der Walderhaltung und Waldkultur zu. Er entwarf selbst eine Forst- ordnung mit bis ins Einzelnste gehenden Bestimmungen über Wieder- zucht der Wälder, Anlage von Forstgärten und Ausführung von Pflanzungen, über die Befahrung mit Dung, das Verkleben der Schnitt- wunden an Pflänzlingen mit Baumwachs, das Beachten der Himmels- gegenden bei Umpflanzungen u. s. w. In allen Holzungen sollte nicht eher gehauen werden, bis das alte und abständige Holz daraus genutzt und abgefahren ist, Bauholz überhaupt nur mit Wissen und auf Anordnung der Amtleute und Förster. Ferner enthält sie Be- stimmungen über Einteilung der Gehaue, über Schonungen auf drei und mehr Jahre nach dem jeweiligen Urteil der Förster. Ziegen und Schafe sollen in Holzungen nicht geduldet werden u. s. w. Wohl zum erstenmale sieht auch der Entwurf einer Forstordnung von 1585 die Anlage von Trockenöfen vor, in welche alles nicht direkt abgegebene geringe Bau- und Nutzholz gefahren, aufgeschichtet, getrocknet und zum Verkaufe bereit gestellt werden sollte, gleichmässig für arm und reich. Dieselbe verbietet auch den Gebrauch von Holz- kohlen durch die Schmiede, welche dafür ausschliess- lich die am Hils gewonnenen Steinkohlen verwenden sollen.
Noch Bedeutenderes hat Herzog Julius im Berg- und Hütten- wesen geleistet, und er hat den Oberharzer Bergbau auf vorher un- erreichte Höhe gebracht. Hier konnte er sein Verwaltungstalent, seine Kenntnisse, seinen praktischen Blick, seinen Handelsgeist am besten bethätigen 1). Hier erscheint er zugleich als Bergherr, Fabrik- besitzer und Kaufmann, als ebenso tüchtiger Leiter wie erfinderischer Kopf. Naturwissenschaftliche Studien hatte er seit Jahren betrieben, aber er verliess sich nicht allein auf seine eigenen Kenntnisse, son- dern er zog die besten Männer für seine Zwecke heran. Gleich nach seinem Regierungsantritte liess er durch tüchtige und sachkundige, zum Teil aus dem Auslande berufene Männer eine genaue geo- gnostische Untersuchung des Harzes, namentlich der älteren Bergwerks- anlagen vornehmen. Er liess ferner Oberharzer und Unterharzer Bergleute die Gruben wechselsweise befahren und sich ihre Meinung über Anlage und Betrieb schriftlich vorlegen. Er liess neue Stollen, Schächte und Wasserleitungen anlegen. So wurde 1569 das liegen- gelassene Bergwerk im Hahnenklee wieder aufgenommen, im Jahre darauf der "getroste Juliusstollen" am Meinersberg angelegt, andere
1) Siehe Heinemann, a. a. O., S. 415.
Der Oberharz.
der Walderhaltung und Waldkultur zu. Er entwarf selbst eine Forst- ordnung mit bis ins Einzelnste gehenden Bestimmungen über Wieder- zucht der Wälder, Anlage von Forstgärten und Ausführung von Pflanzungen, über die Befahrung mit Dung, das Verkleben der Schnitt- wunden an Pflänzlingen mit Baumwachs, das Beachten der Himmels- gegenden bei Umpflanzungen u. s. w. In allen Holzungen sollte nicht eher gehauen werden, bis das alte und abständige Holz daraus genutzt und abgefahren ist, Bauholz überhaupt nur mit Wissen und auf Anordnung der Amtleute und Förster. Ferner enthält sie Be- stimmungen über Einteilung der Gehaue, über Schonungen auf drei und mehr Jahre nach dem jeweiligen Urteil der Förster. Ziegen und Schafe sollen in Holzungen nicht geduldet werden u. s. w. Wohl zum erstenmale sieht auch der Entwurf einer Forstordnung von 1585 die Anlage von Trockenöfen vor, in welche alles nicht direkt abgegebene geringe Bau- und Nutzholz gefahren, aufgeschichtet, getrocknet und zum Verkaufe bereit gestellt werden sollte, gleichmäſsig für arm und reich. Dieselbe verbietet auch den Gebrauch von Holz- kohlen durch die Schmiede, welche dafür ausschlieſs- lich die am Hils gewonnenen Steinkohlen verwenden sollen.
Noch Bedeutenderes hat Herzog Julius im Berg- und Hütten- wesen geleistet, und er hat den Oberharzer Bergbau auf vorher un- erreichte Höhe gebracht. Hier konnte er sein Verwaltungstalent, seine Kenntnisse, seinen praktischen Blick, seinen Handelsgeist am besten bethätigen 1). Hier erscheint er zugleich als Bergherr, Fabrik- besitzer und Kaufmann, als ebenso tüchtiger Leiter wie erfinderischer Kopf. Naturwissenschaftliche Studien hatte er seit Jahren betrieben, aber er verlieſs sich nicht allein auf seine eigenen Kenntnisse, son- dern er zog die besten Männer für seine Zwecke heran. Gleich nach seinem Regierungsantritte lieſs er durch tüchtige und sachkundige, zum Teil aus dem Auslande berufene Männer eine genaue geo- gnostische Untersuchung des Harzes, namentlich der älteren Bergwerks- anlagen vornehmen. Er lieſs ferner Oberharzer und Unterharzer Bergleute die Gruben wechselsweise befahren und sich ihre Meinung über Anlage und Betrieb schriftlich vorlegen. Er lieſs neue Stollen, Schächte und Wasserleitungen anlegen. So wurde 1569 das liegen- gelassene Bergwerk im Hahnenklee wieder aufgenommen, im Jahre darauf der „getroste Juliusstollen“ am Meinersberg angelegt, andere
1) Siehe Heinemann, a. a. O., S. 415.
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Der Oberharz.
der Walderhaltung und Waldkultur zu. Er entwarf selbst eine Forst-
ordnung mit bis ins Einzelnste gehenden Bestimmungen über Wieder-
zucht der Wälder, Anlage von Forstgärten und Ausführung von
Pflanzungen, über die Befahrung mit Dung, das Verkleben der Schnitt-
wunden an Pflänzlingen mit Baumwachs, das Beachten der Himmels-
gegenden bei Umpflanzungen u. s. w. In allen Holzungen sollte
nicht eher gehauen werden, bis das alte und abständige Holz daraus
genutzt und abgefahren ist, Bauholz überhaupt nur mit Wissen und
auf Anordnung der Amtleute und Förster. Ferner enthält sie Be-
stimmungen über Einteilung der Gehaue, über Schonungen auf drei
und mehr Jahre nach dem jeweiligen Urteil der Förster. Ziegen und
Schafe sollen in Holzungen nicht geduldet werden u. s. w. Wohl
zum erstenmale sieht auch der Entwurf einer Forstordnung von 1585
die Anlage von Trockenöfen vor, in welche alles nicht direkt abgegebene
geringe Bau- und Nutzholz gefahren, aufgeschichtet, getrocknet und
zum Verkaufe bereit gestellt werden sollte, gleichmäſsig für arm und
reich. Dieselbe verbietet auch den Gebrauch von Holz-
kohlen durch die Schmiede, welche dafür ausschlieſs-
lich die am Hils gewonnenen Steinkohlen verwenden
sollen.
Noch Bedeutenderes hat Herzog Julius im Berg- und Hütten-
wesen geleistet, und er hat den Oberharzer Bergbau auf vorher un-
erreichte Höhe gebracht. Hier konnte er sein Verwaltungstalent,
seine Kenntnisse, seinen praktischen Blick, seinen Handelsgeist am
besten bethätigen 1). Hier erscheint er zugleich als Bergherr, Fabrik-
besitzer und Kaufmann, als ebenso tüchtiger Leiter wie erfinderischer
Kopf. Naturwissenschaftliche Studien hatte er seit Jahren betrieben,
aber er verlieſs sich nicht allein auf seine eigenen Kenntnisse, son-
dern er zog die besten Männer für seine Zwecke heran. Gleich nach
seinem Regierungsantritte lieſs er durch tüchtige und sachkundige,
zum Teil aus dem Auslande berufene Männer eine genaue geo-
gnostische Untersuchung des Harzes, namentlich der älteren Bergwerks-
anlagen vornehmen. Er lieſs ferner Oberharzer und Unterharzer
Bergleute die Gruben wechselsweise befahren und sich ihre Meinung
über Anlage und Betrieb schriftlich vorlegen. Er lieſs neue Stollen,
Schächte und Wasserleitungen anlegen. So wurde 1569 das liegen-
gelassene Bergwerk im Hahnenklee wieder aufgenommen, im Jahre
darauf der „getroste Juliusstollen“ am Meinersberg angelegt, andere
1) Siehe Heinemann, a. a. O., S. 415.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 780. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/800>, abgerufen am 22.11.2024.
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