwester Maria Sylvia. Letzteres hat sich dennoch durch besonderes Vermächtniß geändert.

Hier ein Document, das der Großmutter anstatt der genannten Ansprüche von Seiten ihres Bruders, des Herzogs Charles de la Tremouille, die Summe von sechzigtausend Livres fest zusichert. Aus diesem wichtigen Vergleichsinstrument vom Jahre sechzehnhundertdreiundachtzig geht hervor, daß die de la Tremouille’schen Gütereinkünfte in den Provinzen Poitou, Bretagne, Maine, Xaintoque, Auluis und Laudunois auf das in Paris, Straße Vaugirard, gelegene Palais der Familie gestellt sind.

Hier eine Schrift über die unserm Hause zustehende Baronie Vitré, deren Ertrag als Bürgschaft für ein Kapital von sechzigtausend Livres verschrieben ist, welche Summe meiner Großmutter von ihrer Mutter, der geborenen Landgräfin zu Hessen, vererbt und vermacht wurde. Dieses Kapital ist ebenfalls auf mich übergegangen.

Hier ein Schuldbrief des Bruders der Großmutter wegen Antheils an fünfundzwanzigtausend Livres am Erbe der verstorbenen Prinzessin Maria Sylvia, vom Jahre sechzehnhundertdreiundsechzig.

Hier wieder ein Vergleich vom zwölften Juli siebzehnhundertundeins, betreffend den Antheil der Großmutter von vierzigtausend Livres der Verlassenschaft ihrer königlichen Hoheit, Mademoiselle de Montpensier.

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[37/0041] nahm sie heraus und legte es vor den Enkel, der wieder auf ihren Wink neben ihr Platz genommen hatte, indem sie mit kurzen Worten den Inhalt dieser wichtigen Schriften andeutete. Dies ist, begann die Aufzählung: der Original-Ehecontract zwischen dem Prinzen Henri Charles de la Tremouille et Talmont und der Prinzessin Emilie zu Hessen-Cassel. Der Brautschatz dieser meiner Urgroßmutter betrug einhundertundfünfzigtausend Livres, und blieb der Vermählten als Wittwe vertragsmäßig zu freier Verfügung, nebst einer Summe von vierundzwanzigtausend Livres für Kleider und Juwelen. Vom Jahr eintausendsechshundertundachtundvierzig. Hier der Ehecontract meiner Großmutter, vom Jahr eintausendsechshundertundachtzig, mit der Bemerkung, daß die Prinzessin alle Gerechtsame an väterliche und großväterliche Verlassenschaften, auch andere künftige Erbfälle anzusprechen habe, nur nicht die ihrer beiden Brüder und ihrer einzigen Schwester Maria Sylvia. Letzteres hat sich dennoch durch besonderes Vermächtniß geändert. Hier ein Document, das der Großmutter anstatt der genannten Ansprüche von Seiten ihres Bruders, des Herzogs Charles de la Tremouille, die Summe von sechzigtausend Livres fest zusichert. Aus diesem wichtigen Vergleichsinstrument vom Jahre sechzehnhundertdreiundachtzig geht hervor, daß die de la Tremouille’schen Gütereinkünfte in den Provinzen Poitou, Bretagne, Maine, Xaintoque, Auluis und Laudunois auf das in Paris, Straße Vaugirard, gelegene Palais der Familie gestellt sind. Hier eine Schrift über die unserm Hause zustehende Baronie Vitré, deren Ertrag als Bürgschaft für ein Kapital von sechzigtausend Livres verschrieben ist, welche Summe meiner Großmutter von ihrer Mutter, der geborenen Landgräfin zu Hessen, vererbt und vermacht wurde. Dieses Kapital ist ebenfalls auf mich übergegangen. Hier ein Schuldbrief des Bruders der Großmutter wegen Antheils an fünfundzwanzigtausend Livres am Erbe der verstorbenen Prinzessin Maria Sylvia, vom Jahre sechzehnhundertdreiundsechzig. Hier wieder ein Vergleich vom zwölften Juli siebzehnhundertundeins, betreffend den Antheil der Großmutter von vierzigtausend Livres der Verlassenschaft ihrer königlichen Hoheit, Mademoiselle de Montpensier.

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Zitationshilfe: Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bechstein_dunkelgraf_1854/41>, abgerufen am 21.11.2024.