zu verarbeiten und damit zu handeln; sondern das Eisen aus dem Eisenerz des inneren und äusseren Berges soll nach allen Seiten des Landes und bis nach Italien hin seinen ungehinderten Ausgang, wie von alters her, behaupten; und alles dieses auf der oberen Strasse von Leoben aufwärts nach der Mur verhandelte Eisen solle von dem "Mailer" (1 Meiler = 10 Ctr.) zwei Gulden in die herzogliche Kammer zahlen bis auf Widerruf dieser Anordnung1).
Erzbischof Eberhard III. verklagte deshalb Herzog Ernst 1418 bei Kaiser und Papst wegen Bedrückung, besonders weil der Herzog gegen die Gewohnheit des Altertums die Einfuhr alles hochstiftischen Eisens und Salzes (von Altenhofen, Gemünd und Hallein) verboten und alles auf Einfuhr begriffene zu konfiszieren befohlen hätte. Von den Städten Judenburg und Leoben geschehe den salzburgischen Kaufleuten gleichfalls hohe Beschwerung. Die Judenburger nähmen von jeder Wagenlast Kaufmannswaren zwölf und wegen dem Fuhr- mann des Wagens wegen überdies noch acht Pfennige zu Maut; und so wie in Leoben von jeder Mass Eisen einen Pfennig. In Leoben nähme der Landschreiber gar von jeder Wagenlast Kaufwaren 24 und von jedem Fuhrmann 12 Pfennige. Obgleich diese Beschwerden so- wohl von Kaiser Sigismund als von Papst Martin V. anerkannt und Herzog Ernst Abstellung der Bedrückungen aufgegeben wurde, so er- folgte doch keine Änderung und Herzog Ernst liess sich auch nicht ein- schüchtern, als 1423 Bann und Interdikt über ihn ausgesprochen wurde.
Ebenso förderte Kaiser Friedrich III. als Landesherr in Steier- mark den Eisenhandel des Erzbergs. Am Laurentiustag 1449 erliess er eine ("abermalige") Eisenordnung für den Verlagshandel in Leoben2) und zwar: "Von jedem Centner Roheisen am Vordernberg und Innernberg sind in die landesfürstliche Kammer zu bezahlen 15 Pfennige, von jedem Centner geschlagenen Eisens daselbst 20 Pfennige und auch von dem Eisen, so aus dem Graglach, Zapfen und von dem Massen abgeschlagenen Zynter geschmiedet wird, ebenfalls 20 Pfennige, ohne welche Aufschlagszahlung keinerlei Eisen vom Berge geführt werden darf. Führt man Graglach, Zapfen und Zynter unverarbeitet vom Berge, so zahlt der Centner 10 Pfennige Aufschlag. Indessen soll alles Eisen von Vordernberg, Rauheisen, geschlagenes Eisen, Graglach nach Leoben geliefert und allein nur hier zehn Meiler zu 30 Pfund Pfennige verkauft werden. Der Aufschlag muss bezahlt und dann alles Eisen nach den zugewiesenen Strassen verführt werden,
1) Vergl. v. Muchar, Geschichte des Herzogtums Steiermark, Bd. VII, S. 163.
2) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VII, S. 353.
Steiermark.
zu verarbeiten und damit zu handeln; sondern das Eisen aus dem Eisenerz des inneren und äuſseren Berges soll nach allen Seiten des Landes und bis nach Italien hin seinen ungehinderten Ausgang, wie von alters her, behaupten; und alles dieses auf der oberen Straſse von Leoben aufwärts nach der Mur verhandelte Eisen solle von dem „Mailer“ (1 Meiler = 10 Ctr.) zwei Gulden in die herzogliche Kammer zahlen bis auf Widerruf dieser Anordnung1).
Erzbischof Eberhard III. verklagte deshalb Herzog Ernst 1418 bei Kaiser und Papst wegen Bedrückung, besonders weil der Herzog gegen die Gewohnheit des Altertums die Einfuhr alles hochstiftischen Eisens und Salzes (von Altenhofen, Gemünd und Hallein) verboten und alles auf Einfuhr begriffene zu konfiszieren befohlen hätte. Von den Städten Judenburg und Leoben geschehe den salzburgischen Kaufleuten gleichfalls hohe Beschwerung. Die Judenburger nähmen von jeder Wagenlast Kaufmannswaren zwölf und wegen dem Fuhr- mann des Wagens wegen überdies noch acht Pfennige zu Maut; und so wie in Leoben von jeder Maſs Eisen einen Pfennig. In Leoben nähme der Landschreiber gar von jeder Wagenlast Kaufwaren 24 und von jedem Fuhrmann 12 Pfennige. Obgleich diese Beschwerden so- wohl von Kaiser Sigismund als von Papst Martin V. anerkannt und Herzog Ernst Abstellung der Bedrückungen aufgegeben wurde, so er- folgte doch keine Änderung und Herzog Ernst lieſs sich auch nicht ein- schüchtern, als 1423 Bann und Interdikt über ihn ausgesprochen wurde.
Ebenso förderte Kaiser Friedrich III. als Landesherr in Steier- mark den Eisenhandel des Erzbergs. Am Laurentiustag 1449 erlieſs er eine („abermalige“) Eisenordnung für den Verlagshandel in Leoben2) und zwar: „Von jedem Centner Roheisen am Vordernberg und Innernberg sind in die landesfürstliche Kammer zu bezahlen 15 Pfennige, von jedem Centner geschlagenen Eisens daselbst 20 Pfennige und auch von dem Eisen, so aus dem Graglach, Zapfen und von dem Massen abgeschlagenen Zynter geschmiedet wird, ebenfalls 20 Pfennige, ohne welche Aufschlagszahlung keinerlei Eisen vom Berge geführt werden darf. Führt man Graglach, Zapfen und Zynter unverarbeitet vom Berge, so zahlt der Centner 10 Pfennige Aufschlag. Indessen soll alles Eisen von Vordernberg, Rauheisen, geschlagenes Eisen, Graglach nach Leoben geliefert und allein nur hier zehn Meiler zu 30 Pfund Pfennige verkauft werden. Der Aufschlag muſs bezahlt und dann alles Eisen nach den zugewiesenen Straſsen verführt werden,
1) Vergl. v. Muchar, Geschichte des Herzogtums Steiermark, Bd. VII, S. 163.
2) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VII, S. 353.
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zu verarbeiten und damit zu handeln; sondern das Eisen aus dem
Eisenerz des inneren und äuſseren Berges soll nach allen Seiten des
Landes und bis nach Italien hin seinen ungehinderten Ausgang, wie
von alters her, behaupten; und alles dieses auf der oberen Straſse
von Leoben aufwärts nach der Mur verhandelte Eisen solle von dem
„Mailer“ (1 Meiler = 10 Ctr.) zwei Gulden in die herzogliche Kammer
zahlen bis auf Widerruf dieser Anordnung 1).
Erzbischof Eberhard III. verklagte deshalb Herzog Ernst 1418
bei Kaiser und Papst wegen Bedrückung, besonders weil der Herzog
gegen die Gewohnheit des Altertums die Einfuhr alles hochstiftischen
Eisens und Salzes (von Altenhofen, Gemünd und Hallein) verboten
und alles auf Einfuhr begriffene zu konfiszieren befohlen hätte. Von
den Städten Judenburg und Leoben geschehe den salzburgischen
Kaufleuten gleichfalls hohe Beschwerung. Die Judenburger nähmen
von jeder Wagenlast Kaufmannswaren zwölf und wegen dem Fuhr-
mann des Wagens wegen überdies noch acht Pfennige zu Maut; und
so wie in Leoben von jeder Maſs Eisen einen Pfennig. In Leoben
nähme der Landschreiber gar von jeder Wagenlast Kaufwaren 24 und
von jedem Fuhrmann 12 Pfennige. Obgleich diese Beschwerden so-
wohl von Kaiser Sigismund als von Papst Martin V. anerkannt und
Herzog Ernst Abstellung der Bedrückungen aufgegeben wurde, so er-
folgte doch keine Änderung und Herzog Ernst lieſs sich auch nicht ein-
schüchtern, als 1423 Bann und Interdikt über ihn ausgesprochen wurde.
Ebenso förderte Kaiser Friedrich III. als Landesherr in Steier-
mark den Eisenhandel des Erzbergs. Am Laurentiustag 1449 erlieſs
er eine („abermalige“) Eisenordnung für den Verlagshandel in
Leoben 2) und zwar: „Von jedem Centner Roheisen am Vordernberg
und Innernberg sind in die landesfürstliche Kammer zu bezahlen
15 Pfennige, von jedem Centner geschlagenen Eisens daselbst 20 Pfennige
und auch von dem Eisen, so aus dem Graglach, Zapfen und von dem
Massen abgeschlagenen Zynter geschmiedet wird, ebenfalls 20 Pfennige,
ohne welche Aufschlagszahlung keinerlei Eisen vom Berge geführt
werden darf. Führt man Graglach, Zapfen und Zynter unverarbeitet
vom Berge, so zahlt der Centner 10 Pfennige Aufschlag. Indessen
soll alles Eisen von Vordernberg, Rauheisen, geschlagenes Eisen,
Graglach nach Leoben geliefert und allein nur hier zehn Meiler zu
30 Pfund Pfennige verkauft werden. Der Aufschlag muſs bezahlt
und dann alles Eisen nach den zugewiesenen Straſsen verführt werden,
1) Vergl. v. Muchar, Geschichte des Herzogtums Steiermark, Bd. VII, S. 163.
2) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VII, S. 353.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 601. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/621>, abgerufen am 22.11.2024.
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