Segen Gottes schon 1575 ihre Erze zum Pochen und Waschen bringen liess, stand am Wassergraben der Steinbrücker Eisenhütte.
Der Dillenburger Bergbau wurde auf Roteisenstein getrieben.
Die Förderung der Gruben war aber gering, da der Bedarf der Rennwerke unbedeutend war. Nach den Bergrechnungen von 1547 bis 1552 sind nicht viel mehr als 2040 Wagen Eisenstein gewonnen und den Hüttenwerken zu Feudingen, Laasphe, Biedenkopf, Ebers- bach, Steinbrücken, Wissenbach und zu Haiger für 12 bis 14 Albus der Wagen überlassen worden. Die Rennwerke konnten nur reichen, zarten Eisenstein verhütten. Auch im Dillenburgischen wurden Büchsen und Feuerrohre geschmiedet, namentlich in Herborn und Dillenburg. Zu Anfang des 16. Jahrhunderts wohnten zu Dillenburg zwei Büchsenmeister, von denen der eine 29 Gulden, der andere 12 Gulden Jahreslohn erhielt. Bohrmühlen zum Ausbohren von Geschützen kommen unter Graf Wilhelm zu Dillenburg und Dringenstein vor 1).
Die Sensenschmiederei blühte in Ebersbach und an andern Plätzen. Aus dem Jahre 1551 stammt
Graf Wilhelms Ordnung der Sensenschmiede. (Montags nach Mis. Dom. 1551.)
Die Einleitung sagt, da sich "Irrung erhalten zwischen vnsern vnderthanen den Sensenschmits meistern In ampt Ebersbach vnd an andern orthen vnsrer Grafschaft" dadurch, dass "der Sensen ohn Ordnung zuuiel gemacht, Das Eisen vnd Kohlen dadurch vertewert worden, vnd der arm Man den vertriep neben dem Reichen nit woll haben mogen" deshalb hat der Graf den Meistern befohlen, dass sie sich zusammenthun und eine Handwerkseinigung und Ordnung ver- fassen und ihm vorlegen sollen. Dies haben sie nach gemeinsamem Rat gethan und dieselbe zur Konfirmation vorgelegt, "Nemlich dieses Inhalts:
Das niche furohin Ein Jeder Meister vnd einer wie der ander Ihnen allen zu nutz, Guthem vnd wolfarth Ein Jedes Jar nicht mehr, dan zwelff vierteil Sensen machen soll. Wo aber ein meister were, der einen sohn bey sich bestaden, wilcher mit dem vadder ein brodt haben wurde, vnd bey einem fewer arbeiten, Sol demselbigen meister sampt seinem sohn dreitzehen viertheill Sensen zu machen hiemit er- laubt vnd zugelassen sein, Im fal aber das meister weren, wie es sich
1)Arnoldi, a. a. O., Bd. III, 2. Abteil., S. 74.
Nassau.
Segen Gottes schon 1575 ihre Erze zum Pochen und Waschen bringen lieſs, stand am Wassergraben der Steinbrücker Eisenhütte.
Der Dillenburger Bergbau wurde auf Roteisenstein getrieben.
Die Förderung der Gruben war aber gering, da der Bedarf der Rennwerke unbedeutend war. Nach den Bergrechnungen von 1547 bis 1552 sind nicht viel mehr als 2040 Wagen Eisenstein gewonnen und den Hüttenwerken zu Feudingen, Laasphe, Biedenkopf, Ebers- bach, Steinbrücken, Wissenbach und zu Haiger für 12 bis 14 Albus der Wagen überlassen worden. Die Rennwerke konnten nur reichen, zarten Eisenstein verhütten. Auch im Dillenburgischen wurden Büchsen und Feuerrohre geschmiedet, namentlich in Herborn und Dillenburg. Zu Anfang des 16. Jahrhunderts wohnten zu Dillenburg zwei Büchsenmeister, von denen der eine 29 Gulden, der andere 12 Gulden Jahreslohn erhielt. Bohrmühlen zum Ausbohren von Geschützen kommen unter Graf Wilhelm zu Dillenburg und Dringenstein vor 1).
Die Sensenschmiederei blühte in Ebersbach und an andern Plätzen. Aus dem Jahre 1551 stammt
Graf Wilhelms Ordnung der Sensenschmiede. (Montags nach Mis. Dom. 1551.)
Die Einleitung sagt, da sich „Irrung erhalten zwischen vnsern vnderthanen den Sensenschmits meistern In ampt Ebersbach vnd an andern orthen vnsrer Grafschaft“ dadurch, daſs „der Sensen ohn Ordnung zuuiel gemacht, Das Eisen vnd Kohlen dadurch vertewert worden, vnd der arm Man den vertriep neben dem Reichen nit woll haben mogen“ deshalb hat der Graf den Meistern befohlen, daſs sie sich zusammenthun und eine Handwerkseinigung und Ordnung ver- fassen und ihm vorlegen sollen. Dies haben sie nach gemeinsamem Rat gethan und dieselbe zur Konfirmation vorgelegt, „Nemlich dieses Inhalts:
Das niche furohin Ein Jeder Meister vnd einer wie der ander Ihnen allen zu nutz, Guthem vnd wolfarth Ein Jedes Jar nicht mehr, dan zwelff vierteil Sensen machen soll. Wo aber ein meister were, der einen sohn bey sich bestaden, wilcher mit dem vadder ein brodt haben wurde, vnd bey einem fewer arbeiten, Sol demselbigen meister sampt seinem sohn dreitzehen viertheill Sensen zu machen hiemit er- laubt vnd zugelassen sein, Im fal aber das meister weren, wie es sich
1)Arnoldi, a. a. O., Bd. III, 2. Abteil., S. 74.
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Nassau.
Segen Gottes schon 1575 ihre Erze zum Pochen und Waschen bringen
lieſs, stand am Wassergraben der Steinbrücker Eisenhütte.
Der Dillenburger Bergbau wurde auf Roteisenstein getrieben.
Die Förderung der Gruben war aber gering, da der Bedarf der
Rennwerke unbedeutend war. Nach den Bergrechnungen von 1547
bis 1552 sind nicht viel mehr als 2040 Wagen Eisenstein gewonnen
und den Hüttenwerken zu Feudingen, Laasphe, Biedenkopf, Ebers-
bach, Steinbrücken, Wissenbach und zu Haiger für 12 bis 14 Albus der
Wagen überlassen worden. Die Rennwerke konnten nur reichen, zarten
Eisenstein verhütten. Auch im Dillenburgischen wurden Büchsen und
Feuerrohre geschmiedet, namentlich in Herborn und Dillenburg. Zu
Anfang des 16. Jahrhunderts wohnten zu Dillenburg zwei Büchsenmeister,
von denen der eine 29 Gulden, der andere 12 Gulden Jahreslohn
erhielt. Bohrmühlen zum Ausbohren von Geschützen kommen unter
Graf Wilhelm zu Dillenburg und Dringenstein vor 1).
Die Sensenschmiederei blühte in Ebersbach und an andern
Plätzen. Aus dem Jahre 1551 stammt
Graf Wilhelms Ordnung der Sensenschmiede.
(Montags nach Mis. Dom. 1551.)
Die Einleitung sagt, da sich „Irrung erhalten zwischen vnsern
vnderthanen den Sensenschmits meistern In ampt Ebersbach vnd an
andern orthen vnsrer Grafschaft“ dadurch, daſs „der Sensen ohn
Ordnung zuuiel gemacht, Das Eisen vnd Kohlen dadurch vertewert
worden, vnd der arm Man den vertriep neben dem Reichen nit woll
haben mogen“ deshalb hat der Graf den Meistern befohlen, daſs sie
sich zusammenthun und eine Handwerkseinigung und Ordnung ver-
fassen und ihm vorlegen sollen. Dies haben sie nach gemeinsamem
Rat gethan und dieselbe zur Konfirmation vorgelegt, „Nemlich dieses
Inhalts:
Das niche furohin Ein Jeder Meister vnd einer wie der ander
Ihnen allen zu nutz, Guthem vnd wolfarth Ein Jedes Jar nicht mehr,
dan zwelff vierteil Sensen machen soll. Wo aber ein meister were,
der einen sohn bey sich bestaden, wilcher mit dem vadder ein brodt
haben wurde, vnd bey einem fewer arbeiten, Sol demselbigen meister
sampt seinem sohn dreitzehen viertheill Sensen zu machen hiemit er-
laubt vnd zugelassen sein, Im fal aber das meister weren, wie es sich
1) Arnoldi, a. a. O., Bd. III, 2. Abteil., S. 74.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 738. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/758>, abgerufen am 22.11.2024.
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