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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Steiermark.
sollen förderhin auf ihren Hämmern nur Eisen, so nicht stahlreich
ist, verarbeiten, und alles stahlreiche Eisen vorzüglich den Hämmern
zu Obdach, im oberen Murthale, dann zu und um Bruck und den
Überschuss auch den Hämmern im Kammerthale überlassen, und
wenn die letzteren davon nicht genug bekämen, so sollen sie sich
damit von Innerberg her versehen, wie von altem Herkommen ist.
Die Leobener Hämmer sollen nur allein das von den landesfürst-
lichen Umreitern ihnen zugewiesene Holz und Kohlen gebrauchen.
Die Leobener sollen hinfür auch von aller Überteurung ihrer Eisen-
fuhren zu Maut und Aufschlag verhalten werden. Der Eisenwäger
in Leoben soll auch dem Landesherrn verpflichtet sein und jedes
Halbmass Eisen mit Wissen des Abnehmers oder Kaufmanns wägen
und verzeichnen. Alles Rauheisen von Waltenstein darf weder nach
Hüttenberg, gen Obdach, Reichenfels und in das Lavantthal, noch
seitwärts auf die Hämmer bei Neumarkt, Murau, Schäufling, Oberwöls
und Judenburg gehen, sondern vorwärts durch Kärnten nach St. Veit,
Völkermarkt gegen Krain, Windischland und Italien. Weil aber viel
Waldeisen in Steier, Kärnten und Krain verarbeitet und dadurch das
Erzberger Eisen in Verruf gebracht wird, so sollen alle Hämmer und
Plahäuser, wo solch Waldeisen gemacht und bearbeitet wird, wie zu
Oberwels, Gmündt, in der Kapelle und an andern Orten sogleich
abgethan werden mit Ausnahme der von alters her befreiten Eisen-
stätten des Stiftes St. Lambrecht mit zwei Feuern daselbst und mit
zwei Feuern zu Zell, des Stiftes Admont mit einem Feuer und des
Stiftes Neuberg mit einem Feuer. Es darf kein gabrilisch Eisen aus
dem Venetianergebiete auf die Etsch gebracht werden. Diese Ord-
nung soll streng aufrecht erhalten und von allen mit dem Eisen-
wesen Beschäftigten genau beobachtet werden bei Verlust des Rad-
werkes und allen andern Gutes eines Übertreters. Die Amtleute,
Mautner und Waldmeister am Erzberge haben diese Ordnung zu
überwachen und wo ihr Ansehen nicht auslangt, den Landeshaupt-
mann, Verweser oder Vicedom in Steiermark zu Hilfe zu rufen.

Hierauf am 25. Januar 1507 liess Kaiser Max I. von Innsbruck
aus das allgemeine Verbot ergehen, dass kein leobnisches Eisen, auch
kein Waldeisen des Stiftes St. Lambrecht über den Pyrn, oder an
den Traun abwärts, oder über den Seeberg, von Zell nach Österreich
gegen Hainfeld, St. Pölten, Hollenburg nach Böhmen hin verladen
werden dürfe; und ein zweiter Auftrag vom 25. Januar 1507 befahl,
allen Verkehr mit Waldeisen, ausser dem oben bezeichneten, in Steier-
mark, Kärnten und Krain zu unterdrücken, die dagegen Handelnden

Beck, Geschichte des Eisens. 39

Steiermark.
sollen förderhin auf ihren Hämmern nur Eisen, so nicht stahlreich
ist, verarbeiten, und alles stahlreiche Eisen vorzüglich den Hämmern
zu Obdach, im oberen Murthale, dann zu und um Bruck und den
Überschuſs auch den Hämmern im Kammerthale überlassen, und
wenn die letzteren davon nicht genug bekämen, so sollen sie sich
damit von Innerberg her versehen, wie von altem Herkommen ist.
Die Leobener Hämmer sollen nur allein das von den landesfürst-
lichen Umreitern ihnen zugewiesene Holz und Kohlen gebrauchen.
Die Leobener sollen hinfür auch von aller Überteurung ihrer Eisen-
fuhren zu Maut und Aufschlag verhalten werden. Der Eisenwäger
in Leoben soll auch dem Landesherrn verpflichtet sein und jedes
Halbmaſs Eisen mit Wissen des Abnehmers oder Kaufmanns wägen
und verzeichnen. Alles Rauheisen von Waltenstein darf weder nach
Hüttenberg, gen Obdach, Reichenfels und in das Lavantthal, noch
seitwärts auf die Hämmer bei Neumarkt, Murau, Schäufling, Oberwöls
und Judenburg gehen, sondern vorwärts durch Kärnten nach St. Veit,
Völkermarkt gegen Krain, Windischland und Italien. Weil aber viel
Waldeisen in Steier, Kärnten und Krain verarbeitet und dadurch das
Erzberger Eisen in Verruf gebracht wird, so sollen alle Hämmer und
Plahäuser, wo solch Waldeisen gemacht und bearbeitet wird, wie zu
Oberwels, Gmündt, in der Kapelle und an andern Orten sogleich
abgethan werden mit Ausnahme der von alters her befreiten Eisen-
stätten des Stiftes St. Lambrecht mit zwei Feuern daselbst und mit
zwei Feuern zu Zell, des Stiftes Admont mit einem Feuer und des
Stiftes Neuberg mit einem Feuer. Es darf kein gabrilisch Eisen aus
dem Venetianergebiete auf die Etsch gebracht werden. Diese Ord-
nung soll streng aufrecht erhalten und von allen mit dem Eisen-
wesen Beschäftigten genau beobachtet werden bei Verlust des Rad-
werkes und allen andern Gutes eines Übertreters. Die Amtleute,
Mautner und Waldmeister am Erzberge haben diese Ordnung zu
überwachen und wo ihr Ansehen nicht auslangt, den Landeshaupt-
mann, Verweser oder Vicedom in Steiermark zu Hilfe zu rufen.

Hierauf am 25. Januar 1507 lieſs Kaiser Max I. von Innsbruck
aus das allgemeine Verbot ergehen, daſs kein leobnisches Eisen, auch
kein Waldeisen des Stiftes St. Lambrecht über den Pyrn, oder an
den Traun abwärts, oder über den Seeberg, von Zell nach Österreich
gegen Hainfeld, St. Pölten, Hollenburg nach Böhmen hin verladen
werden dürfe; und ein zweiter Auftrag vom 25. Januar 1507 befahl,
allen Verkehr mit Waldeisen, auſser dem oben bezeichneten, in Steier-
mark, Kärnten und Krain zu unterdrücken, die dagegen Handelnden

Beck, Geschichte des Eisens. 39
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[609/0629] Steiermark. sollen förderhin auf ihren Hämmern nur Eisen, so nicht stahlreich ist, verarbeiten, und alles stahlreiche Eisen vorzüglich den Hämmern zu Obdach, im oberen Murthale, dann zu und um Bruck und den Überschuſs auch den Hämmern im Kammerthale überlassen, und wenn die letzteren davon nicht genug bekämen, so sollen sie sich damit von Innerberg her versehen, wie von altem Herkommen ist. Die Leobener Hämmer sollen nur allein das von den landesfürst- lichen Umreitern ihnen zugewiesene Holz und Kohlen gebrauchen. Die Leobener sollen hinfür auch von aller Überteurung ihrer Eisen- fuhren zu Maut und Aufschlag verhalten werden. Der Eisenwäger in Leoben soll auch dem Landesherrn verpflichtet sein und jedes Halbmaſs Eisen mit Wissen des Abnehmers oder Kaufmanns wägen und verzeichnen. Alles Rauheisen von Waltenstein darf weder nach Hüttenberg, gen Obdach, Reichenfels und in das Lavantthal, noch seitwärts auf die Hämmer bei Neumarkt, Murau, Schäufling, Oberwöls und Judenburg gehen, sondern vorwärts durch Kärnten nach St. Veit, Völkermarkt gegen Krain, Windischland und Italien. Weil aber viel Waldeisen in Steier, Kärnten und Krain verarbeitet und dadurch das Erzberger Eisen in Verruf gebracht wird, so sollen alle Hämmer und Plahäuser, wo solch Waldeisen gemacht und bearbeitet wird, wie zu Oberwels, Gmündt, in der Kapelle und an andern Orten sogleich abgethan werden mit Ausnahme der von alters her befreiten Eisen- stätten des Stiftes St. Lambrecht mit zwei Feuern daselbst und mit zwei Feuern zu Zell, des Stiftes Admont mit einem Feuer und des Stiftes Neuberg mit einem Feuer. Es darf kein gabrilisch Eisen aus dem Venetianergebiete auf die Etsch gebracht werden. Diese Ord- nung soll streng aufrecht erhalten und von allen mit dem Eisen- wesen Beschäftigten genau beobachtet werden bei Verlust des Rad- werkes und allen andern Gutes eines Übertreters. Die Amtleute, Mautner und Waldmeister am Erzberge haben diese Ordnung zu überwachen und wo ihr Ansehen nicht auslangt, den Landeshaupt- mann, Verweser oder Vicedom in Steiermark zu Hilfe zu rufen. Hierauf am 25. Januar 1507 lieſs Kaiser Max I. von Innsbruck aus das allgemeine Verbot ergehen, daſs kein leobnisches Eisen, auch kein Waldeisen des Stiftes St. Lambrecht über den Pyrn, oder an den Traun abwärts, oder über den Seeberg, von Zell nach Österreich gegen Hainfeld, St. Pölten, Hollenburg nach Böhmen hin verladen werden dürfe; und ein zweiter Auftrag vom 25. Januar 1507 befahl, allen Verkehr mit Waldeisen, auſser dem oben bezeichneten, in Steier- mark, Kärnten und Krain zu unterdrücken, die dagegen Handelnden Beck, Geschichte des Eisens. 39

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 609. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/629>, abgerufen am 22.11.2024.