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Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854.

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Bett hüten. Wie er wieder das Lager zu verlassen und zu schreiben im Stande war, erhielt der Geschäftsführer einige Zeilen, mit zitternder Hand geschrieben, die ihn, was nicht selten geschah, zu einer Unterredung nach Eishausen einluden.

Mein Herr, sprach der Graf, der seinen Besuch in dem Zimmer empfing, welches zwischen dem Vorzimmer und dem Arbeitszimmer lag: ich war sehr krank, aber ich habe eine Pflege, die über alles Lob erhaben ist. Ich habe eine Gefährtin, die mir die ganze Welt, die ich gern entbehre, ersetzt. Aber die Mahnung aus dem Reich der Schatten, die jüngst an mich gelangte, wie im Mittelalter ein Brief der verhüllten Fehme an einen Schuldigen -- sagte mir auch, wie viel ich jener treuen Liebe schulde. Helfen Sie mir, meine Pflicht zu thun, wie es den Landesgesetzen gemäß ist, doch ohne Weitläufigkeiten; Sie wissen, daß ich diese nun einmal nicht liebe. Nur keine Gerichte! Nur keine Commissionen, Advocaten, Schreiber -- nur das nicht!

Ich werde mir erlauben, erwiederte der Geschäftsführer, Eurer Gnaden gehorsamst auseinanderzusetzen, daß und wie --

Schriftlich, lieber Herr, schriftlich, wenn ich bitten darf! unterbrach ihn Ludwig. Ich bin noch so angegriffen -- ich danke Ihnen und bleibe Ihnen im voraus verbunden.

Am folgenden Tage schrieb dieser Mann an den Grafen Folgendes: "Nach dem gestrigen Besuche, wo Euer Gnaden zum Erstenmale der Dame erwähnten, hoffe ich Eurer Gnaden Wünsche richtig zu erkennen. Sie wünschen Ihre hier belegenen Besitzungen an eine Dame, deren Namen Hochdieselben noch angeben werden, zu übertragen und diese als Eigenthümerin einzusetzen, damit diese Dame, bei einer Abreise, oder Abwesenheit, oder dem Ableben von Euer Gnaden stets als solche verfügen und handeln kann. Dieses wird sich auf das Gültigste und Kürzeste leicht, vielleicht auch ohne die persönliche Gegenwart von Gerichtspersonen machen lassen. Ich bin so frei, einen Entwurf zu einer zu treffenden derartigen Verfügung oder Cession zu gnädigster Ansicht und Prüfung beizulegen."

"Die Form der Abtretung der erwähnten Grundstücke an die Dame ist dadurch leicht gefunden, wenn Euer Gnaden mich beauftragen, die alten Kaufbriefe an die Behörde zurückzugeben und einen neuen auf den Namen der Dame ausfertigen zu lassen."

Bett hüten. Wie er wieder das Lager zu verlassen und zu schreiben im Stande war, erhielt der Geschäftsführer einige Zeilen, mit zitternder Hand geschrieben, die ihn, was nicht selten geschah, zu einer Unterredung nach Eishausen einluden.

Mein Herr, sprach der Graf, der seinen Besuch in dem Zimmer empfing, welches zwischen dem Vorzimmer und dem Arbeitszimmer lag: ich war sehr krank, aber ich habe eine Pflege, die über alles Lob erhaben ist. Ich habe eine Gefährtin, die mir die ganze Welt, die ich gern entbehre, ersetzt. Aber die Mahnung aus dem Reich der Schatten, die jüngst an mich gelangte, wie im Mittelalter ein Brief der verhüllten Fehme an einen Schuldigen — sagte mir auch, wie viel ich jener treuen Liebe schulde. Helfen Sie mir, meine Pflicht zu thun, wie es den Landesgesetzen gemäß ist, doch ohne Weitläufigkeiten; Sie wissen, daß ich diese nun einmal nicht liebe. Nur keine Gerichte! Nur keine Commissionen, Advocaten, Schreiber — nur das nicht!

Ich werde mir erlauben, erwiederte der Geschäftsführer, Eurer Gnaden gehorsamst auseinanderzusetzen, daß und wie —

Schriftlich, lieber Herr, schriftlich, wenn ich bitten darf! unterbrach ihn Ludwig. Ich bin noch so angegriffen — ich danke Ihnen und bleibe Ihnen im voraus verbunden.

Am folgenden Tage schrieb dieser Mann an den Grafen Folgendes: „Nach dem gestrigen Besuche, wo Euer Gnaden zum Erstenmale der Dame erwähnten, hoffe ich Eurer Gnaden Wünsche richtig zu erkennen. Sie wünschen Ihre hier belegenen Besitzungen an eine Dame, deren Namen Hochdieselben noch angeben werden, zu übertragen und diese als Eigenthümerin einzusetzen, damit diese Dame, bei einer Abreise, oder Abwesenheit, oder dem Ableben von Euer Gnaden stets als solche verfügen und handeln kann. Dieses wird sich auf das Gültigste und Kürzeste leicht, vielleicht auch ohne die persönliche Gegenwart von Gerichtspersonen machen lassen. Ich bin so frei, einen Entwurf zu einer zu treffenden derartigen Verfügung oder Cession zu gnädigster Ansicht und Prüfung beizulegen.“

„Die Form der Abtretung der erwähnten Grundstücke an die Dame ist dadurch leicht gefunden, wenn Euer Gnaden mich beauftragen, die alten Kaufbriefe an die Behörde zurückzugeben und einen neuen auf den Namen der Dame ausfertigen zu lassen.“

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Bett hüten. Wie er wieder das Lager zu verlassen und zu schreiben im Stande war, erhielt der Geschäftsführer einige Zeilen, mit zitternder Hand geschrieben, die ihn, was nicht selten geschah, zu einer Unterredung nach Eishausen einluden.</p>
          <p>Mein Herr, sprach der Graf, der seinen Besuch in dem Zimmer empfing, welches zwischen dem Vorzimmer und dem Arbeitszimmer lag: ich war sehr krank, aber ich habe eine Pflege, die über alles Lob erhaben ist. Ich habe eine Gefährtin, die mir die ganze Welt, die ich gern entbehre, ersetzt. Aber die Mahnung aus dem Reich der Schatten, die jüngst an mich gelangte, wie im Mittelalter ein Brief der verhüllten Fehme an einen Schuldigen &#x2014; sagte mir auch, wie viel ich jener treuen Liebe schulde. Helfen Sie mir, meine Pflicht zu thun, wie es den Landesgesetzen gemäß ist, doch ohne Weitläufigkeiten; Sie wissen, daß ich diese nun einmal nicht liebe. Nur keine Gerichte! Nur keine Commissionen, Advocaten, Schreiber &#x2014; nur das nicht!</p>
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[452/0456] Bett hüten. Wie er wieder das Lager zu verlassen und zu schreiben im Stande war, erhielt der Geschäftsführer einige Zeilen, mit zitternder Hand geschrieben, die ihn, was nicht selten geschah, zu einer Unterredung nach Eishausen einluden. Mein Herr, sprach der Graf, der seinen Besuch in dem Zimmer empfing, welches zwischen dem Vorzimmer und dem Arbeitszimmer lag: ich war sehr krank, aber ich habe eine Pflege, die über alles Lob erhaben ist. Ich habe eine Gefährtin, die mir die ganze Welt, die ich gern entbehre, ersetzt. Aber die Mahnung aus dem Reich der Schatten, die jüngst an mich gelangte, wie im Mittelalter ein Brief der verhüllten Fehme an einen Schuldigen — sagte mir auch, wie viel ich jener treuen Liebe schulde. Helfen Sie mir, meine Pflicht zu thun, wie es den Landesgesetzen gemäß ist, doch ohne Weitläufigkeiten; Sie wissen, daß ich diese nun einmal nicht liebe. Nur keine Gerichte! Nur keine Commissionen, Advocaten, Schreiber — nur das nicht! Ich werde mir erlauben, erwiederte der Geschäftsführer, Eurer Gnaden gehorsamst auseinanderzusetzen, daß und wie — Schriftlich, lieber Herr, schriftlich, wenn ich bitten darf! unterbrach ihn Ludwig. Ich bin noch so angegriffen — ich danke Ihnen und bleibe Ihnen im voraus verbunden. Am folgenden Tage schrieb dieser Mann an den Grafen Folgendes: „Nach dem gestrigen Besuche, wo Euer Gnaden zum Erstenmale der Dame erwähnten, hoffe ich Eurer Gnaden Wünsche richtig zu erkennen. Sie wünschen Ihre hier belegenen Besitzungen an eine Dame, deren Namen Hochdieselben noch angeben werden, zu übertragen und diese als Eigenthümerin einzusetzen, damit diese Dame, bei einer Abreise, oder Abwesenheit, oder dem Ableben von Euer Gnaden stets als solche verfügen und handeln kann. Dieses wird sich auf das Gültigste und Kürzeste leicht, vielleicht auch ohne die persönliche Gegenwart von Gerichtspersonen machen lassen. Ich bin so frei, einen Entwurf zu einer zu treffenden derartigen Verfügung oder Cession zu gnädigster Ansicht und Prüfung beizulegen.“ „Die Form der Abtretung der erwähnten Grundstücke an die Dame ist dadurch leicht gefunden, wenn Euer Gnaden mich beauftragen, die alten Kaufbriefe an die Behörde zurückzugeben und einen neuen auf den Namen der Dame ausfertigen zu lassen.“

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Zitationshilfe: Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854, S. 452. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bechstein_dunkelgraf_1854/456>, abgerufen am 17.05.2024.