Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854.voran und hinter dem Sarge die Laternen tragenden Knaben, still durch die dunkle Nacht, dem Berghain, dem Grabe zu. Ueber dem Berghaus war die öde, einsame Stätte, wo die Hülle der Tochter so hoher Ahnen, fern von ihrem Heimathlande, irdische Ruhe finden sollte. Damit nicht noch um ihre Asche die Lügenmäre ihr Gespinnst webe, hatte der Graf ausdrücklich geboten, den Sarg vor der Einsenkung noch einmal zu öffnen und Allen, die bei derselben zugegen, nun das milde Angesicht zu zeigen, das sich so lange Jahre hindurch hinter dichtem Schleier verborgen gehalten hatte. Lautlos standen Alle; da lag sie im Silberglanze, im hellen Schein, die marmorbleiche schöne Leiche. Heimlich schauerte die Nacht. Thränen flossen; leise schloß man den Sarg, und nun wurde dieser hinabgesenkt. -- Schreckliche Tage nahten bald dem Grafen, Tage, wie er sie nie durchlebt, nie geahnet hatte, denn nun kam ihm, was unvermeidlich kommen mußte, die Einmischung der Behörden. Es war nicht Alles formell hergegangen bei diesem Begräbniß. Sophiens Hülle ruhte schon im kühlen Erdenschooße, als erst Anzeige, und zwar die zufällige durch einen Kreisgerichtsdiener vom Ableben der geheimnißvollen Dame an die Gerichtsstelle erfolgte. Diese forderte Bericht von der Verwaltungsbehörde und erhielt eine Auskunft, die sich über den Grafen nur wohlwollend äußerte; daß derselbe mit der Verstorbenen seit länger denn 30 Jahren ruhig und geschätzt im Lande gelebt, daß noch von keiner Seite her der geringste Anspruch oder eine Beschwerde an und gegen ihn erhoben worden sei, daß er viel Vermögen habe und sich der Stadt und der Umgegend durch Nichts bemerkbar gemacht habe, als durch Wohlthun; es seien weder Kinder noch sonst Jemand da, die Ansprüche an die Nachlassenschaft der Verstorbenen zu erheben berechtigt seien. So viel Dank habe jedenfalls der Graf verdient, um schonend und zart behandelt zu werden, und ein Einschreiten der Civilbehörde vor des Grafen Tode sei wohl nicht rathsam, zumal derselbe dem Vernehmen nach eine bedeutende milde Stiftung für die Gegend beabsichtige, und eine unzarte Behandlung bei seiner Eigenthümlichkeit wohl nur vom entschiedensten Nachtheil sein werde. -- Diese wohlmeinenden voran und hinter dem Sarge die Laternen tragenden Knaben, still durch die dunkle Nacht, dem Berghain, dem Grabe zu. Ueber dem Berghaus war die öde, einsame Stätte, wo die Hülle der Tochter so hoher Ahnen, fern von ihrem Heimathlande, irdische Ruhe finden sollte. Damit nicht noch um ihre Asche die Lügenmäre ihr Gespinnst webe, hatte der Graf ausdrücklich geboten, den Sarg vor der Einsenkung noch einmal zu öffnen und Allen, die bei derselben zugegen, nun das milde Angesicht zu zeigen, das sich so lange Jahre hindurch hinter dichtem Schleier verborgen gehalten hatte. Lautlos standen Alle; da lag sie im Silberglanze, im hellen Schein, die marmorbleiche schöne Leiche. Heimlich schauerte die Nacht. Thränen flossen; leise schloß man den Sarg, und nun wurde dieser hinabgesenkt. — Schreckliche Tage nahten bald dem Grafen, Tage, wie er sie nie durchlebt, nie geahnet hatte, denn nun kam ihm, was unvermeidlich kommen mußte, die Einmischung der Behörden. Es war nicht Alles formell hergegangen bei diesem Begräbniß. Sophiens Hülle ruhte schon im kühlen Erdenschooße, als erst Anzeige, und zwar die zufällige durch einen Kreisgerichtsdiener vom Ableben der geheimnißvollen Dame an die Gerichtsstelle erfolgte. Diese forderte Bericht von der Verwaltungsbehörde und erhielt eine Auskunft, die sich über den Grafen nur wohlwollend äußerte; daß derselbe mit der Verstorbenen seit länger denn 30 Jahren ruhig und geschätzt im Lande gelebt, daß noch von keiner Seite her der geringste Anspruch oder eine Beschwerde an und gegen ihn erhoben worden sei, daß er viel Vermögen habe und sich der Stadt und der Umgegend durch Nichts bemerkbar gemacht habe, als durch Wohlthun; es seien weder Kinder noch sonst Jemand da, die Ansprüche an die Nachlassenschaft der Verstorbenen zu erheben berechtigt seien. So viel Dank habe jedenfalls der Graf verdient, um schonend und zart behandelt zu werden, und ein Einschreiten der Civilbehörde vor des Grafen Tode sei wohl nicht rathsam, zumal derselbe dem Vernehmen nach eine bedeutende milde Stiftung für die Gegend beabsichtige, und eine unzarte Behandlung bei seiner Eigenthümlichkeit wohl nur vom entschiedensten Nachtheil sein werde. — Diese wohlmeinenden <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0462" n="458"/> voran und hinter dem Sarge die Laternen tragenden Knaben, still durch die dunkle Nacht, dem Berghain, dem Grabe zu.</p> <p>Ueber dem Berghaus war die öde, einsame Stätte, wo die Hülle der Tochter so hoher Ahnen, fern von ihrem Heimathlande, irdische Ruhe finden sollte.</p> <p>Damit nicht noch um ihre Asche die Lügenmäre ihr Gespinnst webe, hatte der Graf ausdrücklich geboten, den Sarg vor der Einsenkung noch einmal zu öffnen und Allen, die bei derselben zugegen, nun das milde Angesicht zu zeigen, das sich so lange Jahre hindurch hinter dichtem Schleier verborgen gehalten hatte.</p> <p>Lautlos standen Alle; da lag sie im Silberglanze, im hellen Schein, die marmorbleiche schöne Leiche.</p> <p>Heimlich schauerte die Nacht. Thränen flossen; leise schloß man den Sarg, und nun wurde dieser hinabgesenkt. —</p> <p>Schreckliche Tage nahten bald dem Grafen, Tage, wie er sie nie durchlebt, nie geahnet hatte, denn nun kam ihm, was unvermeidlich kommen mußte, die Einmischung der Behörden.</p> <p>Es war nicht Alles formell hergegangen bei diesem Begräbniß. Sophiens Hülle ruhte schon im kühlen Erdenschooße, als erst Anzeige, und zwar die zufällige durch einen Kreisgerichtsdiener vom Ableben der geheimnißvollen Dame an die Gerichtsstelle erfolgte. Diese forderte Bericht von der Verwaltungsbehörde und erhielt eine Auskunft, die sich über den Grafen nur wohlwollend äußerte; daß derselbe mit der Verstorbenen seit länger denn 30 Jahren ruhig und geschätzt im Lande gelebt, daß noch von keiner Seite her der geringste Anspruch oder eine Beschwerde an und gegen ihn erhoben worden sei, daß er viel Vermögen habe und sich der Stadt und der Umgegend durch Nichts bemerkbar gemacht habe, als durch Wohlthun; es seien weder Kinder noch sonst Jemand da, die Ansprüche an die Nachlassenschaft der Verstorbenen zu erheben berechtigt seien. So viel Dank habe jedenfalls der Graf verdient, um schonend und zart behandelt zu werden, und ein Einschreiten der Civilbehörde <hi rendition="#g">vor</hi> des Grafen Tode sei wohl nicht rathsam, zumal derselbe dem Vernehmen nach eine bedeutende milde Stiftung für die Gegend beabsichtige, und eine unzarte Behandlung bei seiner Eigenthümlichkeit wohl nur vom entschiedensten Nachtheil sein werde. — Diese wohlmeinenden </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [458/0462]
voran und hinter dem Sarge die Laternen tragenden Knaben, still durch die dunkle Nacht, dem Berghain, dem Grabe zu.
Ueber dem Berghaus war die öde, einsame Stätte, wo die Hülle der Tochter so hoher Ahnen, fern von ihrem Heimathlande, irdische Ruhe finden sollte.
Damit nicht noch um ihre Asche die Lügenmäre ihr Gespinnst webe, hatte der Graf ausdrücklich geboten, den Sarg vor der Einsenkung noch einmal zu öffnen und Allen, die bei derselben zugegen, nun das milde Angesicht zu zeigen, das sich so lange Jahre hindurch hinter dichtem Schleier verborgen gehalten hatte.
Lautlos standen Alle; da lag sie im Silberglanze, im hellen Schein, die marmorbleiche schöne Leiche.
Heimlich schauerte die Nacht. Thränen flossen; leise schloß man den Sarg, und nun wurde dieser hinabgesenkt. —
Schreckliche Tage nahten bald dem Grafen, Tage, wie er sie nie durchlebt, nie geahnet hatte, denn nun kam ihm, was unvermeidlich kommen mußte, die Einmischung der Behörden.
Es war nicht Alles formell hergegangen bei diesem Begräbniß. Sophiens Hülle ruhte schon im kühlen Erdenschooße, als erst Anzeige, und zwar die zufällige durch einen Kreisgerichtsdiener vom Ableben der geheimnißvollen Dame an die Gerichtsstelle erfolgte. Diese forderte Bericht von der Verwaltungsbehörde und erhielt eine Auskunft, die sich über den Grafen nur wohlwollend äußerte; daß derselbe mit der Verstorbenen seit länger denn 30 Jahren ruhig und geschätzt im Lande gelebt, daß noch von keiner Seite her der geringste Anspruch oder eine Beschwerde an und gegen ihn erhoben worden sei, daß er viel Vermögen habe und sich der Stadt und der Umgegend durch Nichts bemerkbar gemacht habe, als durch Wohlthun; es seien weder Kinder noch sonst Jemand da, die Ansprüche an die Nachlassenschaft der Verstorbenen zu erheben berechtigt seien. So viel Dank habe jedenfalls der Graf verdient, um schonend und zart behandelt zu werden, und ein Einschreiten der Civilbehörde vor des Grafen Tode sei wohl nicht rathsam, zumal derselbe dem Vernehmen nach eine bedeutende milde Stiftung für die Gegend beabsichtige, und eine unzarte Behandlung bei seiner Eigenthümlichkeit wohl nur vom entschiedensten Nachtheil sein werde. — Diese wohlmeinenden
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … gutenberg.org: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in HTML.
(2013-01-22T14:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus gutenberg.org entsprechen muss.
austrian literature online: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-01-22T14:54:31Z)
Frederike Neuber: Konvertierung von HTML nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-01-22T14:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |