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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Steiermark.
zu strafen und die Hammerstätten, so sich damit befassen, abzuthun.
Infolge eines königlichen Auftrages, Innsbruck, den 26. Januar 1507,
verkündigte der Waldmeister in Steier, Sigmund Paumgartner,
der Mautverweser in Vordernberg, Lorenz Schonhaar, und der
königl. Mautner in Eisenerz, Hanns Haug, alle diese Anordnungen
im ganzen Lande Steier, und forderte allen Beamten zur Mithilfe zur
Aufrechterhaltung derselben auf.

Im Jahre 15101) bestätigte der Kaiser der Familie Kornmess
die Berechtigung, auf zwei Eisenhämmern in der Laming zwischen
Bruck und Kapfenberg alle Sorten harten und weichen Eisens zu
schmieden und damit zu verkehren.

1513 werden die Verbote wegen des Handels mit Waldeisen von
neuem eingeschärft und angeordnet, dass dasselbe eine von dem Eisen
in Leoben verschiedene Biegung und Form haben müsse.

Ebenso wird 1514 das Verbot, leobnisches Eisen über den Pyhrn
zu führen, erneuert, "damit der Ausgang des Eisens von Innerberg
dadurch nicht beirrt werde und das Kammergut, die Radmeister und
Stadt Steier (Steyr) nicht Schaden leiden".

Und 1515 bestätigt der Kaiser die alte Verordnung des Herzog
Ernst, dass jeder, der über die Ratz, den Hessenberg und das Teicheneck
Getreide und Lebensmittel zum Erzberg bringe, geschlagenes und
geschrottetes Eisen als Rückfracht laden und verführen dürfe.

Besonders wichtig sind die Jahre 1516 und 15172) durch die
landesfürstlichen Anordnungen in Bezug auf den Verkehr, die Auf-
bringung und Bearbeitung des Erzberger Eisens in Steiermark. Viele
Klagen von den Eisenhändlern in Passau und Nürnberg und andern
Orten wurden schriftlich und mündlich bei der Verwaltung des Erz-
berges angebracht, wie, dass mit der Ausscheidung der Eisengattungen
die altherkömmliche Ordnung nicht aufrecht gehalten, hartes und
weiches Eisen untereinander gemengt, ja auch in Stahlfässchen,
welche geheimerweise wieder zurückgesendet werden, eingeschlagen
als andere Ware verkauft und dadurch der Abnehmer betrogen
werde. -- Hierauf verordneten die Vorstände vom Erzberge, der Amt-
mann und Forstmeister an dem Eisenerze, Ritter Hanns Haug und
Sigmund Paumgartner, kaiserlicher Waldmeister in Steier, am
8. Oktober 1515 folgendes: "Alles im Innernberg des Eisenerzes, auf
deutschen Hämmern gearbeitete Weicheisen muss künftighin auf
jeder Stange gemerkt sein; alles harte Eisen der wälschen Hämmer

1) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 239.
2) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 264.

Steiermark.
zu strafen und die Hammerstätten, so sich damit befassen, abzuthun.
Infolge eines königlichen Auftrages, Innsbruck, den 26. Januar 1507,
verkündigte der Waldmeister in Steier, Sigmund Paumgartner,
der Mautverweser in Vordernberg, Lorenz Schonhaar, und der
königl. Mautner in Eisenerz, Hanns Haug, alle diese Anordnungen
im ganzen Lande Steier, und forderte allen Beamten zur Mithilfe zur
Aufrechterhaltung derselben auf.

Im Jahre 15101) bestätigte der Kaiser der Familie Kornmeſs
die Berechtigung, auf zwei Eisenhämmern in der Laming zwischen
Bruck und Kapfenberg alle Sorten harten und weichen Eisens zu
schmieden und damit zu verkehren.

1513 werden die Verbote wegen des Handels mit Waldeisen von
neuem eingeschärft und angeordnet, daſs dasſelbe eine von dem Eisen
in Leoben verschiedene Biegung und Form haben müsse.

Ebenso wird 1514 das Verbot, leobnisches Eisen über den Pyhrn
zu führen, erneuert, „damit der Ausgang des Eisens von Innerberg
dadurch nicht beirrt werde und das Kammergut, die Radmeister und
Stadt Steier (Steyr) nicht Schaden leiden“.

Und 1515 bestätigt der Kaiser die alte Verordnung des Herzog
Ernst, daſs jeder, der über die Ratz, den Hessenberg und das Teicheneck
Getreide und Lebensmittel zum Erzberg bringe, geschlagenes und
geschrottetes Eisen als Rückfracht laden und verführen dürfe.

Besonders wichtig sind die Jahre 1516 und 15172) durch die
landesfürstlichen Anordnungen in Bezug auf den Verkehr, die Auf-
bringung und Bearbeitung des Erzberger Eisens in Steiermark. Viele
Klagen von den Eisenhändlern in Passau und Nürnberg und andern
Orten wurden schriftlich und mündlich bei der Verwaltung des Erz-
berges angebracht, wie, daſs mit der Ausscheidung der Eisengattungen
die altherkömmliche Ordnung nicht aufrecht gehalten, hartes und
weiches Eisen untereinander gemengt, ja auch in Stahlfäſschen,
welche geheimerweise wieder zurückgesendet werden, eingeschlagen
als andere Ware verkauft und dadurch der Abnehmer betrogen
werde. — Hierauf verordneten die Vorstände vom Erzberge, der Amt-
mann und Forstmeister an dem Eisenerze, Ritter Hanns Haug und
Sigmund Paumgartner, kaiserlicher Waldmeister in Steier, am
8. Oktober 1515 folgendes: „Alles im Innernberg des Eisenerzes, auf
deutschen Hämmern gearbeitete Weicheisen muſs künftighin auf
jeder Stange gemerkt sein; alles harte Eisen der wälschen Hämmer

1) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 239.
2) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 264.
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[610/0630] Steiermark. zu strafen und die Hammerstätten, so sich damit befassen, abzuthun. Infolge eines königlichen Auftrages, Innsbruck, den 26. Januar 1507, verkündigte der Waldmeister in Steier, Sigmund Paumgartner, der Mautverweser in Vordernberg, Lorenz Schonhaar, und der königl. Mautner in Eisenerz, Hanns Haug, alle diese Anordnungen im ganzen Lande Steier, und forderte allen Beamten zur Mithilfe zur Aufrechterhaltung derselben auf. Im Jahre 1510 1) bestätigte der Kaiser der Familie Kornmeſs die Berechtigung, auf zwei Eisenhämmern in der Laming zwischen Bruck und Kapfenberg alle Sorten harten und weichen Eisens zu schmieden und damit zu verkehren. 1513 werden die Verbote wegen des Handels mit Waldeisen von neuem eingeschärft und angeordnet, daſs dasſelbe eine von dem Eisen in Leoben verschiedene Biegung und Form haben müsse. Ebenso wird 1514 das Verbot, leobnisches Eisen über den Pyhrn zu führen, erneuert, „damit der Ausgang des Eisens von Innerberg dadurch nicht beirrt werde und das Kammergut, die Radmeister und Stadt Steier (Steyr) nicht Schaden leiden“. Und 1515 bestätigt der Kaiser die alte Verordnung des Herzog Ernst, daſs jeder, der über die Ratz, den Hessenberg und das Teicheneck Getreide und Lebensmittel zum Erzberg bringe, geschlagenes und geschrottetes Eisen als Rückfracht laden und verführen dürfe. Besonders wichtig sind die Jahre 1516 und 1517 2) durch die landesfürstlichen Anordnungen in Bezug auf den Verkehr, die Auf- bringung und Bearbeitung des Erzberger Eisens in Steiermark. Viele Klagen von den Eisenhändlern in Passau und Nürnberg und andern Orten wurden schriftlich und mündlich bei der Verwaltung des Erz- berges angebracht, wie, daſs mit der Ausscheidung der Eisengattungen die altherkömmliche Ordnung nicht aufrecht gehalten, hartes und weiches Eisen untereinander gemengt, ja auch in Stahlfäſschen, welche geheimerweise wieder zurückgesendet werden, eingeschlagen als andere Ware verkauft und dadurch der Abnehmer betrogen werde. — Hierauf verordneten die Vorstände vom Erzberge, der Amt- mann und Forstmeister an dem Eisenerze, Ritter Hanns Haug und Sigmund Paumgartner, kaiserlicher Waldmeister in Steier, am 8. Oktober 1515 folgendes: „Alles im Innernberg des Eisenerzes, auf deutschen Hämmern gearbeitete Weicheisen muſs künftighin auf jeder Stange gemerkt sein; alles harte Eisen der wälschen Hämmer 1) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 239. 2) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 264.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 610. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/630>, abgerufen am 22.11.2024.