Knappenaufzüge am heiligen Dreifaltigkeitssonntage, das Laubhütten- fest genannt, und am Frohnleichnamstag, welche damals noch be- sonders festlich mit Aufzügen ("Radschlagen"), Musik, Fahnen, Tanz und Gesang begangen wurden 1).
Die alte Bergordnung von 1567, so gut sie für ihre Zeit ge- wesen war, reichte nicht mehr aus, und jeder Teil legte sich den Inhalt nach seinem Vorteil aus. Sie wurde dadurch ein Hemmschuh für die fortschrittliche Entwickelung. Dies trat besonders zu Tage, als sich alle Eisengewerke gegen die beantragte Anlage eines weiteren Flossofens verbanden. Wie bekannt, hatten die Flossöfen zuerst in Kärnten Eingang gefunden. Trotz ihrer Vorzüge waren aber bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts nur vier Flossofenhütten ent- standen. Die Eifersucht der Gewerke liess keinen neuen aufkommen. Deshalb erhoben sie auch 1755 gegen den von den Gebrüdern Josef, Wolfgang und Bartlmä Rauscher erbauten Flossofen Protest. Zur Untersuchung der Angelegenheit wurde der kaiserliche Rat Josef Edler von Kofler als Kommissär von Wien nach Kärnten geschickt und ihm drei kärntnerische Räte beigegeben. Auf den ausführlichen Bericht dieser Kommission, welche die vielen ein- gerissenen Missstände scharf hervorhob, beschloss man, zunächst die Konzessionen für Flossenöfen ohne Verzug zu erteilen. Infolgedessen entstanden ausser dem Ofen der Gebrüder Rauscher in Mosinz noch weitere vier Flossöfen in den fünfziger Jahren. Ausserdem beschloss man in Wien eine neue Bergordnung ausarbeiten zu lassen, und wurde hierzu eine vielgliedrige Kommission unter dem Vorsitz des Edlen von Kofler ernannt. Am 24. April 1759 wurden die wich- tigen neuen Berggesetze im Namen der Kaiserin Maria Theresia publiziert und machten besonders die Berg-Deutschhammer- und Radwerksordnung für Hüttenberg und die Rauheisen-Magazin- Verlagsordnung dem rechtlosen Zustande am Erzberg ein Ende.
Die Berg-Deutschhammer- und Radwerksordnung2) enthält 79 Artikel -- 43 für den Bergbau und 36 für die Hämmer und Radwerke. In letzteren wird es den Radmeistern zur Pflicht gemacht, junge Leute zu Plahhausarbeitern auszubilden. Ein "un- abgerichteter" Plahhausarbeiter hatte durch zwei Jahre ununter- brochen bei seinem Herrn zu verbleiben, im Übertretungsfalle war ein solcher Arbeiter mit Eisen und Banden in den Berggerichtskeichen
1) Vgl. die ausführliche Schilderung bei Münichsdörfer, a. a. O., S. 115.
2) Abgedruckt in Wagners Corpus juris metallici.
Österreich.
Knappenaufzüge am heiligen Dreifaltigkeitssonntage, das Laubhütten- fest genannt, und am Frohnleichnamstag, welche damals noch be- sonders festlich mit Aufzügen („Radschlagen“), Musik, Fahnen, Tanz und Gesang begangen wurden 1).
Die alte Bergordnung von 1567, so gut sie für ihre Zeit ge- wesen war, reichte nicht mehr aus, und jeder Teil legte sich den Inhalt nach seinem Vorteil aus. Sie wurde dadurch ein Hemmschuh für die fortschrittliche Entwickelung. Dies trat besonders zu Tage, als sich alle Eisengewerke gegen die beantragte Anlage eines weiteren Floſsofens verbanden. Wie bekannt, hatten die Floſsöfen zuerst in Kärnten Eingang gefunden. Trotz ihrer Vorzüge waren aber bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts nur vier Floſsofenhütten ent- standen. Die Eifersucht der Gewerke lieſs keinen neuen aufkommen. Deshalb erhoben sie auch 1755 gegen den von den Gebrüdern Josef, Wolfgang und Bartlmä Rauscher erbauten Floſsofen Protest. Zur Untersuchung der Angelegenheit wurde der kaiserliche Rat Josef Edler von Kofler als Kommissär von Wien nach Kärnten geschickt und ihm drei kärntnerische Räte beigegeben. Auf den ausführlichen Bericht dieser Kommission, welche die vielen ein- gerissenen Miſsstände scharf hervorhob, beschloſs man, zunächst die Konzessionen für Flossenöfen ohne Verzug zu erteilen. Infolgedessen entstanden auſser dem Ofen der Gebrüder Rauscher in Mosinz noch weitere vier Floſsöfen in den fünfziger Jahren. Auſserdem beschloſs man in Wien eine neue Bergordnung ausarbeiten zu lassen, und wurde hierzu eine vielgliedrige Kommission unter dem Vorsitz des Edlen von Kofler ernannt. Am 24. April 1759 wurden die wich- tigen neuen Berggesetze im Namen der Kaiserin Maria Theresia publiziert und machten besonders die Berg-Deutschhammer- und Radwerksordnung für Hüttenberg und die Rauheisen-Magazin- Verlagsordnung dem rechtlosen Zustande am Erzberg ein Ende.
Die Berg-Deutschhammer- und Radwerksordnung2) enthält 79 Artikel — 43 für den Bergbau und 36 für die Hämmer und Radwerke. In letzteren wird es den Radmeistern zur Pflicht gemacht, junge Leute zu Plahhausarbeitern auszubilden. Ein „un- abgerichteter“ Plahhausarbeiter hatte durch zwei Jahre ununter- brochen bei seinem Herrn zu verbleiben, im Übertretungsfalle war ein solcher Arbeiter mit Eisen und Banden in den Berggerichtskeichen
1) Vgl. die ausführliche Schilderung bei Münichsdörfer, a. a. O., S. 115.
2) Abgedruckt in Wagners Corpus juris metallici.
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Österreich.
Knappenaufzüge am heiligen Dreifaltigkeitssonntage, das Laubhütten-
fest genannt, und am Frohnleichnamstag, welche damals noch be-
sonders festlich mit Aufzügen („Radschlagen“), Musik, Fahnen, Tanz
und Gesang begangen wurden 1).
Die alte Bergordnung von 1567, so gut sie für ihre Zeit ge-
wesen war, reichte nicht mehr aus, und jeder Teil legte sich den
Inhalt nach seinem Vorteil aus. Sie wurde dadurch ein Hemmschuh
für die fortschrittliche Entwickelung. Dies trat besonders zu Tage,
als sich alle Eisengewerke gegen die beantragte Anlage eines weiteren
Floſsofens verbanden. Wie bekannt, hatten die Floſsöfen zuerst in
Kärnten Eingang gefunden. Trotz ihrer Vorzüge waren aber bis
zur Mitte des vorigen Jahrhunderts nur vier Floſsofenhütten ent-
standen. Die Eifersucht der Gewerke lieſs keinen neuen aufkommen.
Deshalb erhoben sie auch 1755 gegen den von den Gebrüdern Josef,
Wolfgang und Bartlmä Rauscher erbauten Floſsofen Protest.
Zur Untersuchung der Angelegenheit wurde der kaiserliche Rat
Josef Edler von Kofler als Kommissär von Wien nach Kärnten
geschickt und ihm drei kärntnerische Räte beigegeben. Auf den
ausführlichen Bericht dieser Kommission, welche die vielen ein-
gerissenen Miſsstände scharf hervorhob, beschloſs man, zunächst die
Konzessionen für Flossenöfen ohne Verzug zu erteilen. Infolgedessen
entstanden auſser dem Ofen der Gebrüder Rauscher in Mosinz noch
weitere vier Floſsöfen in den fünfziger Jahren. Auſserdem beschloſs
man in Wien eine neue Bergordnung ausarbeiten zu lassen, und
wurde hierzu eine vielgliedrige Kommission unter dem Vorsitz des
Edlen von Kofler ernannt. Am 24. April 1759 wurden die wich-
tigen neuen Berggesetze im Namen der Kaiserin Maria Theresia
publiziert und machten besonders die Berg-Deutschhammer- und
Radwerksordnung für Hüttenberg und die Rauheisen-Magazin-
Verlagsordnung dem rechtlosen Zustande am Erzberg ein Ende.
Die Berg-Deutschhammer- und Radwerksordnung 2)
enthält 79 Artikel — 43 für den Bergbau und 36 für die Hämmer
und Radwerke. In letzteren wird es den Radmeistern zur Pflicht
gemacht, junge Leute zu Plahhausarbeitern auszubilden. Ein „un-
abgerichteter“ Plahhausarbeiter hatte durch zwei Jahre ununter-
brochen bei seinem Herrn zu verbleiben, im Übertretungsfalle war
ein solcher Arbeiter mit Eisen und Banden in den Berggerichtskeichen
1) Vgl. die ausführliche Schilderung bei Münichsdörfer, a. a. O., S. 115.
2) Abgedruckt in Wagners Corpus juris metallici.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 799. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/813>, abgerufen am 22.11.2024.
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