Dass man aber um jene Zeit das Verkoken der Steinkohlen be- reits kannte und betrieb, geht aus folgender Angabe in Dr. Plots Geschichte von Staffordshire von 1686 hervor:
"Sie haben ein Verfahren, die Steinkohle zu köhlern (charring), welches in allen Einzelheiten ebenso ist wie bei dem Holz, wodurch die Kohlen von den schädlichen Dämpfen befreit werden, welche anderenfalls dem Malz einen Geruch geben würden. Die so vor- bereitete Kohle nennen sie Koks, welcher eine fast eben so grosse Hitze giebt wie Holzkohle und auch für die meisten Zwecke verwendet werden kann, ausser für das Schmelzen, Feinen und Frischen des Eisens, wozu man es nicht verwenden kann (which it cannot be brought to do), obgleich es die geschicktesten und berühmtesten Künstler versucht haben." Die erwähnten Patente waren aber nicht die einzigen, welche im Laufe des 17. Jahrhunderts für das Schmelzen des Eisens mit Steinkohle erteilt worden sind. Besonders in der Regierungszeit Karls I. traten noch verschiedene Erfinder auf.
Am 20. März 1627 wurde unter Nr. 38 an Astell, Copley und Crofts ein Patent erteilt 1) für eine geheimnisvolle Kunst, Eisenerz mit Steinkohlen zu schmelzen und zu Gusswaren und Schmiedeisen zu verarbeiten, wofür dieselben von 1629 ab 14 Jahre lang eine Jahresabgabe von 400 £ an den König zu zahlen sich verpflichteten.
Am 13. August 1630 erhielten Ball, Lassells, Hampton und Anley ein Patent, Eisen zu schmelzen und zu machen mit eigens zugerichtetem Torf.
Am 7. Dezember 1632 erhielt der früher schon erwähnte Edward Jorden, "Doctor in Phisicke", ein Patent, Zinn, Eisen u. s. w. mit Steinkohle und Torf zu schmelzen, wofür ihm eine jährliche Abgabe von 6 Sh. 8 Pf. an den König auferlegt wurde.
Am 25. Juni 1635 nahm Th. Franke ein Patent für "Öfen zum Eisenschmelzen etc., bei welchen die Belästigung durch Rauch ver- mieden würde". Dafür hatte er den zehnten Teil des Gewinnes an den König zu entrichten. Die gleiche Abgabe war Ph. Vernatt für sein erwähntes Patent vom 22. April 1636, Eisen mit Steinkohlen zu schmelzen, auferlegt. Kapitän Bucks Patent vom 1. März 1651, welches durch besonderen Parlamentsbeschluss erteilt war, lautete
1) Vergl. Abridgments of the specifications relating to the manufacture of iron and steel published at the Great Seal Patent Office 1858, p. 2. "A peculiar, misterie, arte, way and means for melting of iron ore, and for making the same into cast workes, and barres with sea-coales and pit-coales; with prohibition to all others from doing the like."
England im 17. Jahrhundert.
Daſs man aber um jene Zeit das Verkoken der Steinkohlen be- reits kannte und betrieb, geht aus folgender Angabe in Dr. Plots Geschichte von Staffordshire von 1686 hervor:
„Sie haben ein Verfahren, die Steinkohle zu köhlern (charring), welches in allen Einzelheiten ebenso ist wie bei dem Holz, wodurch die Kohlen von den schädlichen Dämpfen befreit werden, welche anderenfalls dem Malz einen Geruch geben würden. Die so vor- bereitete Kohle nennen sie Koks, welcher eine fast eben so groſse Hitze giebt wie Holzkohle und auch für die meisten Zwecke verwendet werden kann, auſser für das Schmelzen, Feinen und Frischen des Eisens, wozu man es nicht verwenden kann (which it cannot be brought to do), obgleich es die geschicktesten und berühmtesten Künstler versucht haben.“ Die erwähnten Patente waren aber nicht die einzigen, welche im Laufe des 17. Jahrhunderts für das Schmelzen des Eisens mit Steinkohle erteilt worden sind. Besonders in der Regierungszeit Karls I. traten noch verschiedene Erfinder auf.
Am 20. März 1627 wurde unter Nr. 38 an Astell, Copley und Crofts ein Patent erteilt 1) für eine geheimnisvolle Kunst, Eisenerz mit Steinkohlen zu schmelzen und zu Guſswaren und Schmiedeisen zu verarbeiten, wofür dieselben von 1629 ab 14 Jahre lang eine Jahresabgabe von 400 £ an den König zu zahlen sich verpflichteten.
Am 13. August 1630 erhielten Ball, Lassells, Hampton und Anley ein Patent, Eisen zu schmelzen und zu machen mit eigens zugerichtetem Torf.
Am 7. Dezember 1632 erhielt der früher schon erwähnte Edward Jorden, „Doctor in Phisicke“, ein Patent, Zinn, Eisen u. s. w. mit Steinkohle und Torf zu schmelzen, wofür ihm eine jährliche Abgabe von 6 Sh. 8 Pf. an den König auferlegt wurde.
Am 25. Juni 1635 nahm Th. Franke ein Patent für „Öfen zum Eisenschmelzen etc., bei welchen die Belästigung durch Rauch ver- mieden würde“. Dafür hatte er den zehnten Teil des Gewinnes an den König zu entrichten. Die gleiche Abgabe war Ph. Vernatt für sein erwähntes Patent vom 22. April 1636, Eisen mit Steinkohlen zu schmelzen, auferlegt. Kapitän Bucks Patent vom 1. März 1651, welches durch besonderen Parlamentsbeschluſs erteilt war, lautete
1) Vergl. Abridgments of the specifications relating to the manufacture of iron and steel published at the Great Seal Patent Office 1858, p. 2. „A peculiar, misterie, arte, way and means for melting of iron ore, and for making the same into cast workes, and barres with sea-coales and pit-coales; with prohibition to all others from doing the like.“
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England im 17. Jahrhundert.
Daſs man aber um jene Zeit das Verkoken der Steinkohlen be-
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Geschichte von Staffordshire von 1686 hervor:
„Sie haben ein Verfahren, die Steinkohle zu köhlern (charring),
welches in allen Einzelheiten ebenso ist wie bei dem Holz, wodurch
die Kohlen von den schädlichen Dämpfen befreit werden, welche
anderenfalls dem Malz einen Geruch geben würden. Die so vor-
bereitete Kohle nennen sie Koks, welcher eine fast eben so groſse
Hitze giebt wie Holzkohle und auch für die meisten Zwecke verwendet
werden kann, auſser für das Schmelzen, Feinen und Frischen
des Eisens, wozu man es nicht verwenden kann (which it
cannot be brought to do), obgleich es die geschicktesten und
berühmtesten Künstler versucht haben.“ Die erwähnten Patente
waren aber nicht die einzigen, welche im Laufe des 17. Jahrhunderts für
das Schmelzen des Eisens mit Steinkohle erteilt worden sind. Besonders
in der Regierungszeit Karls I. traten noch verschiedene Erfinder auf.
Am 20. März 1627 wurde unter Nr. 38 an Astell, Copley und
Crofts ein Patent erteilt 1) für eine geheimnisvolle Kunst, Eisenerz
mit Steinkohlen zu schmelzen und zu Guſswaren und Schmiedeisen
zu verarbeiten, wofür dieselben von 1629 ab 14 Jahre lang eine
Jahresabgabe von 400 £ an den König zu zahlen sich verpflichteten.
Am 13. August 1630 erhielten Ball, Lassells, Hampton und
Anley ein Patent, Eisen zu schmelzen und zu machen mit eigens
zugerichtetem Torf.
Am 7. Dezember 1632 erhielt der früher schon erwähnte Edward
Jorden, „Doctor in Phisicke“, ein Patent, Zinn, Eisen u. s. w. mit
Steinkohle und Torf zu schmelzen, wofür ihm eine jährliche Abgabe
von 6 Sh. 8 Pf. an den König auferlegt wurde.
Am 25. Juni 1635 nahm Th. Franke ein Patent für „Öfen zum
Eisenschmelzen etc., bei welchen die Belästigung durch Rauch ver-
mieden würde“. Dafür hatte er den zehnten Teil des Gewinnes an
den König zu entrichten. Die gleiche Abgabe war Ph. Vernatt für
sein erwähntes Patent vom 22. April 1636, Eisen mit Steinkohlen zu
schmelzen, auferlegt. Kapitän Bucks Patent vom 1. März 1651,
welches durch besonderen Parlamentsbeschluſs erteilt war, lautete
1) Vergl. Abridgments of the specifications relating to the manufacture of
iron and steel published at the Great Seal Patent Office 1858, p. 2. „A peculiar,
misterie, arte, way and means for melting of iron ore, and for making the same
into cast workes, and barres with sea-coales and pit-coales; with prohibition to
all others from doing the like.“
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1293>, abgerufen am 23.11.2024.
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