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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884.

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Italien und die Römer.
maligen Zeit, der das westliche Mittelmeer beherrschte, mit Karthago.
Die punischen Kriege begannen, die den Kulminationspunkt in der
inneren Entwickelung Roms bilden. Durch die Besiegung Karthagos
begründete Rom seine Weltherrschaft, mit ihr begann die Ansammlung
von Schätzen, welche es auch in bezug auf Reichtum zur ersten Stadt
der Welt machten.

Während im Zwölftafelgesetz der Besitz von silbernem Tafelgerät
mit dem Exil bedroht wurde, galt nach dem zweiten punischen Kriege
die Mitgift von 85000 Thlrn., welche Scipio Africanus jeder seiner
Töchter gab, für eine angemessene Aussteuer eines reichen, römischen
Mädchens. Während zu Anfang der punischen Kriege sich die Kar-
thagischen Gesandten zu Haus darüber lustig machten, dass sie
in allen Häusern, in denen sie in Rom eingeladen gewesen seien, von
demselben silbernen Tafelgerät hätten speisen müssen; so zählte man
zu Sullas Zeit allein über 150 Stück schwere, silberne Prachtschüsseln,
jede über 100 Pfund Gewicht, in Rom, und als der junge Cäsar Fest-
spiele zu Ehren seines verstorbenen Vaters veranstaltete, liess er alle
Geräte im Zirkus von Silber machen. Der üppige Antonius aber über-
bot ihn noch, indem er sogar die Bühne, auf der die Schauspieler
agierten, mit Silber bekleiden liess.

An Stelle des alten Kriegergeistes trat ein Kaufmannsgeist, der
auch die Einfachsten ansteckte. "Einer Witwe Habe mag sich min-
dern, der Mann muss sein Vermögen mehren. Nur derjenige ist ruhm-
würdig und göttlichen Geistes voll, dessen Rechnungsbücher bei seinem
Tode nachweisen, dass er mehr hinzuerworben als ererbt hat", dies
waren die Lebensregeln, die der alte Cato als eine der wichtigsten
seinem Sohne mitgab. Selbst ihr Privatleben richteten die Römer in
ganz kaufmännischem Stil ein. Jeder Bürger in Rom führte seine
Rechnungsbücher, denen gerichtliche Beweiskraft zustand; jedes
wohleingerichtete Haus hatte sein Kontor (tablium) und selbst der
Meinungsstreit und das Duell nahm die Form der Wette an und wurde
durch Geld erledigt. Das Recht des Erwerbes und des Besitzes wurde
bis zur Spitzfindigkeit ausgebildet und die Dauer des römischen Ver-
mögens durch ein ausgebildetes Erbrecht geschützt. Im Handel bildete
sich namentlich das Grossadventurgeschäft aus. Cato riet den Kapita-
listen, nicht ein einziges Schiff mit ihrem Gelde auszurüsten, sondern
der Sicherheit wegen mit 49 anderen Unternehmern vereint 50 Schiffe
auszusenden, auf gleichen Gewinnanteil hin. Eine Geldgier entwickelte
sich in Rom, wie kaum je in einem andern Lande. Der Gegensatz
zwischen arm und reich wurde immer schroffer. Bei der vornehmen

Italien und die Römer.
maligen Zeit, der das westliche Mittelmeer beherrschte, mit Karthago.
Die punischen Kriege begannen, die den Kulminationspunkt in der
inneren Entwickelung Roms bilden. Durch die Besiegung Karthagos
begründete Rom seine Weltherrschaft, mit ihr begann die Ansammlung
von Schätzen, welche es auch in bezug auf Reichtum zur ersten Stadt
der Welt machten.

Während im Zwölftafelgesetz der Besitz von silbernem Tafelgerät
mit dem Exil bedroht wurde, galt nach dem zweiten punischen Kriege
die Mitgift von 85000 Thlrn., welche Scipio Africanus jeder seiner
Töchter gab, für eine angemessene Aussteuer eines reichen, römischen
Mädchens. Während zu Anfang der punischen Kriege sich die Kar-
thagischen Gesandten zu Haus darüber lustig machten, daſs sie
in allen Häusern, in denen sie in Rom eingeladen gewesen seien, von
demselben silbernen Tafelgerät hätten speisen müssen; so zählte man
zu Sullas Zeit allein über 150 Stück schwere, silberne Prachtschüsseln,
jede über 100 Pfund Gewicht, in Rom, und als der junge Cäsar Fest-
spiele zu Ehren seines verstorbenen Vaters veranstaltete, lieſs er alle
Geräte im Zirkus von Silber machen. Der üppige Antonius aber über-
bot ihn noch, indem er sogar die Bühne, auf der die Schauspieler
agierten, mit Silber bekleiden lieſs.

An Stelle des alten Kriegergeistes trat ein Kaufmannsgeist, der
auch die Einfachsten ansteckte. „Einer Witwe Habe mag sich min-
dern, der Mann muſs sein Vermögen mehren. Nur derjenige ist ruhm-
würdig und göttlichen Geistes voll, dessen Rechnungsbücher bei seinem
Tode nachweisen, daſs er mehr hinzuerworben als ererbt hat“, dies
waren die Lebensregeln, die der alte Cato als eine der wichtigsten
seinem Sohne mitgab. Selbst ihr Privatleben richteten die Römer in
ganz kaufmännischem Stil ein. Jeder Bürger in Rom führte seine
Rechnungsbücher, denen gerichtliche Beweiskraft zustand; jedes
wohleingerichtete Haus hatte sein Kontor (tablium) und selbst der
Meinungsstreit und das Duell nahm die Form der Wette an und wurde
durch Geld erledigt. Das Recht des Erwerbes und des Besitzes wurde
bis zur Spitzfindigkeit ausgebildet und die Dauer des römischen Ver-
mögens durch ein ausgebildetes Erbrecht geschützt. Im Handel bildete
sich namentlich das Groſsadventurgeschäft aus. Cato riet den Kapita-
listen, nicht ein einziges Schiff mit ihrem Gelde auszurüsten, sondern
der Sicherheit wegen mit 49 anderen Unternehmern vereint 50 Schiffe
auszusenden, auf gleichen Gewinnanteil hin. Eine Geldgier entwickelte
sich in Rom, wie kaum je in einem andern Lande. Der Gegensatz
zwischen arm und reich wurde immer schroffer. Bei der vornehmen

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[488/0510] Italien und die Römer. maligen Zeit, der das westliche Mittelmeer beherrschte, mit Karthago. Die punischen Kriege begannen, die den Kulminationspunkt in der inneren Entwickelung Roms bilden. Durch die Besiegung Karthagos begründete Rom seine Weltherrschaft, mit ihr begann die Ansammlung von Schätzen, welche es auch in bezug auf Reichtum zur ersten Stadt der Welt machten. Während im Zwölftafelgesetz der Besitz von silbernem Tafelgerät mit dem Exil bedroht wurde, galt nach dem zweiten punischen Kriege die Mitgift von 85000 Thlrn., welche Scipio Africanus jeder seiner Töchter gab, für eine angemessene Aussteuer eines reichen, römischen Mädchens. Während zu Anfang der punischen Kriege sich die Kar- thagischen Gesandten zu Haus darüber lustig machten, daſs sie in allen Häusern, in denen sie in Rom eingeladen gewesen seien, von demselben silbernen Tafelgerät hätten speisen müssen; so zählte man zu Sullas Zeit allein über 150 Stück schwere, silberne Prachtschüsseln, jede über 100 Pfund Gewicht, in Rom, und als der junge Cäsar Fest- spiele zu Ehren seines verstorbenen Vaters veranstaltete, lieſs er alle Geräte im Zirkus von Silber machen. Der üppige Antonius aber über- bot ihn noch, indem er sogar die Bühne, auf der die Schauspieler agierten, mit Silber bekleiden lieſs. An Stelle des alten Kriegergeistes trat ein Kaufmannsgeist, der auch die Einfachsten ansteckte. „Einer Witwe Habe mag sich min- dern, der Mann muſs sein Vermögen mehren. Nur derjenige ist ruhm- würdig und göttlichen Geistes voll, dessen Rechnungsbücher bei seinem Tode nachweisen, daſs er mehr hinzuerworben als ererbt hat“, dies waren die Lebensregeln, die der alte Cato als eine der wichtigsten seinem Sohne mitgab. Selbst ihr Privatleben richteten die Römer in ganz kaufmännischem Stil ein. Jeder Bürger in Rom führte seine Rechnungsbücher, denen gerichtliche Beweiskraft zustand; jedes wohleingerichtete Haus hatte sein Kontor (tablium) und selbst der Meinungsstreit und das Duell nahm die Form der Wette an und wurde durch Geld erledigt. Das Recht des Erwerbes und des Besitzes wurde bis zur Spitzfindigkeit ausgebildet und die Dauer des römischen Ver- mögens durch ein ausgebildetes Erbrecht geschützt. Im Handel bildete sich namentlich das Groſsadventurgeschäft aus. Cato riet den Kapita- listen, nicht ein einziges Schiff mit ihrem Gelde auszurüsten, sondern der Sicherheit wegen mit 49 anderen Unternehmern vereint 50 Schiffe auszusenden, auf gleichen Gewinnanteil hin. Eine Geldgier entwickelte sich in Rom, wie kaum je in einem andern Lande. Der Gegensatz zwischen arm und reich wurde immer schroffer. Bei der vornehmen

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884, S. 488. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen01_1884/510>, abgerufen am 22.11.2024.