Landgrafen von Hessen-Darmstadt. Am 18. Juli 1726 war Jean Francois Mariot gestorben. Dieser hatte sehr grossartig gelebt und wohl über seine Kräfte Güter gekauft. 1720 hatte er das Amt Mos- bach von den Grafen v. Manderscheid erworben. Man pries ihn als "den glücklichen Fundgrübner und Hüttenherrn". Sein ältester Sohn Johann Franz übernahm nach dem Teilungsvertrage die Hütte zu Weinähr zu der Anschlagsumme von 20000 Gulden. Sein anderer Sohn, Anton v. Mariot, erhielt die Werke bei Katzenellenbogen zu der Herrschaft Langenau. Im September 1726 bittet dieser nach den Akten des nassauischen Archivs um Erneuerung der Belehnungen, die auch erteilt wurde. Im Jahre 1735 wurde aber die Streitfrage aufgewor- fen, ob die Mariots durch den Verkauf von Katzenellenbogenschen Erzen in das Ausland entgegen der Bestimmung der Verleihung ihr Lehensrecht nicht verwirkt hätten? Die Mariots hatten nämlich "gegen das Interesse der Herrschaft, auch gegen das Interesse der Haarmühler Hütte nebst den Eisengruben in der Fuchsenhöhl und Allendorfer Feld" Erze und Eisen an einen holländischen Eisen- händler namens Hartkopf verkauft; auch wie es scheint, ihr Werk ohne Genehmigung der Herrschaft auf 12 Jahre verpachtet und für etwa 4000 Thlr. Erz aus der Fuchsenhöhl in das Ausland verführt. -- Der Landgraf dekretiert, dass das Lehen nicht eingezogen, die Mariots aber strenger kontrolliert werden sollten. Von da an spinnen sich die Streitigkeiten fort. Am 8. Februar 1737 wird einmal auf Eisenstein und auf alles Mariotsche Fuhrwerk Arrest gelegt. Es scheint, dass die Mariots öfter ihren Verbindlichkeiten nicht nachkamen.
Seit 1740 suchen sie zu verkaufen und bitten um desfallsigen Konsens des Landgrafen. 1742 gelingt es ihnen, ihre Eisenberg- und Hüttenwerke bei Katzenellenbogen an Peter Franz und Georg Wilhelm Grandjean zu Montabaur im Trierischen zu verpachten und schliessen sie einen "Temporal-Pacht und respektive Societäts- Kontrakt" ab. Mariot nennt darin die Eisenwerke "seine Allodial- Schmelzhütten benebst denen hin und wieder gelegenen Eisenhäm- mern". -- Dieser Pachtvertrag wird von den hessischen Beamten bei dem Landgrafen befürwortet, weil die Pächter "Leute von gutem Ver- lag" seien, wodurch das Werk zu grösserem Nutzen betrieben werden würde, als von dem Mariot, "dem es an dem dazu erforderlichen Verlag fehlet". 1759 wollen die Mariots die Werke von neuem ver- kaufen und klagen, dass sie den Zehentstein nicht los werden können. Hofrat Schmidt zu Weyer hatte damals die Hütte eine Zeitlang betrieben. Später wird Johann Christoph Pauli als Erbbeständer
Beck, Geschichte des Eisens. 53
Nassau und das Siegerland.
Landgrafen von Hessen-Darmstadt. Am 18. Juli 1726 war Jean François Mariot gestorben. Dieser hatte sehr groſsartig gelebt und wohl über seine Kräfte Güter gekauft. 1720 hatte er das Amt Mos- bach von den Grafen v. Manderscheid erworben. Man pries ihn als „den glücklichen Fundgrübner und Hüttenherrn“. Sein ältester Sohn Johann Franz übernahm nach dem Teilungsvertrage die Hütte zu Weinähr zu der Anschlagsumme von 20000 Gulden. Sein anderer Sohn, Anton v. Mariot, erhielt die Werke bei Katzenellenbogen zu der Herrschaft Langenau. Im September 1726 bittet dieser nach den Akten des nassauischen Archivs um Erneuerung der Belehnungen, die auch erteilt wurde. Im Jahre 1735 wurde aber die Streitfrage aufgewor- fen, ob die Mariots durch den Verkauf von Katzenellenbogenschen Erzen in das Ausland entgegen der Bestimmung der Verleihung ihr Lehensrecht nicht verwirkt hätten? Die Mariots hatten nämlich „gegen das Interesse der Herrschaft, auch gegen das Interesse der Haarmühler Hütte nebst den Eisengruben in der Fuchsenhöhl und Allendorfer Feld“ Erze und Eisen an einen holländischen Eisen- händler namens Hartkopf verkauft; auch wie es scheint, ihr Werk ohne Genehmigung der Herrschaft auf 12 Jahre verpachtet und für etwa 4000 Thlr. Erz aus der Fuchsenhöhl in das Ausland verführt. — Der Landgraf dekretiert, daſs das Lehen nicht eingezogen, die Mariots aber strenger kontrolliert werden sollten. Von da an spinnen sich die Streitigkeiten fort. Am 8. Februar 1737 wird einmal auf Eisenstein und auf alles Mariotsche Fuhrwerk Arrest gelegt. Es scheint, daſs die Mariots öfter ihren Verbindlichkeiten nicht nachkamen.
Seit 1740 suchen sie zu verkaufen und bitten um desfallsigen Konsens des Landgrafen. 1742 gelingt es ihnen, ihre Eisenberg- und Hüttenwerke bei Katzenellenbogen an Peter Franz und Georg Wilhelm Grandjean zu Montabaur im Trierischen zu verpachten und schlieſsen sie einen „Temporal-Pacht und respektive Societäts- Kontrakt“ ab. Mariot nennt darin die Eisenwerke „seine Allodial- Schmelzhütten benebst denen hin und wieder gelegenen Eisenhäm- mern“. — Dieser Pachtvertrag wird von den hessischen Beamten bei dem Landgrafen befürwortet, weil die Pächter „Leute von gutem Ver- lag“ seien, wodurch das Werk zu gröſserem Nutzen betrieben werden würde, als von dem Mariot, „dem es an dem dazu erforderlichen Verlag fehlet“. 1759 wollen die Mariots die Werke von neuem ver- kaufen und klagen, daſs sie den Zehentstein nicht los werden können. Hofrat Schmidt zu Weyer hatte damals die Hütte eine Zeitlang betrieben. Später wird Johann Christoph Pauli als Erbbeständer
Beck, Geschichte des Eisens. 53
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Nassau und das Siegerland.
Landgrafen von Hessen-Darmstadt. Am 18. Juli 1726 war Jean
François Mariot gestorben. Dieser hatte sehr groſsartig gelebt und
wohl über seine Kräfte Güter gekauft. 1720 hatte er das Amt Mos-
bach von den Grafen v. Manderscheid erworben. Man pries ihn als
„den glücklichen Fundgrübner und Hüttenherrn“. Sein ältester Sohn
Johann Franz übernahm nach dem Teilungsvertrage die Hütte zu
Weinähr zu der Anschlagsumme von 20000 Gulden. Sein anderer
Sohn, Anton v. Mariot, erhielt die Werke bei Katzenellenbogen zu der
Herrschaft Langenau. Im September 1726 bittet dieser nach den Akten
des nassauischen Archivs um Erneuerung der Belehnungen, die auch
erteilt wurde. Im Jahre 1735 wurde aber die Streitfrage aufgewor-
fen, ob die Mariots durch den Verkauf von Katzenellenbogenschen
Erzen in das Ausland entgegen der Bestimmung der Verleihung ihr
Lehensrecht nicht verwirkt hätten? Die Mariots hatten nämlich
„gegen das Interesse der Herrschaft, auch gegen das Interesse der
Haarmühler Hütte nebst den Eisengruben in der Fuchsenhöhl und
Allendorfer Feld“ Erze und Eisen an einen holländischen Eisen-
händler namens Hartkopf verkauft; auch wie es scheint, ihr Werk
ohne Genehmigung der Herrschaft auf 12 Jahre verpachtet und für
etwa 4000 Thlr. Erz aus der Fuchsenhöhl in das Ausland verführt. —
Der Landgraf dekretiert, daſs das Lehen nicht eingezogen, die
Mariots aber strenger kontrolliert werden sollten. Von da an spinnen
sich die Streitigkeiten fort. Am 8. Februar 1737 wird einmal auf
Eisenstein und auf alles Mariotsche Fuhrwerk Arrest gelegt. Es
scheint, daſs die Mariots öfter ihren Verbindlichkeiten nicht nachkamen.
Seit 1740 suchen sie zu verkaufen und bitten um desfallsigen
Konsens des Landgrafen. 1742 gelingt es ihnen, ihre Eisenberg- und
Hüttenwerke bei Katzenellenbogen an Peter Franz und Georg
Wilhelm Grandjean zu Montabaur im Trierischen zu verpachten
und schlieſsen sie einen „Temporal-Pacht und respektive Societäts-
Kontrakt“ ab. Mariot nennt darin die Eisenwerke „seine Allodial-
Schmelzhütten benebst denen hin und wieder gelegenen Eisenhäm-
mern“. — Dieser Pachtvertrag wird von den hessischen Beamten bei
dem Landgrafen befürwortet, weil die Pächter „Leute von gutem Ver-
lag“ seien, wodurch das Werk zu gröſserem Nutzen betrieben werden
würde, als von dem Mariot, „dem es an dem dazu erforderlichen
Verlag fehlet“. 1759 wollen die Mariots die Werke von neuem ver-
kaufen und klagen, daſs sie den Zehentstein nicht los werden können.
Hofrat Schmidt zu Weyer hatte damals die Hütte eine Zeitlang
betrieben. Später wird Johann Christoph Pauli als Erbbeständer
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 833. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/847>, abgerufen am 22.11.2024.
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