Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854.nahm sie heraus und legte es vor den Enkel, der wieder auf ihren Wink neben ihr Platz genommen hatte, indem sie mit kurzen Worten den Inhalt dieser wichtigen Schriften andeutete. Dies ist, begann die Aufzählung: der Original-Ehecontract zwischen dem Prinzen Henri Charles de la Tremouille et Talmont und der Prinzessin Emilie zu Hessen-Cassel. Der Brautschatz dieser meiner Urgroßmutter betrug einhundertundfünfzigtausend Livres, und blieb der Vermählten als Wittwe vertragsmäßig zu freier Verfügung, nebst einer Summe von vierundzwanzigtausend Livres für Kleider und Juwelen. Vom Jahr eintausendsechshundertundachtundvierzig. Hier der Ehecontract meiner Großmutter, vom Jahr eintausendsechshundertundachtzig, mit der Bemerkung, daß die Prinzessin alle Gerechtsame an väterliche und großväterliche Verlassenschaften, auch andere künftige Erbfälle anzusprechen habe, nur nicht die ihrer beiden Brüder und ihrer einzigen Schwester Maria Sylvia. Letzteres hat sich dennoch durch besonderes Vermächtniß geändert. Hier ein Document, das der Großmutter anstatt der genannten Ansprüche von Seiten ihres Bruders, des Herzogs Charles de la Tremouille, die Summe von sechzigtausend Livres fest zusichert. Aus diesem wichtigen Vergleichsinstrument vom Jahre sechzehnhundertdreiundachtzig geht hervor, daß die de la Tremouille'schen Gütereinkünfte in den Provinzen Poitou, Bretagne, Maine, Xaintoque, Auluis und Laudunois auf das in Paris, Straße Vaugirard, gelegene Palais der Familie gestellt sind. Hier eine Schrift über die unserm Hause zustehende Baronie Vitre, deren Ertrag als Bürgschaft für ein Kapital von sechzigtausend Livres verschrieben ist, welche Summe meiner Großmutter von ihrer Mutter, der geborenen Landgräfin zu Hessen, vererbt und vermacht wurde. Dieses Kapital ist ebenfalls auf mich übergegangen. Hier ein Schuldbrief des Bruders der Großmutter wegen Antheils an fünfundzwanzigtausend Livres am Erbe der verstorbenen Prinzessin Maria Sylvia, vom Jahre sechzehnhundertdreiundsechzig. Hier wieder ein Vergleich vom zwölften Juli siebzehnhundertundeins, betreffend den Antheil der Großmutter von vierzigtausend Livres der Verlassenschaft ihrer königlichen Hoheit, Mademoiselle de Montpensier. nahm sie heraus und legte es vor den Enkel, der wieder auf ihren Wink neben ihr Platz genommen hatte, indem sie mit kurzen Worten den Inhalt dieser wichtigen Schriften andeutete. Dies ist, begann die Aufzählung: der Original-Ehecontract zwischen dem Prinzen Henri Charles de la Tremouille et Talmont und der Prinzessin Emilie zu Hessen-Cassel. Der Brautschatz dieser meiner Urgroßmutter betrug einhundertundfünfzigtausend Livres, und blieb der Vermählten als Wittwe vertragsmäßig zu freier Verfügung, nebst einer Summe von vierundzwanzigtausend Livres für Kleider und Juwelen. Vom Jahr eintausendsechshundertundachtundvierzig. Hier der Ehecontract meiner Großmutter, vom Jahr eintausendsechshundertundachtzig, mit der Bemerkung, daß die Prinzessin alle Gerechtsame an väterliche und großväterliche Verlassenschaften, auch andere künftige Erbfälle anzusprechen habe, nur nicht die ihrer beiden Brüder und ihrer einzigen Schwester Maria Sylvia. Letzteres hat sich dennoch durch besonderes Vermächtniß geändert. Hier ein Document, das der Großmutter anstatt der genannten Ansprüche von Seiten ihres Bruders, des Herzogs Charles de la Tremouille, die Summe von sechzigtausend Livres fest zusichert. Aus diesem wichtigen Vergleichsinstrument vom Jahre sechzehnhundertdreiundachtzig geht hervor, daß die de la Tremouille’schen Gütereinkünfte in den Provinzen Poitou, Bretagne, Maine, Xaintoque, Auluis und Laudunois auf das in Paris, Straße Vaugirard, gelegene Palais der Familie gestellt sind. Hier eine Schrift über die unserm Hause zustehende Baronie Vitré, deren Ertrag als Bürgschaft für ein Kapital von sechzigtausend Livres verschrieben ist, welche Summe meiner Großmutter von ihrer Mutter, der geborenen Landgräfin zu Hessen, vererbt und vermacht wurde. Dieses Kapital ist ebenfalls auf mich übergegangen. Hier ein Schuldbrief des Bruders der Großmutter wegen Antheils an fünfundzwanzigtausend Livres am Erbe der verstorbenen Prinzessin Maria Sylvia, vom Jahre sechzehnhundertdreiundsechzig. Hier wieder ein Vergleich vom zwölften Juli siebzehnhundertundeins, betreffend den Antheil der Großmutter von vierzigtausend Livres der Verlassenschaft ihrer königlichen Hoheit, Mademoiselle de Montpensier. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0041" n="37"/> nahm sie heraus und legte es vor den Enkel, der wieder auf ihren Wink neben ihr Platz genommen hatte, indem sie mit kurzen Worten den Inhalt dieser wichtigen Schriften andeutete.</p> <p>Dies ist, begann die Aufzählung: der Original-Ehecontract zwischen dem Prinzen Henri Charles de la Tremouille et Talmont und der Prinzessin Emilie zu Hessen-Cassel. Der Brautschatz dieser meiner Urgroßmutter betrug einhundertundfünfzigtausend Livres, und blieb der Vermählten als Wittwe vertragsmäßig zu freier Verfügung, nebst einer Summe von vierundzwanzigtausend Livres für Kleider und Juwelen. Vom Jahr eintausendsechshundertundachtundvierzig.</p> <p>Hier der Ehecontract meiner Großmutter, vom Jahr eintausendsechshundertundachtzig, mit der Bemerkung, daß die Prinzessin alle Gerechtsame an väterliche und großväterliche Verlassenschaften, auch andere künftige Erbfälle anzusprechen habe, nur nicht die ihrer beiden Brüder und ihrer einzigen Schwester Maria Sylvia. Letzteres hat sich dennoch durch besonderes Vermächtniß geändert.</p> <p>Hier ein Document, das der Großmutter anstatt der genannten Ansprüche von Seiten ihres Bruders, des Herzogs Charles de la Tremouille, die Summe von sechzigtausend Livres fest zusichert. Aus diesem wichtigen Vergleichsinstrument vom Jahre sechzehnhundertdreiundachtzig geht hervor, daß die de la Tremouille’schen Gütereinkünfte in den Provinzen Poitou, Bretagne, Maine, Xaintoque, Auluis und Laudunois auf das in Paris, Straße Vaugirard, gelegene Palais der Familie gestellt sind.</p> <p>Hier eine Schrift über die unserm Hause zustehende Baronie Vitré, deren Ertrag als Bürgschaft für ein Kapital von sechzigtausend Livres verschrieben ist, welche Summe meiner Großmutter von ihrer Mutter, der geborenen Landgräfin zu Hessen, vererbt und vermacht wurde. Dieses Kapital ist ebenfalls auf mich übergegangen.</p> <p>Hier ein Schuldbrief des Bruders der Großmutter wegen Antheils an fünfundzwanzigtausend Livres am Erbe der verstorbenen Prinzessin Maria Sylvia, vom Jahre sechzehnhundertdreiundsechzig.</p> <p>Hier wieder ein Vergleich vom zwölften Juli siebzehnhundertundeins, betreffend den Antheil der Großmutter von vierzigtausend Livres der Verlassenschaft ihrer königlichen Hoheit, Mademoiselle de Montpensier. </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [37/0041]
nahm sie heraus und legte es vor den Enkel, der wieder auf ihren Wink neben ihr Platz genommen hatte, indem sie mit kurzen Worten den Inhalt dieser wichtigen Schriften andeutete.
Dies ist, begann die Aufzählung: der Original-Ehecontract zwischen dem Prinzen Henri Charles de la Tremouille et Talmont und der Prinzessin Emilie zu Hessen-Cassel. Der Brautschatz dieser meiner Urgroßmutter betrug einhundertundfünfzigtausend Livres, und blieb der Vermählten als Wittwe vertragsmäßig zu freier Verfügung, nebst einer Summe von vierundzwanzigtausend Livres für Kleider und Juwelen. Vom Jahr eintausendsechshundertundachtundvierzig.
Hier der Ehecontract meiner Großmutter, vom Jahr eintausendsechshundertundachtzig, mit der Bemerkung, daß die Prinzessin alle Gerechtsame an väterliche und großväterliche Verlassenschaften, auch andere künftige Erbfälle anzusprechen habe, nur nicht die ihrer beiden Brüder und ihrer einzigen Schwester Maria Sylvia. Letzteres hat sich dennoch durch besonderes Vermächtniß geändert.
Hier ein Document, das der Großmutter anstatt der genannten Ansprüche von Seiten ihres Bruders, des Herzogs Charles de la Tremouille, die Summe von sechzigtausend Livres fest zusichert. Aus diesem wichtigen Vergleichsinstrument vom Jahre sechzehnhundertdreiundachtzig geht hervor, daß die de la Tremouille’schen Gütereinkünfte in den Provinzen Poitou, Bretagne, Maine, Xaintoque, Auluis und Laudunois auf das in Paris, Straße Vaugirard, gelegene Palais der Familie gestellt sind.
Hier eine Schrift über die unserm Hause zustehende Baronie Vitré, deren Ertrag als Bürgschaft für ein Kapital von sechzigtausend Livres verschrieben ist, welche Summe meiner Großmutter von ihrer Mutter, der geborenen Landgräfin zu Hessen, vererbt und vermacht wurde. Dieses Kapital ist ebenfalls auf mich übergegangen.
Hier ein Schuldbrief des Bruders der Großmutter wegen Antheils an fünfundzwanzigtausend Livres am Erbe der verstorbenen Prinzessin Maria Sylvia, vom Jahre sechzehnhundertdreiundsechzig.
Hier wieder ein Vergleich vom zwölften Juli siebzehnhundertundeins, betreffend den Antheil der Großmutter von vierzigtausend Livres der Verlassenschaft ihrer königlichen Hoheit, Mademoiselle de Montpensier.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … gutenberg.org: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in HTML.
(2013-01-22T14:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus gutenberg.org entsprechen muss.
austrian literature online: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-01-22T14:54:31Z)
Frederike Neuber: Konvertierung von HTML nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-01-22T14:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |