Stempel wirkten. Das Eisen wurde erst auf die genaue Stärke aus- gezogen oder gewalzt. Alsdann wurde das Eisen warm gemacht und heiss durch ein Paar Stahlwalzen gehen lassen, in welchen die Nagel- form vertieft auf jeder Walze zur Hälfte eingegraben war, und welche der Länge eines oder mehrerer Nägel entsprachen. Auf diese Weise wird eine fortlaufende Kette von Nägeln erzeugt, wobei immer die Spitze des einen an dem Kopf des anderen hing. Diese Verbindungs- stellen wurden dann leicht getrennt. Statt der Walzen konnten auch Stempel mit Gesenken dienen. Obgleich die Handnagelschmiede der Einführung der Nagelmaschinen den energischsten Widerstand entgegen- setzten, so fand diese Art der Fabrikation bald Verbreitung, nament- lich auch in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, wo zu Anfang dieses Jahrhunderts bereits 2/3 des unter den Walzwerken verarbeiteten Eisens für diese Nagelfabrikation Verwendung fand.
William Finch erhielt 1790 ein Patent für einen Nagelhammer, mit Wasserkraft oder Dampf zu betreiben, der aber sonst nichts bemerkenswertes zeigt.
Wichtiger war das Patent von Samuel Guppy vom 19. August 1796. Dasselbe bezog sich auf zwei verschiedene Maschinen, die eine zum Schmieden, die andere zum Anköpfen der Nägel; beide arbeiteten nach dem Rotationsprinzip. In der Schmiedemaschine lief eine Walze, an deren entgegengesetzten Enden, in der Richtung ihrer Längenachse, zwei Stempel oder Schmiedemesser (dies or cutters) befestigt waren. Eine Schiebeplatte mit einem zweiten Stempel glitt gegen die Stirn- seite der Walze, und bewegte sich in solcher Weise, dass mit der Umdrehung der Walze der Stempel mit beiden Schneidemessern korrespondierte, welche abwechselnd von den Enden eines Flach- oder Nageleisens jedesmal ein so grosses Stück abschnitten als einem Nagel entsprach, in dem die beiden Abschneider zugleich in regelmässiger Aufeinanderfolge den Kopf eines jeden Nagels von den entgegen- gesetzten Seiten des Nageleisens bildeten. Der Anköpfapparat bestand in einem Rade mit drei Hebetatzen, welche bei jeder Umdrehung drei Hämmer aufwarfen, deren Schläge in ihrer Aufeinanderfolge die Nägel, welche durch eine Kette vorwärts bewegt wurden, empfingen.
Die Walz- und Schneidewerke oder die Eisenspaltereien hatten im Laufe des 18. Jahrhunderts eine immer grössere Anwendung und Wichtigkeit erlangt, namentlich für die Herstellung von geschnittenem Nageleisen. Hinsichtlich der Bauart unterscheidet Rinman
1. Einfache Walz- und Schneidewerke, bei welchen auf beiden Seiten des Gebäudes je ein Wasserrad liegt, wodurch für das Trieb-
Eisen- und Stahlveredlung.
Stempel wirkten. Das Eisen wurde erst auf die genaue Stärke aus- gezogen oder gewalzt. Alsdann wurde das Eisen warm gemacht und heiſs durch ein Paar Stahlwalzen gehen lassen, in welchen die Nagel- form vertieft auf jeder Walze zur Hälfte eingegraben war, und welche der Länge eines oder mehrerer Nägel entsprachen. Auf diese Weise wird eine fortlaufende Kette von Nägeln erzeugt, wobei immer die Spitze des einen an dem Kopf des anderen hing. Diese Verbindungs- stellen wurden dann leicht getrennt. Statt der Walzen konnten auch Stempel mit Gesenken dienen. Obgleich die Handnagelschmiede der Einführung der Nagelmaschinen den energischsten Widerstand entgegen- setzten, so fand diese Art der Fabrikation bald Verbreitung, nament- lich auch in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, wo zu Anfang dieses Jahrhunderts bereits ⅔ des unter den Walzwerken verarbeiteten Eisens für diese Nagelfabrikation Verwendung fand.
William Finch erhielt 1790 ein Patent für einen Nagelhammer, mit Wasserkraft oder Dampf zu betreiben, der aber sonst nichts bemerkenswertes zeigt.
Wichtiger war das Patent von Samuel Guppy vom 19. August 1796. Dasselbe bezog sich auf zwei verschiedene Maschinen, die eine zum Schmieden, die andere zum Anköpfen der Nägel; beide arbeiteten nach dem Rotationsprinzip. In der Schmiedemaschine lief eine Walze, an deren entgegengesetzten Enden, in der Richtung ihrer Längenachse, zwei Stempel oder Schmiedemesser (dies or cutters) befestigt waren. Eine Schiebeplatte mit einem zweiten Stempel glitt gegen die Stirn- seite der Walze, und bewegte sich in solcher Weise, daſs mit der Umdrehung der Walze der Stempel mit beiden Schneidemessern korrespondierte, welche abwechselnd von den Enden eines Flach- oder Nageleisens jedesmal ein so groſses Stück abschnitten als einem Nagel entsprach, in dem die beiden Abschneider zugleich in regelmäſsiger Aufeinanderfolge den Kopf eines jeden Nagels von den entgegen- gesetzten Seiten des Nageleisens bildeten. Der Anköpfapparat bestand in einem Rade mit drei Hebetatzen, welche bei jeder Umdrehung drei Hämmer aufwarfen, deren Schläge in ihrer Aufeinanderfolge die Nägel, welche durch eine Kette vorwärts bewegt wurden, empfingen.
Die Walz- und Schneidewerke oder die Eisenspaltereien hatten im Laufe des 18. Jahrhunderts eine immer gröſsere Anwendung und Wichtigkeit erlangt, namentlich für die Herstellung von geschnittenem Nageleisen. Hinsichtlich der Bauart unterscheidet Rinman
1. Einfache Walz- und Schneidewerke, bei welchen auf beiden Seiten des Gebäudes je ein Wasserrad liegt, wodurch für das Trieb-
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Eisen- und Stahlveredlung.
Stempel wirkten. Das Eisen wurde erst auf die genaue Stärke aus-
gezogen oder gewalzt. Alsdann wurde das Eisen warm gemacht und
heiſs durch ein Paar Stahlwalzen gehen lassen, in welchen die Nagel-
form vertieft auf jeder Walze zur Hälfte eingegraben war, und welche
der Länge eines oder mehrerer Nägel entsprachen. Auf diese Weise
wird eine fortlaufende Kette von Nägeln erzeugt, wobei immer die
Spitze des einen an dem Kopf des anderen hing. Diese Verbindungs-
stellen wurden dann leicht getrennt. Statt der Walzen konnten auch
Stempel mit Gesenken dienen. Obgleich die Handnagelschmiede der
Einführung der Nagelmaschinen den energischsten Widerstand entgegen-
setzten, so fand diese Art der Fabrikation bald Verbreitung, nament-
lich auch in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, wo zu Anfang
dieses Jahrhunderts bereits ⅔ des unter den Walzwerken verarbeiteten
Eisens für diese Nagelfabrikation Verwendung fand.
William Finch erhielt 1790 ein Patent für einen Nagelhammer,
mit Wasserkraft oder Dampf zu betreiben, der aber sonst nichts
bemerkenswertes zeigt.
Wichtiger war das Patent von Samuel Guppy vom 19. August
1796. Dasselbe bezog sich auf zwei verschiedene Maschinen, die eine
zum Schmieden, die andere zum Anköpfen der Nägel; beide arbeiteten
nach dem Rotationsprinzip. In der Schmiedemaschine lief eine Walze,
an deren entgegengesetzten Enden, in der Richtung ihrer Längenachse,
zwei Stempel oder Schmiedemesser (dies or cutters) befestigt waren.
Eine Schiebeplatte mit einem zweiten Stempel glitt gegen die Stirn-
seite der Walze, und bewegte sich in solcher Weise, daſs mit der
Umdrehung der Walze der Stempel mit beiden Schneidemessern
korrespondierte, welche abwechselnd von den Enden eines Flach- oder
Nageleisens jedesmal ein so groſses Stück abschnitten als einem Nagel
entsprach, in dem die beiden Abschneider zugleich in regelmäſsiger
Aufeinanderfolge den Kopf eines jeden Nagels von den entgegen-
gesetzten Seiten des Nageleisens bildeten. Der Anköpfapparat bestand
in einem Rade mit drei Hebetatzen, welche bei jeder Umdrehung drei
Hämmer aufwarfen, deren Schläge in ihrer Aufeinanderfolge die Nägel,
welche durch eine Kette vorwärts bewegt wurden, empfingen.
Die Walz- und Schneidewerke oder die Eisenspaltereien
hatten im Laufe des 18. Jahrhunderts eine immer gröſsere Anwendung
und Wichtigkeit erlangt, namentlich für die Herstellung von geschnittenem
Nageleisen. Hinsichtlich der Bauart unterscheidet Rinman
1. Einfache Walz- und Schneidewerke, bei welchen auf beiden
Seiten des Gebäudes je ein Wasserrad liegt, wodurch für das Trieb-
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 448. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/462>, abgerufen am 22.11.2024.
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