und unteren Hütte, dem blauen Wunder und der Teichhütte. Die meisten dieser waren Rennwerke, nur das blaue Wunder, welches ein Sauerländer erbaut hatte, war eine Frischhütte, "da man zwey- geschmolzen Eisen macht" (Hacke). Unter den aus dem Stolbergi- schen eingewanderten Eisenarbeitern befanden sich namentlich auch Stahlschmiede, die aus den guten Iberger Erzen einen geschätzten Stahl erbliesen. Zu Gittelde wurde ferner schon früh eine Blechhütte angelegt.
Heinrich der Jüngere, der Enkel der Elisabeth, bethätigte gleich- falls das lebhafteste Interesse an dem Harzer Bergbau. Veranlasst durch die vielen alten Pingenzüge und des Zuspruchs des ihm be- freundeten Herzogs Georg von Sachsen 1), nahm er im Jahre 1524 den Bergbau im Oberharz mit Macht wieder auf und erliess Donnerstag nach Viti 1524 die erste Bergordnung für die Bergwerke um und bei Gittelde 2), welche zum Teil auf ältere Bestimmung Bezug nimmt und sich vielfach an das 1521 erlassene hohnsteinische Berg-Freiheitspatent anlehnt. Wie dieses gab sie den Bergbau frei, gewährte freien Holz- bezug gegen Erstattung eines Forstzinses, erlaubte den Bergleuten und Gewerken sich anzubauen und bürgerliche Nahrung zu treiben, befreite sie von Abgaben, Wehrgeld, Zoll und Geleit, und versprach ihnen allen Schutz 3). Das erste Bergbuch, in welchem alle in Betrieb befindlichen Harzzechen verzeichnet wurden, stammt von 1526 4).
Im Jahre 1521 war der Andreasberger Erzbergbau durch Joachims- thaler Bergleute aufgenommen worden. Durch den reichen Bergsegen entstanden ausser Andreasberg die Bergstädte Wildemann (1529), Zellerfeld und Lautenthal, die 1532 von Herzog Heinrich mit Frei- heiten und Gerechtsamen begnadigt wurden. In demselben Jahre verlieh er durch Patent vom Montag nach Quasimod. 5) seinen Berg- werken am Iberge, zu Gittelde und in Grund, wie denen zu Zellerfelde folgende Privilegien: Freiheit der Wege, des Wassers, der Hütten und Pochwerke, auch aller Andern Gelände, wie altes Herkommen, Bergwerksrecht und Gewohnheit sei, freien Handel und Wandel der Bergleute, freies Geleit, freies Backen, Brauen und Schlachten, freien Wochenmarkt am Samstag bei Gittelde, in Grund und zu Zellerfeld.
1) Nach Hardanus Hacke.
2) Siehe Wagner, corpus jur. met., p. 1042.
3) Siehe Meyer, Versuch einer Bergwerksverfassung des Harzes im Mittel- alter.
4) Siehe Heinemann, Geschichte von Braunschweig und Hannover, Bd. II, S. 393.
5) Siehe Calvör, a. a. O., c. I. Anhang, Nr. IV, und Meyer, a. a. O., S. 108.
Der Oberharz.
und unteren Hütte, dem blauen Wunder und der Teichhütte. Die meisten dieser waren Rennwerke, nur das blaue Wunder, welches ein Sauerländer erbaut hatte, war eine Frischhütte, „da man zwey- geschmolzen Eisen macht“ (Hacke). Unter den aus dem Stolbergi- schen eingewanderten Eisenarbeitern befanden sich namentlich auch Stahlschmiede, die aus den guten Iberger Erzen einen geschätzten Stahl erbliesen. Zu Gittelde wurde ferner schon früh eine Blechhütte angelegt.
Heinrich der Jüngere, der Enkel der Elisabeth, bethätigte gleich- falls das lebhafteste Interesse an dem Harzer Bergbau. Veranlaſst durch die vielen alten Pingenzüge und des Zuspruchs des ihm be- freundeten Herzogs Georg von Sachsen 1), nahm er im Jahre 1524 den Bergbau im Oberharz mit Macht wieder auf und erlieſs Donnerstag nach Viti 1524 die erste Bergordnung für die Bergwerke um und bei Gittelde 2), welche zum Teil auf ältere Bestimmung Bezug nimmt und sich vielfach an das 1521 erlassene hohnsteinische Berg-Freiheitspatent anlehnt. Wie dieses gab sie den Bergbau frei, gewährte freien Holz- bezug gegen Erstattung eines Forstzinses, erlaubte den Bergleuten und Gewerken sich anzubauen und bürgerliche Nahrung zu treiben, befreite sie von Abgaben, Wehrgeld, Zoll und Geleit, und versprach ihnen allen Schutz 3). Das erste Bergbuch, in welchem alle in Betrieb befindlichen Harzzechen verzeichnet wurden, stammt von 1526 4).
Im Jahre 1521 war der Andreasberger Erzbergbau durch Joachims- thaler Bergleute aufgenommen worden. Durch den reichen Bergsegen entstanden auſser Andreasberg die Bergstädte Wildemann (1529), Zellerfeld und Lautenthal, die 1532 von Herzog Heinrich mit Frei- heiten und Gerechtsamen begnadigt wurden. In demselben Jahre verlieh er durch Patent vom Montag nach Quasimod. 5) seinen Berg- werken am Iberge, zu Gittelde und in Grund, wie denen zu Zellerfelde folgende Privilegien: Freiheit der Wege, des Wassers, der Hütten und Pochwerke, auch aller Andern Gelände, wie altes Herkommen, Bergwerksrecht und Gewohnheit sei, freien Handel und Wandel der Bergleute, freies Geleit, freies Backen, Brauen und Schlachten, freien Wochenmarkt am Samstag bei Gittelde, in Grund und zu Zellerfeld.
1) Nach Hardanus Hacke.
2) Siehe Wagner, corpus jur. met., p. 1042.
3) Siehe Meyer, Versuch einer Bergwerksverfassung des Harzes im Mittel- alter.
4) Siehe Heinemann, Geschichte von Braunschweig und Hannover, Bd. II, S. 393.
5) Siehe Calvör, a. a. O., c. I. Anhang, Nr. IV, und Meyer, a. a. O., S. 108.
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Der Oberharz.
und unteren Hütte, dem blauen Wunder und der Teichhütte. Die
meisten dieser waren Rennwerke, nur das blaue Wunder, welches ein
Sauerländer erbaut hatte, war eine Frischhütte, „da man zwey-
geschmolzen Eisen macht“ (Hacke). Unter den aus dem Stolbergi-
schen eingewanderten Eisenarbeitern befanden sich namentlich auch
Stahlschmiede, die aus den guten Iberger Erzen einen geschätzten
Stahl erbliesen. Zu Gittelde wurde ferner schon früh eine Blechhütte
angelegt.
Heinrich der Jüngere, der Enkel der Elisabeth, bethätigte gleich-
falls das lebhafteste Interesse an dem Harzer Bergbau. Veranlaſst
durch die vielen alten Pingenzüge und des Zuspruchs des ihm be-
freundeten Herzogs Georg von Sachsen 1), nahm er im Jahre 1524 den
Bergbau im Oberharz mit Macht wieder auf und erlieſs Donnerstag
nach Viti 1524 die erste Bergordnung für die Bergwerke um und bei
Gittelde 2), welche zum Teil auf ältere Bestimmung Bezug nimmt und
sich vielfach an das 1521 erlassene hohnsteinische Berg-Freiheitspatent
anlehnt. Wie dieses gab sie den Bergbau frei, gewährte freien Holz-
bezug gegen Erstattung eines Forstzinses, erlaubte den Bergleuten
und Gewerken sich anzubauen und bürgerliche Nahrung zu treiben,
befreite sie von Abgaben, Wehrgeld, Zoll und Geleit, und versprach
ihnen allen Schutz 3). Das erste Bergbuch, in welchem alle in Betrieb
befindlichen Harzzechen verzeichnet wurden, stammt von 1526 4).
Im Jahre 1521 war der Andreasberger Erzbergbau durch Joachims-
thaler Bergleute aufgenommen worden. Durch den reichen Bergsegen
entstanden auſser Andreasberg die Bergstädte Wildemann (1529),
Zellerfeld und Lautenthal, die 1532 von Herzog Heinrich mit Frei-
heiten und Gerechtsamen begnadigt wurden. In demselben Jahre
verlieh er durch Patent vom Montag nach Quasimod. 5) seinen Berg-
werken am Iberge, zu Gittelde und in Grund, wie denen zu Zellerfelde
folgende Privilegien: Freiheit der Wege, des Wassers, der Hütten
und Pochwerke, auch aller Andern Gelände, wie altes Herkommen,
Bergwerksrecht und Gewohnheit sei, freien Handel und Wandel der
Bergleute, freies Geleit, freies Backen, Brauen und Schlachten, freien
Wochenmarkt am Samstag bei Gittelde, in Grund und zu Zellerfeld.
1) Nach Hardanus Hacke.
2) Siehe Wagner, corpus jur. met., p. 1042.
3) Siehe Meyer, Versuch einer Bergwerksverfassung des Harzes im Mittel-
alter.
4) Siehe Heinemann, Geschichte von Braunschweig und Hannover, Bd. II,
S. 393.
5) Siehe Calvör, a. a. O., c. I. Anhang, Nr. IV, und Meyer, a. a. O., S. 108.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 776. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/796>, abgerufen am 22.11.2024.
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