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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Wasserhämmer.
Fig. 177 ersichtlich ist. Die Hämmer hatten ein Gewicht von 60,
70 bis 80 kg. Insofern sie auch zum Ausrecken des Materials für
verschiedene Kleinschmiedearbeiten gebraucht wurden, führten sie
den Namen Reckhämmer. Dazu gehörten z. B. die Hämmer zum
Ausrecken der Drahtzaine, die Platinenhämmer für die Gewehrfabrik,
die wir schon erwähnt haben, wie auch die Rohrhämmer selbst,
ferner gehörten die Gesenkhämmer für faconirtes Eisen, sowie die
Tiefhämmer zum Austiefen eiserner Geschirre dazu. An diese
schliessen sich dann wieder die noch verwandten Blankschmiede-
[Abbildung] Fig. 177.
hämmer, sowie Waffen-,
Sensen- und Schaufel-
hämmer und anderseits die
Nagelhämmer an. Alle
diese genannten waren
Schwanzhämmer. Für diese
galten folgende allgemeine
Regeln: Sie sollten leicht,
höchstenfalls 84 kg schwer
sein, denn je leichter der
Hammer, je lebhafter
konnte der Gang sein und
viele leichte Schläge waren
vorteilhafter als wenige
schwere. -- Umgekehrt
musste deshalb aber die
Hammerwelle möglichst
schwer und kurz sein, der
Hammergang also möglichst nahe an das Rad gestellt werden. -- Das
Hammergerüst musste aus schwerem Holze gemacht und 31/2 bis 4 Fuss
tief durch ein Sohlwerk unter der Sohle befestigt sein; letzteres war im
Notfall noch mit einer Verkistung von Stein zu beschweren. -- Der
Prellhammer war so leicht wie möglich, soweit dies unbeschadet der
Haltbarkeit geschehen konnte, zu machen. -- Der Hammerhelm musste
aus sehr starkem Holze, so leicht und schmal als er es vertragen
konnte, gemacht werden. -- Je länger der Helm zwischen der Hülse
und dem Hammer und je kürzer der Schwanz war, desto grösser war
der Wurf und desto stärker der Schlag, jedoch mit so viel mehr Er-
schütterung im Hammerwerk. -- Je schwerer der Hammer nötig war,
je länger musste der Schwanz sein, desto weiter mussten die Well-
daumen auseinander stehen und soviel tiefer musste auch das äussere

Wasserhämmer.
Fig. 177 ersichtlich ist. Die Hämmer hatten ein Gewicht von 60,
70 bis 80 kg. Insofern sie auch zum Ausrecken des Materials für
verschiedene Kleinschmiedearbeiten gebraucht wurden, führten sie
den Namen Reckhämmer. Dazu gehörten z. B. die Hämmer zum
Ausrecken der Drahtzaine, die Platinenhämmer für die Gewehrfabrik,
die wir schon erwähnt haben, wie auch die Rohrhämmer selbst,
ferner gehörten die Gesenkhämmer für façonirtes Eisen, sowie die
Tiefhämmer zum Austiefen eiserner Geschirre dazu. An diese
schlieſsen sich dann wieder die noch verwandten Blankschmiede-
[Abbildung] Fig. 177.
hämmer, sowie Waffen-,
Sensen- und Schaufel-
hämmer und anderseits die
Nagelhämmer an. Alle
diese genannten waren
Schwanzhämmer. Für diese
galten folgende allgemeine
Regeln: Sie sollten leicht,
höchstenfalls 84 kg schwer
sein, denn je leichter der
Hammer, je lebhafter
konnte der Gang sein und
viele leichte Schläge waren
vorteilhafter als wenige
schwere. — Umgekehrt
muſste deshalb aber die
Hammerwelle möglichst
schwer und kurz sein, der
Hammergang also möglichst nahe an das Rad gestellt werden. — Das
Hammergerüst muſste aus schwerem Holze gemacht und 3½ bis 4 Fuſs
tief durch ein Sohlwerk unter der Sohle befestigt sein; letzteres war im
Notfall noch mit einer Verkistung von Stein zu beschweren. — Der
Prellhammer war so leicht wie möglich, soweit dies unbeschadet der
Haltbarkeit geschehen konnte, zu machen. — Der Hammerhelm muſste
aus sehr starkem Holze, so leicht und schmal als er es vertragen
konnte, gemacht werden. — Je länger der Helm zwischen der Hülse
und dem Hammer und je kürzer der Schwanz war, desto gröſser war
der Wurf und desto stärker der Schlag, jedoch mit so viel mehr Er-
schütterung im Hammerwerk. — Je schwerer der Hammer nötig war,
je länger muſste der Schwanz sein, desto weiter muſsten die Well-
daumen auseinander stehen und soviel tiefer muſste auch das äuſsere

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[488/0508] Wasserhämmer. Fig. 177 ersichtlich ist. Die Hämmer hatten ein Gewicht von 60, 70 bis 80 kg. Insofern sie auch zum Ausrecken des Materials für verschiedene Kleinschmiedearbeiten gebraucht wurden, führten sie den Namen Reckhämmer. Dazu gehörten z. B. die Hämmer zum Ausrecken der Drahtzaine, die Platinenhämmer für die Gewehrfabrik, die wir schon erwähnt haben, wie auch die Rohrhämmer selbst, ferner gehörten die Gesenkhämmer für façonirtes Eisen, sowie die Tiefhämmer zum Austiefen eiserner Geschirre dazu. An diese schlieſsen sich dann wieder die noch verwandten Blankschmiede- [Abbildung Fig. 177.] hämmer, sowie Waffen-, Sensen- und Schaufel- hämmer und anderseits die Nagelhämmer an. Alle diese genannten waren Schwanzhämmer. Für diese galten folgende allgemeine Regeln: Sie sollten leicht, höchstenfalls 84 kg schwer sein, denn je leichter der Hammer, je lebhafter konnte der Gang sein und viele leichte Schläge waren vorteilhafter als wenige schwere. — Umgekehrt muſste deshalb aber die Hammerwelle möglichst schwer und kurz sein, der Hammergang also möglichst nahe an das Rad gestellt werden. — Das Hammergerüst muſste aus schwerem Holze gemacht und 3½ bis 4 Fuſs tief durch ein Sohlwerk unter der Sohle befestigt sein; letzteres war im Notfall noch mit einer Verkistung von Stein zu beschweren. — Der Prellhammer war so leicht wie möglich, soweit dies unbeschadet der Haltbarkeit geschehen konnte, zu machen. — Der Hammerhelm muſste aus sehr starkem Holze, so leicht und schmal als er es vertragen konnte, gemacht werden. — Je länger der Helm zwischen der Hülse und dem Hammer und je kürzer der Schwanz war, desto gröſser war der Wurf und desto stärker der Schlag, jedoch mit so viel mehr Er- schütterung im Hammerwerk. — Je schwerer der Hammer nötig war, je länger muſste der Schwanz sein, desto weiter muſsten die Well- daumen auseinander stehen und soviel tiefer muſste auch das äuſsere

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 488. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/508>, abgerufen am 22.11.2024.