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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897.

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Nassau und das Siegerland.
geteilt. Deshalb pflegte man zu sagen, es besitze einer soviel Stunden
Stahlstein auf dem Stahlberg 1). War eine Reise nicht zu Ende
geführt worden, so wurden die "liegengebliebenen Tage" bei der
nächsten Reise nachgehüttet. Die Besitzanteile an den Hütten und
Hämmern waren oft sehr verwickelt, indem die Tage wieder in Viertel
oder Drittel geteilt waren.

In dem Fürstentum Siegen befanden sich 1789:

A. Stahlhütten, d. h. Hochofenhütten, welche Spiegeleisen aus
Müsener Stahlerz erzeugten:

1. Auf der Allenbach, 2. zum Dahlbruch, 3. oberste und 4.
unterste Stahlhütte zu Müsen, 5. zu Burgholdinghausen, 6. zu Lohe.

B. Eisenhütten: 1. Zu Marienborn (auf zwei Hüttenreisen pri-
vilegiert), 2. Unterm Hain (11/2 Reisen), 3. zu Eisern (3 Reisen),
4. zu Eiserfeld (2 Reisen), 5. vor der Tiefenbach, 6. vor der
Haard, 7. auf der Sieghütte (2 Reisen), 8. zu Gosenbach (11/2
Reisen), 9. auf der Birlenbach (11/2 Reisen), 10. zu Niederscheld.

Die Reise der Eisen- und Stahlhämmer bestand aus vier Wochen
oder 24 Werktagen. Jeder Gewerke wusste, welcher Tag ihm zukam
und welcher Herd, ob der nach der Hof- oder der Wasserseite ge-
legene. Fielen Festtage in die Zeit, oder Bautage, an denen wegen
nötiger Bauungen nicht geschmiedet werden konnte, so wurden diese
zwar mitgezählt, durften aber in der müssigen Zeit nachgeschmiedet
werden. Es gab zweimal müssige Zeit im Jahre, im Winter von Weih-
nachten bis 20. Januar, und im Sommer bei den Stahlhämmern vom
15. Juli bis 1. September, bei den Eisenhämmern vom 25. Juli bis
8. September. Die gewöhnlichen Bauarbeiten zum Betrieb, "der kleine
Bau", ging bei den Gewerken der Reihe nach um, so dass immer
einer dafür verpflichtet war, den man den "Baumann" nannte. --
Alle Eisenhämmer waren auf zwei Feuer oder Herde berechtigt, von
den Stahlhämmern nur einige. Der Kurbrief gestattete den Eisen-
hämmern, nur 16 Stunden mit beiden Herden zu schmieden, und
verbot das Nachtschmieden. Es war aber allgemeiner Gebrauch ge-
worden, mit einem Herde 24 Stunden zu schmieden und jeden Tag
mit dem Herde zu wechseln. Ausserdem wurde den Hämmern öfter
Überhüttungszeit (80 bis 100 Tage) gestattet, so den vier gewerk-
schaftlichen Stahlhütten 1787 80 Tage. Wurden diese "Konzessions-
tage" nicht benutzt, so durften sie nachgehüttet werden. 1787 hatten die
sämtlichen Eisenhütten z. B. 1292 Konzessionstage zu gut, oder vorrätig.


1) Weitere Angaben findet man bei Becher, a. a. O., S. 584 etc.

Nassau und das Siegerland.
geteilt. Deshalb pflegte man zu sagen, es besitze einer soviel Stunden
Stahlstein auf dem Stahlberg 1). War eine Reise nicht zu Ende
geführt worden, so wurden die „liegengebliebenen Tage“ bei der
nächsten Reise nachgehüttet. Die Besitzanteile an den Hütten und
Hämmern waren oft sehr verwickelt, indem die Tage wieder in Viertel
oder Drittel geteilt waren.

In dem Fürstentum Siegen befanden sich 1789:

A. Stahlhütten, d. h. Hochofenhütten, welche Spiegeleisen aus
Müsener Stahlerz erzeugten:

1. Auf der Allenbach, 2. zum Dahlbruch, 3. oberste und 4.
unterste Stahlhütte zu Müsen, 5. zu Burgholdinghausen, 6. zu Lohe.

B. Eisenhütten: 1. Zu Marienborn (auf zwei Hüttenreisen pri-
vilegiert), 2. Unterm Hain (1½ Reisen), 3. zu Eisern (3 Reisen),
4. zu Eiserfeld (2 Reisen), 5. vor der Tiefenbach, 6. vor der
Haard, 7. auf der Sieghütte (2 Reisen), 8. zu Gosenbach (1½
Reisen), 9. auf der Birlenbach (1½ Reisen), 10. zu Niederscheld.

Die Reise der Eisen- und Stahlhämmer bestand aus vier Wochen
oder 24 Werktagen. Jeder Gewerke wuſste, welcher Tag ihm zukam
und welcher Herd, ob der nach der Hof- oder der Wasserseite ge-
legene. Fielen Festtage in die Zeit, oder Bautage, an denen wegen
nötiger Bauungen nicht geschmiedet werden konnte, so wurden diese
zwar mitgezählt, durften aber in der müſsigen Zeit nachgeschmiedet
werden. Es gab zweimal müſsige Zeit im Jahre, im Winter von Weih-
nachten bis 20. Januar, und im Sommer bei den Stahlhämmern vom
15. Juli bis 1. September, bei den Eisenhämmern vom 25. Juli bis
8. September. Die gewöhnlichen Bauarbeiten zum Betrieb, „der kleine
Bau“, ging bei den Gewerken der Reihe nach um, so daſs immer
einer dafür verpflichtet war, den man den „Baumann“ nannte. —
Alle Eisenhämmer waren auf zwei Feuer oder Herde berechtigt, von
den Stahlhämmern nur einige. Der Kurbrief gestattete den Eisen-
hämmern, nur 16 Stunden mit beiden Herden zu schmieden, und
verbot das Nachtschmieden. Es war aber allgemeiner Gebrauch ge-
worden, mit einem Herde 24 Stunden zu schmieden und jeden Tag
mit dem Herde zu wechseln. Auſserdem wurde den Hämmern öfter
Überhüttungszeit (80 bis 100 Tage) gestattet, so den vier gewerk-
schaftlichen Stahlhütten 1787 80 Tage. Wurden diese „Konzessions-
tage“ nicht benutzt, so durften sie nachgehüttet werden. 1787 hatten die
sämtlichen Eisenhütten z. B. 1292 Konzessionstage zu gut, oder vorrätig.


1) Weitere Angaben findet man bei Becher, a. a. O., S. 584 etc.
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[846/0860] Nassau und das Siegerland. geteilt. Deshalb pflegte man zu sagen, es besitze einer soviel Stunden Stahlstein auf dem Stahlberg 1). War eine Reise nicht zu Ende geführt worden, so wurden die „liegengebliebenen Tage“ bei der nächsten Reise nachgehüttet. Die Besitzanteile an den Hütten und Hämmern waren oft sehr verwickelt, indem die Tage wieder in Viertel oder Drittel geteilt waren. In dem Fürstentum Siegen befanden sich 1789: A. Stahlhütten, d. h. Hochofenhütten, welche Spiegeleisen aus Müsener Stahlerz erzeugten: 1. Auf der Allenbach, 2. zum Dahlbruch, 3. oberste und 4. unterste Stahlhütte zu Müsen, 5. zu Burgholdinghausen, 6. zu Lohe. B. Eisenhütten: 1. Zu Marienborn (auf zwei Hüttenreisen pri- vilegiert), 2. Unterm Hain (1½ Reisen), 3. zu Eisern (3 Reisen), 4. zu Eiserfeld (2 Reisen), 5. vor der Tiefenbach, 6. vor der Haard, 7. auf der Sieghütte (2 Reisen), 8. zu Gosenbach (1½ Reisen), 9. auf der Birlenbach (1½ Reisen), 10. zu Niederscheld. Die Reise der Eisen- und Stahlhämmer bestand aus vier Wochen oder 24 Werktagen. Jeder Gewerke wuſste, welcher Tag ihm zukam und welcher Herd, ob der nach der Hof- oder der Wasserseite ge- legene. Fielen Festtage in die Zeit, oder Bautage, an denen wegen nötiger Bauungen nicht geschmiedet werden konnte, so wurden diese zwar mitgezählt, durften aber in der müſsigen Zeit nachgeschmiedet werden. Es gab zweimal müſsige Zeit im Jahre, im Winter von Weih- nachten bis 20. Januar, und im Sommer bei den Stahlhämmern vom 15. Juli bis 1. September, bei den Eisenhämmern vom 25. Juli bis 8. September. Die gewöhnlichen Bauarbeiten zum Betrieb, „der kleine Bau“, ging bei den Gewerken der Reihe nach um, so daſs immer einer dafür verpflichtet war, den man den „Baumann“ nannte. — Alle Eisenhämmer waren auf zwei Feuer oder Herde berechtigt, von den Stahlhämmern nur einige. Der Kurbrief gestattete den Eisen- hämmern, nur 16 Stunden mit beiden Herden zu schmieden, und verbot das Nachtschmieden. Es war aber allgemeiner Gebrauch ge- worden, mit einem Herde 24 Stunden zu schmieden und jeden Tag mit dem Herde zu wechseln. Auſserdem wurde den Hämmern öfter Überhüttungszeit (80 bis 100 Tage) gestattet, so den vier gewerk- schaftlichen Stahlhütten 1787 80 Tage. Wurden diese „Konzessions- tage“ nicht benutzt, so durften sie nachgehüttet werden. 1787 hatten die sämtlichen Eisenhütten z. B. 1292 Konzessionstage zu gut, oder vorrätig. 1) Weitere Angaben findet man bei Becher, a. a. O., S. 584 etc.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 846. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/860>, abgerufen am 16.07.2024.