Stadt Altena beschwerte sich damals, dass wegen der Menge der in ihrer Nachbarschaft gebauten Osmundschmieden alles Holz verkohlt würde und Herzog Wilhelm von Cleve verbot durch eine Verordnung vom 2. November 1559 den ferneren Anbau derselben. 1608 wurde der Schmiedelohn von einem Altenaischen Karrn von 1352 Pfund Osmund für den Schmied auf 2 Thlr. 30 Stüber und für den Hammer- zieher oder Knecht auf 4 Kopfstücke festgesetzt, wobei es bis zum Jahre 1768 geblieben ist. Um die nämliche Zeit, zu Anfang des 17. Jahrhunderts, scheint auch ein fester Preis für die Holzkohlen be- stimmt worden zu sein. Die erste Vereinbarung der Osmundfabrik ist vom 23. Februar 1662 und enthält folgende Punkte:
1. Wird wegen der Überhäufung, gleich in den benachbarten Ländern ein Stillstand vom 1. April bis zum halben Mai und vom 1. August bis zum halben September beschlossen und festgesetzt, dass während dieser Stillstände auch kein Osmund aus dem Köllnischen (Sauerland) und Neustädtischen eingeführt werden solle.
2. Wird der damals gestiegene Schmiedelohn wieder auf den in der Verordnung von 1608 bestimmten Satz herabgesetzt.
3. Wird der Holzkohlenpreis um einen Blaumüser oder 71/2 Stüber vermindert und der Preis des Fuders auf den Hammer geliefert in den Kirchspielen Lüdenscheid, Halver, Herschede, Hülschede und Wiblingwird zu sieben doppelten Blaumüsern oder 1 Thlr. 45 Stüber bestimmt, ein Preis, den die Kohlen bis zu Ende des siebenjährigen Krieges behalten haben.
Der Eisenverlust beim Osmundschmieden war damals noch sehr hoch, er betrug 232 Pfund auf die Karre von 1352 Pfund. Man schmiedete den Osmund zu kleinen Stäben mit rohem Ende aus.
Das kölnische Sauerland lieferte einen Teil des Rohmaterials der Drahtfabrikation durch seine Osmundschmieden, die aber ihre eigent- liche Heimat in der Mark hatten.
Am 2. April 1682 richteten die sämtlichen Osmundschmiede einen Vergleich auf, wodurch dem Gewerbe eine Ordnung gegeben wurde.
Vergleich der Interessenten, zur Wiederherstellung des in Abnahme gekommenen Osemund-Handels.
I. Dass weil der Handel in gering bemittelter Leute Hände gefallen, welche aus Mangel des Verlags den Osemund zur Gewinnung des Um- schlags unter Kauf gegeben und bloshin mit dem Gewinn ihres Fuhr- und andern Arbeitlohns zufrieden gewesen, wodurch der Markt in und ausser Landes verdorben, also ist gut gefunden:
Westfalen im 17. Jahrhundert.
Stadt Altena beschwerte sich damals, daſs wegen der Menge der in ihrer Nachbarschaft gebauten Osmundschmieden alles Holz verkohlt würde und Herzog Wilhelm von Cleve verbot durch eine Verordnung vom 2. November 1559 den ferneren Anbau derselben. 1608 wurde der Schmiedelohn von einem Altenaischen Karrn von 1352 Pfund Osmund für den Schmied auf 2 Thlr. 30 Stüber und für den Hammer- zieher oder Knecht auf 4 Kopfstücke festgesetzt, wobei es bis zum Jahre 1768 geblieben ist. Um die nämliche Zeit, zu Anfang des 17. Jahrhunderts, scheint auch ein fester Preis für die Holzkohlen be- stimmt worden zu sein. Die erste Vereinbarung der Osmundfabrik ist vom 23. Februar 1662 und enthält folgende Punkte:
1. Wird wegen der Überhäufung, gleich in den benachbarten Ländern ein Stillstand vom 1. April bis zum halben Mai und vom 1. August bis zum halben September beschlossen und festgesetzt, daſs während dieser Stillstände auch kein Osmund aus dem Köllnischen (Sauerland) und Neustädtischen eingeführt werden solle.
2. Wird der damals gestiegene Schmiedelohn wieder auf den in der Verordnung von 1608 bestimmten Satz herabgesetzt.
3. Wird der Holzkohlenpreis um einen Blaumüser oder 7½ Stüber vermindert und der Preis des Fuders auf den Hammer geliefert in den Kirchspielen Lüdenscheid, Halver, Herschede, Hülschede und Wiblingwird zu sieben doppelten Blaumüsern oder 1 Thlr. 45 Stüber bestimmt, ein Preis, den die Kohlen bis zu Ende des siebenjährigen Krieges behalten haben.
Der Eisenverlust beim Osmundschmieden war damals noch sehr hoch, er betrug 232 Pfund auf die Karre von 1352 Pfund. Man schmiedete den Osmund zu kleinen Stäben mit rohem Ende aus.
Das kölnische Sauerland lieferte einen Teil des Rohmaterials der Drahtfabrikation durch seine Osmundschmieden, die aber ihre eigent- liche Heimat in der Mark hatten.
Am 2. April 1682 richteten die sämtlichen Osmundschmiede einen Vergleich auf, wodurch dem Gewerbe eine Ordnung gegeben wurde.
Vergleich der Interessenten, zur Wiederherstellung des in Abnahme gekommenen Osemund-Handels.
I. Daſs weil der Handel in gering bemittelter Leute Hände gefallen, welche aus Mangel des Verlags den Osemund zur Gewinnung des Um- schlags unter Kauf gegeben und bloshin mit dem Gewinn ihres Fuhr- und andern Arbeitlohns zufrieden gewesen, wodurch der Markt in und auſser Landes verdorben, also ist gut gefunden:
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[1184/1206]
Westfalen im 17. Jahrhundert.
Stadt Altena beschwerte sich damals, daſs wegen der Menge der in
ihrer Nachbarschaft gebauten Osmundschmieden alles Holz verkohlt
würde und Herzog Wilhelm von Cleve verbot durch eine Verordnung
vom 2. November 1559 den ferneren Anbau derselben. 1608 wurde
der Schmiedelohn von einem Altenaischen Karrn von 1352 Pfund
Osmund für den Schmied auf 2 Thlr. 30 Stüber und für den Hammer-
zieher oder Knecht auf 4 Kopfstücke festgesetzt, wobei es bis zum
Jahre 1768 geblieben ist. Um die nämliche Zeit, zu Anfang des
17. Jahrhunderts, scheint auch ein fester Preis für die Holzkohlen be-
stimmt worden zu sein. Die erste Vereinbarung der Osmundfabrik
ist vom 23. Februar 1662 und enthält folgende Punkte:
1. Wird wegen der Überhäufung, gleich in den benachbarten
Ländern ein Stillstand vom 1. April bis zum halben Mai und vom
1. August bis zum halben September beschlossen und festgesetzt, daſs
während dieser Stillstände auch kein Osmund aus dem Köllnischen
(Sauerland) und Neustädtischen eingeführt werden solle.
2. Wird der damals gestiegene Schmiedelohn wieder auf den in
der Verordnung von 1608 bestimmten Satz herabgesetzt.
3. Wird der Holzkohlenpreis um einen Blaumüser oder 7½ Stüber
vermindert und der Preis des Fuders auf den Hammer geliefert in
den Kirchspielen Lüdenscheid, Halver, Herschede, Hülschede und
Wiblingwird zu sieben doppelten Blaumüsern oder 1 Thlr. 45 Stüber
bestimmt, ein Preis, den die Kohlen bis zu Ende des siebenjährigen
Krieges behalten haben.
Der Eisenverlust beim Osmundschmieden war damals noch sehr
hoch, er betrug 232 Pfund auf die Karre von 1352 Pfund. Man
schmiedete den Osmund zu kleinen Stäben mit rohem Ende aus.
Das kölnische Sauerland lieferte einen Teil des Rohmaterials der
Drahtfabrikation durch seine Osmundschmieden, die aber ihre eigent-
liche Heimat in der Mark hatten.
Am 2. April 1682 richteten die sämtlichen Osmundschmiede einen
Vergleich auf, wodurch dem Gewerbe eine Ordnung gegeben wurde.
Vergleich der Interessenten, zur Wiederherstellung des in
Abnahme gekommenen Osemund-Handels.
I. Daſs weil der Handel in gering bemittelter Leute Hände gefallen,
welche aus Mangel des Verlags den Osemund zur Gewinnung des Um-
schlags unter Kauf gegeben und bloshin mit dem Gewinn ihres Fuhr- und
andern Arbeitlohns zufrieden gewesen, wodurch der Markt in und auſser
Landes verdorben, also ist gut gefunden:
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1184. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1206>, abgerufen am 09.01.2025.
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