sprechend dem vierten Teile der verfügbaren Waldfläche von 5610833 Hektaren.
Durch die hohen Holzpreise waren die Gestehungskosten des fran- zösischen Frischeisens sehr teuer; sie betrugen nach Villefosse 1826 im Minimum 54 Franken, im Maximum 76 Franken, im Durchschnitt 65 Franken pro Meter-Centner, während das Eisen in Belgien und Deutschland 45 bis 47 Franken, das in Schweden und Russland 32 bis 43 Franken auf den Hütten und das englische nur 24 Franken 75 Ctms. frei Hafen von Cardiff, kostete. Ohne den Zollschutz konnten die französischen Hütten nicht bestehen.
Bei der Eisenbereitung mit Holzkohlen verhielten sich die Preise des Stabeisens zum Roheisen wie 65 Franken pro m-Ctr. zu 21 Franken, während dieses Verhältnis bei dem Steinkohlenbetriebe in England 26 Franken zu 12 Franken 65 Ctms. betrug. Der Vorteil der Anwendung der Steinkohle bei dem Frischereibetriebe war also besonders gross. Seit 1825 nahm der Steinkohlenbetrieb in Frankreich rascher zu. 1827 waren 15 Kokshochöfen im Bau und 25 weitere im Projekt. 1829 entstand die Eisenhütte von La Pigne zunächst nur als Giesserei.
Belgien bis 1830.
Die Hüttenbesitzer der Niederlande, insbesondere Belgiens, hielten mit erstaunlicher Hartnäckigkeit an dem überlieferten Holzkohlen- betriebe fest. Obgleich das Gebiet mit Steinkohlen reich gesegnet war, so benutzte man dieselben doch nur in den Reckhämmern, welche das Grobeisen von Namur, also von dem Gebiete zwischen Maas und Sambre und von Luxemburg zu Handelseisen verschmiedeten. Die zahlreichen Hochöfen Belgiens wurden mit Holzkohlen betrieben und gestatteten keine Vermehrung, weil sie schon mehr Holz ver- schlangen, als das Land hervorbrachte. Als der Hüttenbesitzer J. B. Dupont von dem Eisenwerke zu Dieupart 1809 bei der französischen Regierung um die Erlaubnis der Errichtung eines weiteren Hochofens einkam, wurde ihm dies abgeschlagen, weil die Holzverkäufe aus den kaiserlichen Waldungen in diesem Jahre den Etat bereits um 1/3 überschritten hätten. Es bestanden damals in dem Departement der Ourthe 18 Holzkohlenöfen und in dem benachbarten Departement des Forets und der Sambre und Maas ebenfalls eine grosse Zahl.
Die französische Regierung drängte auf die Einführung des Stein- kohlenbetriebes und erteilte keine neue Konzession, ohne wenigstens
Belgien bis 1830.
sprechend dem vierten Teile der verfügbaren Waldfläche von 5610833 Hektaren.
Durch die hohen Holzpreise waren die Gestehungskosten des fran- zösischen Frischeisens sehr teuer; sie betrugen nach Villefosse 1826 im Minimum 54 Franken, im Maximum 76 Franken, im Durchschnitt 65 Franken pro Meter-Centner, während das Eisen in Belgien und Deutschland 45 bis 47 Franken, das in Schweden und Ruſsland 32 bis 43 Franken auf den Hütten und das englische nur 24 Franken 75 Ctms. frei Hafen von Cardiff, kostete. Ohne den Zollschutz konnten die französischen Hütten nicht bestehen.
Bei der Eisenbereitung mit Holzkohlen verhielten sich die Preise des Stabeisens zum Roheisen wie 65 Franken pro m-Ctr. zu 21 Franken, während dieses Verhältnis bei dem Steinkohlenbetriebe in England 26 Franken zu 12 Franken 65 Ctms. betrug. Der Vorteil der Anwendung der Steinkohle bei dem Frischereibetriebe war also besonders groſs. Seit 1825 nahm der Steinkohlenbetrieb in Frankreich rascher zu. 1827 waren 15 Kokshochöfen im Bau und 25 weitere im Projekt. 1829 entstand die Eisenhütte von La Pigne zunächst nur als Gieſserei.
Belgien bis 1830.
Die Hüttenbesitzer der Niederlande, insbesondere Belgiens, hielten mit erstaunlicher Hartnäckigkeit an dem überlieferten Holzkohlen- betriebe fest. Obgleich das Gebiet mit Steinkohlen reich gesegnet war, so benutzte man dieselben doch nur in den Reckhämmern, welche das Grobeisen von Namur, also von dem Gebiete zwischen Maas und Sambre und von Luxemburg zu Handelseisen verschmiedeten. Die zahlreichen Hochöfen Belgiens wurden mit Holzkohlen betrieben und gestatteten keine Vermehrung, weil sie schon mehr Holz ver- schlangen, als das Land hervorbrachte. Als der Hüttenbesitzer J. B. Dupont von dem Eisenwerke zu Dieupart 1809 bei der französischen Regierung um die Erlaubnis der Errichtung eines weiteren Hochofens einkam, wurde ihm dies abgeschlagen, weil die Holzverkäufe aus den kaiserlichen Waldungen in diesem Jahre den Etat bereits um ⅓ überschritten hätten. Es bestanden damals in dem Departement der Ourthe 18 Holzkohlenöfen und in dem benachbarten Departement des Forêts und der Sambre und Maas ebenfalls eine groſse Zahl.
Die französische Regierung drängte auf die Einführung des Stein- kohlenbetriebes und erteilte keine neue Konzession, ohne wenigstens
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0352"n="336"/><fwplace="top"type="header">Belgien bis 1830.</fw><lb/>
sprechend dem vierten Teile der verfügbaren Waldfläche von<lb/>
5610833 Hektaren.</p><lb/><p>Durch die hohen Holzpreise waren die Gestehungskosten des fran-<lb/>
zösischen Frischeisens sehr teuer; sie betrugen nach <hirendition="#g">Villefosse</hi> 1826<lb/>
im Minimum 54 Franken, im Maximum 76 Franken, im Durchschnitt<lb/>
65 Franken pro Meter-Centner, während das Eisen in Belgien und<lb/>
Deutschland 45 bis 47 Franken, das in Schweden und Ruſsland 32<lb/>
bis 43 Franken auf den Hütten und das englische nur 24 Franken<lb/>
75 Ctms. frei Hafen von Cardiff, kostete. Ohne den Zollschutz konnten<lb/>
die französischen Hütten nicht bestehen.</p><lb/><p>Bei der Eisenbereitung mit Holzkohlen verhielten sich die Preise<lb/>
des Stabeisens zum Roheisen wie 65 Franken pro m-Ctr. zu 21 Franken,<lb/>
während dieses Verhältnis bei dem Steinkohlenbetriebe in England<lb/>
26 Franken zu 12 Franken 65 Ctms. betrug. Der Vorteil der Anwendung<lb/>
der Steinkohle bei dem Frischereibetriebe war also besonders groſs.<lb/>
Seit 1825 nahm der Steinkohlenbetrieb in Frankreich rascher zu.<lb/>
1827 waren 15 Kokshochöfen im Bau und 25 weitere im Projekt.<lb/>
1829 entstand die Eisenhütte von La Pigne zunächst nur als Gieſserei.</p></div><lb/><divn="3"><head><hirendition="#b"><hirendition="#g">Belgien bis 1830</hi>.</hi></head><lb/><p>Die Hüttenbesitzer der Niederlande, insbesondere <hirendition="#g">Belgiens</hi>, hielten<lb/>
mit erstaunlicher Hartnäckigkeit an dem überlieferten Holzkohlen-<lb/>
betriebe fest. Obgleich das Gebiet mit Steinkohlen reich gesegnet<lb/>
war, so benutzte man dieselben doch nur in den Reckhämmern,<lb/>
welche das Grobeisen von Namur, also von dem Gebiete zwischen Maas<lb/>
und Sambre und von Luxemburg zu Handelseisen verschmiedeten.<lb/>
Die zahlreichen Hochöfen Belgiens wurden mit Holzkohlen betrieben<lb/>
und gestatteten keine Vermehrung, weil sie schon mehr Holz ver-<lb/>
schlangen, als das Land hervorbrachte. Als der Hüttenbesitzer J. B.<lb/><hirendition="#g">Dupont</hi> von dem Eisenwerke zu Dieupart 1809 bei der französischen<lb/>
Regierung um die Erlaubnis der Errichtung eines weiteren Hochofens<lb/>
einkam, wurde ihm dies abgeschlagen, weil die Holzverkäufe aus den<lb/>
kaiserlichen Waldungen in diesem Jahre den Etat bereits um ⅓<lb/>
überschritten hätten. Es bestanden damals in dem Departement der<lb/>
Ourthe 18 Holzkohlenöfen und in dem benachbarten Departement<lb/>
des Forêts und der Sambre und Maas ebenfalls eine groſse Zahl.</p><lb/><p>Die französische Regierung drängte auf die Einführung des Stein-<lb/>
kohlenbetriebes und erteilte keine neue Konzession, ohne wenigstens<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[336/0352]
Belgien bis 1830.
sprechend dem vierten Teile der verfügbaren Waldfläche von
5610833 Hektaren.
Durch die hohen Holzpreise waren die Gestehungskosten des fran-
zösischen Frischeisens sehr teuer; sie betrugen nach Villefosse 1826
im Minimum 54 Franken, im Maximum 76 Franken, im Durchschnitt
65 Franken pro Meter-Centner, während das Eisen in Belgien und
Deutschland 45 bis 47 Franken, das in Schweden und Ruſsland 32
bis 43 Franken auf den Hütten und das englische nur 24 Franken
75 Ctms. frei Hafen von Cardiff, kostete. Ohne den Zollschutz konnten
die französischen Hütten nicht bestehen.
Bei der Eisenbereitung mit Holzkohlen verhielten sich die Preise
des Stabeisens zum Roheisen wie 65 Franken pro m-Ctr. zu 21 Franken,
während dieses Verhältnis bei dem Steinkohlenbetriebe in England
26 Franken zu 12 Franken 65 Ctms. betrug. Der Vorteil der Anwendung
der Steinkohle bei dem Frischereibetriebe war also besonders groſs.
Seit 1825 nahm der Steinkohlenbetrieb in Frankreich rascher zu.
1827 waren 15 Kokshochöfen im Bau und 25 weitere im Projekt.
1829 entstand die Eisenhütte von La Pigne zunächst nur als Gieſserei.
Belgien bis 1830.
Die Hüttenbesitzer der Niederlande, insbesondere Belgiens, hielten
mit erstaunlicher Hartnäckigkeit an dem überlieferten Holzkohlen-
betriebe fest. Obgleich das Gebiet mit Steinkohlen reich gesegnet
war, so benutzte man dieselben doch nur in den Reckhämmern,
welche das Grobeisen von Namur, also von dem Gebiete zwischen Maas
und Sambre und von Luxemburg zu Handelseisen verschmiedeten.
Die zahlreichen Hochöfen Belgiens wurden mit Holzkohlen betrieben
und gestatteten keine Vermehrung, weil sie schon mehr Holz ver-
schlangen, als das Land hervorbrachte. Als der Hüttenbesitzer J. B.
Dupont von dem Eisenwerke zu Dieupart 1809 bei der französischen
Regierung um die Erlaubnis der Errichtung eines weiteren Hochofens
einkam, wurde ihm dies abgeschlagen, weil die Holzverkäufe aus den
kaiserlichen Waldungen in diesem Jahre den Etat bereits um ⅓
überschritten hätten. Es bestanden damals in dem Departement der
Ourthe 18 Holzkohlenöfen und in dem benachbarten Departement
des Forêts und der Sambre und Maas ebenfalls eine groſse Zahl.
Die französische Regierung drängte auf die Einführung des Stein-
kohlenbetriebes und erteilte keine neue Konzession, ohne wenigstens
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 4: Das XIX. Jahrhundert von 1801 bis 1860. Braunschweig, 1899, S. 336. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen04_1899/352>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.