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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884.

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Das frühe Mittelalter.
Caspar Sternberg hat das Original, welches sich im Archiv der Stadt
Iglau befindet, veröffentlicht 1). Die Abfassung fällt in die Jahre 1249
bis 1253. Es ist nur ein Lokalstatut, welches erst durch die könig-
liche Bestätigung seine weittragendere Bedeutung erlangte. Von einem
königlichen Bergregal ist darin nichts zu finden. Dadurch dass aber
König Wenzel das Iglauer Statut zum Gesetz für ganz Böhmen machte,
erlangte der Iglauer Schöppenstuhl in Bergsachen ein hohes Ansehen.
Dieses erhielt sich bis in das 16. Jahrhundert. Die böhmischen Könige
waren eifrige Pfleger des Bergbaues und um das Jahr 1360 erliess
König Wenzel II. eine Bergbauordnung, ein jus regale monta-
norum oder wie es später hiess: constitutiones juris metallici Wenzes-
lai II. Regis Bohemiae, welche von akademisch gelehrten Juristen ab-
gefasst war. Sie sollte eine böhmische Landesbergordnung sein, doch
fand sie ihre praktische Anwendung hauptsächlich in den Kuttenberger
Silberbergwerken, weshalb sie auch geradezu "das Kuttenberger
Bergrecht
" genannt wurde. Sind die Berggesetze von Trient, Iglau
und Kuttenberg für den Süden Deutschlands von hervorragendster
Wichtigkeit gewesen, so waren es für den Norden die jura silva-
norum der Stadt Goslar
, die ältesten Berggesetze des Harzes.
In dem Kampfe zwischen Kaiser Friedrich Barbarossa und Heinrich
dem Löwen stand die Berg- und freie Reichsstadt treu zu Kaiser und
Reich. Als Ende April 1180 der Waffenstillstand abgelaufen war, brach
Heinrich in das Gebiet der Reichsstadt Goslar ein, verwüstete es nach
allen Richtungen hin, schnitt den Bürgern alle Zufuhr ab und zerstörte
die zahlreichen Hüttenwerke, welche sich dort im Thale der Oker be-
fanden und die metallischen Produkte des Rammelsberges verarbeite-
ten. In einer alten Nachricht aus dem Jahre 1182 wird angeführt:
"Nachdem Herzog Heinrich der Stadt alle ihre Hütten verbrannt und
das Werk verstreuet hatte, habe dieses den Kaiser Friedrich bewegt,
dass er der Stadt viel Trost thäte. Er habe der Stadt alle übrigen
Bergwerke, ihr auch sechs Ritter zum Schutz und um unter des
Kaisers Bann zu richten, ingleichem mehr weise Leute bestellt und Hof-
leute, zu Hilfe der sechse, wenn der Entschied wichtig wäre 2)."

In dem Archiv der Stadt Goslar liegt ein auf Pergament in
Schriftzügen des 11. oder 12. Jahrhunderts zierlich geschriebenes
Bergrecht mit der einfachen Überschrift: "Dyt syn des Barghes Rechte".
Ganz am Ende findet sich die Jahreszahl "1186".


1) Geschichte d. böhmischen Bergwerke, Bd. II, S. 14 u. 15.
2) D. M. Philipp-
son, Geschichte Heinrichs des Löwen, Herzogs von Bayern und Sachsen, Leipzig
Bd. 2, 239.

Das frühe Mittelalter.
Caspar Sternberg hat das Original, welches sich im Archiv der Stadt
Iglau befindet, veröffentlicht 1). Die Abfassung fällt in die Jahre 1249
bis 1253. Es ist nur ein Lokalstatut, welches erst durch die könig-
liche Bestätigung seine weittragendere Bedeutung erlangte. Von einem
königlichen Bergregal ist darin nichts zu finden. Dadurch daſs aber
König Wenzel das Iglauer Statut zum Gesetz für ganz Böhmen machte,
erlangte der Iglauer Schöppenstuhl in Bergsachen ein hohes Ansehen.
Dieses erhielt sich bis in das 16. Jahrhundert. Die böhmischen Könige
waren eifrige Pfleger des Bergbaues und um das Jahr 1360 erlieſs
König Wenzel II. eine Bergbauordnung, ein jus regale monta-
norum oder wie es später hieſs: constitutiones juris metallici Wenzes-
lai II. Regis Bohemiae, welche von akademisch gelehrten Juristen ab-
gefaſst war. Sie sollte eine böhmische Landesbergordnung sein, doch
fand sie ihre praktische Anwendung hauptsächlich in den Kuttenberger
Silberbergwerken, weshalb sie auch geradezu „das Kuttenberger
Bergrecht
“ genannt wurde. Sind die Berggesetze von Trient, Iglau
und Kuttenberg für den Süden Deutschlands von hervorragendster
Wichtigkeit gewesen, so waren es für den Norden die jura silva-
norum der Stadt Goslar
, die ältesten Berggesetze des Harzes.
In dem Kampfe zwischen Kaiser Friedrich Barbarossa und Heinrich
dem Löwen stand die Berg- und freie Reichsstadt treu zu Kaiser und
Reich. Als Ende April 1180 der Waffenstillstand abgelaufen war, brach
Heinrich in das Gebiet der Reichsstadt Goslar ein, verwüstete es nach
allen Richtungen hin, schnitt den Bürgern alle Zufuhr ab und zerstörte
die zahlreichen Hüttenwerke, welche sich dort im Thale der Oker be-
fanden und die metallischen Produkte des Rammelsberges verarbeite-
ten. In einer alten Nachricht aus dem Jahre 1182 wird angeführt:
„Nachdem Herzog Heinrich der Stadt alle ihre Hütten verbrannt und
das Werk verstreuet hatte, habe dieses den Kaiser Friedrich bewegt,
daſs er der Stadt viel Trost thäte. Er habe der Stadt alle übrigen
Bergwerke, ihr auch sechs Ritter zum Schutz und um unter des
Kaisers Bann zu richten, ingleichem mehr weise Leute bestellt und Hof-
leute, zu Hilfe der sechse, wenn der Entschied wichtig wäre 2).“

In dem Archiv der Stadt Goslar liegt ein auf Pergament in
Schriftzügen des 11. oder 12. Jahrhunderts zierlich geschriebenes
Bergrecht mit der einfachen Überschrift: „Dyt syn des Barghes Rechte“.
Ganz am Ende findet sich die Jahreszahl „1186“.


1) Geschichte d. böhmischen Bergwerke, Bd. II, S. 14 u. 15.
2) D. M. Philipp-
son, Geschichte Heinrichs des Löwen, Herzogs von Bayern und Sachsen, Leipzig
Bd. 2, 239.
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[764/0786] Das frühe Mittelalter. Caspar Sternberg hat das Original, welches sich im Archiv der Stadt Iglau befindet, veröffentlicht 1). Die Abfassung fällt in die Jahre 1249 bis 1253. Es ist nur ein Lokalstatut, welches erst durch die könig- liche Bestätigung seine weittragendere Bedeutung erlangte. Von einem königlichen Bergregal ist darin nichts zu finden. Dadurch daſs aber König Wenzel das Iglauer Statut zum Gesetz für ganz Böhmen machte, erlangte der Iglauer Schöppenstuhl in Bergsachen ein hohes Ansehen. Dieses erhielt sich bis in das 16. Jahrhundert. Die böhmischen Könige waren eifrige Pfleger des Bergbaues und um das Jahr 1360 erlieſs König Wenzel II. eine Bergbauordnung, ein jus regale monta- norum oder wie es später hieſs: constitutiones juris metallici Wenzes- lai II. Regis Bohemiae, welche von akademisch gelehrten Juristen ab- gefaſst war. Sie sollte eine böhmische Landesbergordnung sein, doch fand sie ihre praktische Anwendung hauptsächlich in den Kuttenberger Silberbergwerken, weshalb sie auch geradezu „das Kuttenberger Bergrecht“ genannt wurde. Sind die Berggesetze von Trient, Iglau und Kuttenberg für den Süden Deutschlands von hervorragendster Wichtigkeit gewesen, so waren es für den Norden die jura silva- norum der Stadt Goslar, die ältesten Berggesetze des Harzes. In dem Kampfe zwischen Kaiser Friedrich Barbarossa und Heinrich dem Löwen stand die Berg- und freie Reichsstadt treu zu Kaiser und Reich. Als Ende April 1180 der Waffenstillstand abgelaufen war, brach Heinrich in das Gebiet der Reichsstadt Goslar ein, verwüstete es nach allen Richtungen hin, schnitt den Bürgern alle Zufuhr ab und zerstörte die zahlreichen Hüttenwerke, welche sich dort im Thale der Oker be- fanden und die metallischen Produkte des Rammelsberges verarbeite- ten. In einer alten Nachricht aus dem Jahre 1182 wird angeführt: „Nachdem Herzog Heinrich der Stadt alle ihre Hütten verbrannt und das Werk verstreuet hatte, habe dieses den Kaiser Friedrich bewegt, daſs er der Stadt viel Trost thäte. Er habe der Stadt alle übrigen Bergwerke, ihr auch sechs Ritter zum Schutz und um unter des Kaisers Bann zu richten, ingleichem mehr weise Leute bestellt und Hof- leute, zu Hilfe der sechse, wenn der Entschied wichtig wäre 2).“ In dem Archiv der Stadt Goslar liegt ein auf Pergament in Schriftzügen des 11. oder 12. Jahrhunderts zierlich geschriebenes Bergrecht mit der einfachen Überschrift: „Dyt syn des Barghes Rechte“. Ganz am Ende findet sich die Jahreszahl „1186“. 1) Geschichte d. böhmischen Bergwerke, Bd. II, S. 14 u. 15. 2) D. M. Philipp- son, Geschichte Heinrichs des Löwen, Herzogs von Bayern und Sachsen, Leipzig Bd. 2, 239.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884, S. 764. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen01_1884/786>, abgerufen am 22.11.2024.