wöhr, Potenwur) versetzt und daselbst ein grosser Hammerteich (der "Weyer von Potenwur") angelegt. Gilg Kotz erhielt für sich, seinen Sohn Hans und dessen Erben einen Erbrechtsbrief. In demselben wird dem Bodenwöhrer Hammer besonders verwilligt "jetztund und hinfür zu ewigen Zeiten zu Pauung und Zimmerung des Hammers, Notturft-, Zimmer-, Geschirr- und Brennholz in unsern Wäldern und Hölzern zu Bauen und zu nehmen, ... doch dass solche allewegen nach Rat und Anweisung unserer geschworenen Förster geschehe. Ebenso in unser und unserer Unterthanen Hofmarken und auch in unserer Herrschaft Hölzern und Wäldern ... wie einst die fürstliche Herr- schaft selbst -- zu kohlen nach Rat unserer Forster" ... "Auch mögen sie auf unsern oder andern ihnen tauglichen Gründen in unserer Herrschaft Laim und Tegel zu des Hammers Notturft graben." Recht sollen sie beim Pfleger in Neuburg suchen. Auch soll keiner einen Hammer "oder ein ander gangbar Werk" unterhalb anlegen. 1549 gehörte der Hammer einem Georg Lonnleutner und 1587 einem Hanns Spatz.
Im Jahre 1480 erteilte Albrecht IV. dem Eisenhammer zu "Aickolting" einen Freiheitsbrief 1), indem er "unsern lieben getreuen Purkarten Kerstorffer, Margarethen seiner Hausfrauen und allen ihren Erben unser Mul zu Rietenburg an der Altmühl gelegen, genannt zu Aickolting mit aller Zubehörung übergeben, dass sie da einen Hammer pauen und aufrichten sollen und mugen, da jedes Jahr sovil als sechs und sechzig Pfund Schin zu schmieden". Auch wird ihnen gestattet, ausserdem eine Mahlmühle zu bauen. Dazu ist ihnen "vergunt Hofstet zu Häusern, dazu Weg und Steg, sowie das Wasser." Ihr Recht sollen sie zu Rietenburg suchen. Alle Händel mit ihren Leuten ausser Malefizsachen dürfen sie aber selbst schlichten. Dafür sollen sie "zu jährlichen und ewigen Zinss geben und raichen auf vnsern Kasten zu Rietenburg XXIIII Gulden reinisch". "Wir söllen und wöllen auch allenthalben vmb den Hammer und der Mul kainen neuen Hammer bey einer Meyl Wegs machen oder stahen lassen, damit sy an dem Wasser nit beswört werden." Bau- und Kohlholz soll ihnen in den fürstlichen Wäldern angewiesen werden u. s. w. -- Bemerkens- wert ist in dem Brief die Bestimmung, dass sie den Hammer bauen und soviel Eisen darin machen sollen. -- Der Aickoltinger Hammer soll seine Entstehung dem Bau der Feste Ingolstadt verdanken. Er ging anfangs des 16. Jahrhunderts in andere Hände über; 1584 wird
1) Siehe Lori, a. a. O., S. 117.
Bayern.
wöhr, Potenwur) versetzt und daselbst ein groſser Hammerteich (der „Weyer von Potenwur“) angelegt. Gilg Kotz erhielt für sich, seinen Sohn Hans und dessen Erben einen Erbrechtsbrief. In demselben wird dem Bodenwöhrer Hammer besonders verwilligt „jetztund und hinfür zu ewigen Zeiten zu Pauung und Zimmerung des Hammers, Notturft-, Zimmer-, Geschirr- und Brennholz in unsern Wäldern und Hölzern zu Bauen und zu nehmen, … doch daſs solche allewegen nach Rat und Anweisung unserer geschworenen Förster geschehe. Ebenso in unser und unserer Unterthanen Hofmarken und auch in unserer Herrschaft Hölzern und Wäldern … wie einst die fürstliche Herr- schaft selbst — zu kohlen nach Rat unserer Forster“ … „Auch mögen sie auf unsern oder andern ihnen tauglichen Gründen in unserer Herrschaft Laim und Tegel zu des Hammers Notturft graben.“ Recht sollen sie beim Pfleger in Neuburg suchen. Auch soll keiner einen Hammer „oder ein ander gangbar Werk“ unterhalb anlegen. 1549 gehörte der Hammer einem Georg Lonnleutner und 1587 einem Hanns Spatz.
Im Jahre 1480 erteilte Albrecht IV. dem Eisenhammer zu „Aickolting“ einen Freiheitsbrief 1), indem er „unsern lieben getreuen Purkarten Kerstorffer, Margarethen seiner Hausfrauen und allen ihren Erben unser Mul zu Rietenburg an der Altmühl gelegen, genannt zu Aickolting mit aller Zubehörung übergeben, daſs sie da einen Hammer pauen und aufrichten sollen und mugen, da jedes Jahr sovil als sechs und sechzig Pfund Schin zu schmieden“. Auch wird ihnen gestattet, auſserdem eine Mahlmühle zu bauen. Dazu ist ihnen „vergunt Hofstet zu Häusern, dazu Weg und Steg, sowie das Wasser.“ Ihr Recht sollen sie zu Rietenburg suchen. Alle Händel mit ihren Leuten auſser Malefizsachen dürfen sie aber selbst schlichten. Dafür sollen sie „zu jährlichen und ewigen Zinſs geben und raichen auf vnsern Kasten zu Rietenburg XXIIII Gulden reinisch“. „Wir söllen und wöllen auch allenthalben vmb den Hammer und der Mul kainen neuen Hammer bey einer Meyl Wegs machen oder stahen lassen, damit sy an dem Wasser nit beswört werden.“ Bau- und Kohlholz soll ihnen in den fürstlichen Wäldern angewiesen werden u. s. w. — Bemerkens- wert ist in dem Brief die Bestimmung, daſs sie den Hammer bauen und soviel Eisen darin machen sollen. — Der Aickoltinger Hammer soll seine Entstehung dem Bau der Feste Ingolstadt verdanken. Er ging anfangs des 16. Jahrhunderts in andere Hände über; 1584 wird
1) Siehe Lori, a. a. O., S. 117.
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Bayern.
wöhr, Potenwur) versetzt und daselbst ein groſser Hammerteich (der
„Weyer von Potenwur“) angelegt. Gilg Kotz erhielt für sich, seinen
Sohn Hans und dessen Erben einen Erbrechtsbrief. In demselben
wird dem Bodenwöhrer Hammer besonders verwilligt „jetztund und
hinfür zu ewigen Zeiten zu Pauung und Zimmerung des Hammers,
Notturft-, Zimmer-, Geschirr- und Brennholz in unsern Wäldern und
Hölzern zu Bauen und zu nehmen, … doch daſs solche allewegen nach
Rat und Anweisung unserer geschworenen Förster geschehe. Ebenso
in unser und unserer Unterthanen Hofmarken und auch in unserer
Herrschaft Hölzern und Wäldern … wie einst die fürstliche Herr-
schaft selbst — zu kohlen nach Rat unserer Forster“ … „Auch
mögen sie auf unsern oder andern ihnen tauglichen Gründen in
unserer Herrschaft Laim und Tegel zu des Hammers Notturft graben.“
Recht sollen sie beim Pfleger in Neuburg suchen. Auch soll keiner
einen Hammer „oder ein ander gangbar Werk“ unterhalb anlegen.
1549 gehörte der Hammer einem Georg Lonnleutner und 1587 einem
Hanns Spatz.
Im Jahre 1480 erteilte Albrecht IV. dem Eisenhammer zu
„Aickolting“ einen Freiheitsbrief 1), indem er „unsern lieben getreuen
Purkarten Kerstorffer, Margarethen seiner Hausfrauen und allen ihren
Erben unser Mul zu Rietenburg an der Altmühl gelegen, genannt zu
Aickolting mit aller Zubehörung übergeben, daſs sie da einen Hammer
pauen und aufrichten sollen und mugen, da jedes Jahr sovil als sechs
und sechzig Pfund Schin zu schmieden“. Auch wird ihnen gestattet,
auſserdem eine Mahlmühle zu bauen. Dazu ist ihnen „vergunt
Hofstet zu Häusern, dazu Weg und Steg, sowie das Wasser.“ Ihr
Recht sollen sie zu Rietenburg suchen. Alle Händel mit ihren Leuten
auſser Malefizsachen dürfen sie aber selbst schlichten. Dafür sollen
sie „zu jährlichen und ewigen Zinſs geben und raichen auf vnsern
Kasten zu Rietenburg XXIIII Gulden reinisch“. „Wir söllen und
wöllen auch allenthalben vmb den Hammer und der Mul kainen
neuen Hammer bey einer Meyl Wegs machen oder stahen lassen, damit
sy an dem Wasser nit beswört werden.“ Bau- und Kohlholz soll ihnen
in den fürstlichen Wäldern angewiesen werden u. s. w. — Bemerkens-
wert ist in dem Brief die Bestimmung, daſs sie den Hammer bauen
und soviel Eisen darin machen sollen. — Der Aickoltinger Hammer
soll seine Entstehung dem Bau der Feste Ingolstadt verdanken. Er
ging anfangs des 16. Jahrhunderts in andere Hände über; 1584 wird
1) Siehe Lori, a. a. O., S. 117.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 686. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/706>, abgerufen am 22.11.2024.
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