Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777.

Bild:
<< vorherige Seite
Fünfter Abschnitt.
sind wenigstens einige dreyßig Mühlen. Die
Mühlen zu Bremervörde und Altkloster im
Bremischen, erhielten schon im Jahre 1622
die Begünstigung, daß alle im Lande gesam-
lete Lumpen nur ihnen allein verkauft werden
durften; und dieses ward ihnen im Jahre 1733
bestätigt. Die Ausfuhr der Lumpen ist im
Churfürstenthume d. 26 Aug. 1769 von neuem
verbothen, und auf die Durchgehenden ist ein
Zoll gelegt worden; hingegen ist der Zoll, der
sonst von den inländischen Lumpen, die von
einer Mühle auf eine andere gebracht wurden,
erlegt ward, 1773 aufgehoben worden. Jn
der Churmark ist die Ausfuhr 1685, 1697 und
1705 verbothen. Spanien überließ seine Lum-
pen ehemals den Genuesern, und bezahlte die-
sen noch im Jahre 1720 für Papier 500,000
Piaster. Noch im Jahre 1658 bewiesen die
Niederländer den Franzosen, daß sie diesen
für zwo Millionen Livres Papier jährlich ab-
nahmen, und noch vor 50 Jahren erhielt die
Schweitz ihr Papier aus Franche-Comte';
jetzt verkauft der Holländer das seinige, wo-
von allein in Zaardam, außer den Weibern
und Kindern, 600 Menschen leben, über ganz
Europa, und der französische Papiermacher
verhandelt jetzt zum Theil seine Waare unter
dem nachgemachten Baseler Zeichen. Eng-
land
nahm noch im Jahre 1663 aus Frank-
reich für 100,000 Pfund Sterl. Papier, und
außer dem noch eine grosse Menge aus Hol-
land; jetzt erspart es sich, durch das Ver-
both, die Todten in Leinen zu kleiden, jähr-
lich wenigstens 200,000 Pfund Lumpen.
§. 2.
Fuͤnfter Abſchnitt.
ſind wenigſtens einige dreyßig Muͤhlen. Die
Muͤhlen zu Bremervoͤrde und Altkloſter im
Bremiſchen, erhielten ſchon im Jahre 1622
die Beguͤnſtigung, daß alle im Lande geſam-
lete Lumpen nur ihnen allein verkauft werden
durften; und dieſes ward ihnen im Jahre 1733
beſtaͤtigt. Die Ausfuhr der Lumpen iſt im
Churfuͤrſtenthume d. 26 Aug. 1769 von neuem
verbothen, und auf die Durchgehenden iſt ein
Zoll gelegt worden; hingegen iſt der Zoll, der
ſonſt von den inlaͤndiſchen Lumpen, die von
einer Muͤhle auf eine andere gebracht wurden,
erlegt ward, 1773 aufgehoben worden. Jn
der Churmark iſt die Ausfuhr 1685, 1697 und
1705 verbothen. Spanien uͤberließ ſeine Lum-
pen ehemals den Genueſern, und bezahlte die-
ſen noch im Jahre 1720 fuͤr Papier 500,000
Piaſter. Noch im Jahre 1658 bewieſen die
Niederlaͤnder den Franzoſen, daß ſie dieſen
fuͤr zwo Millionen Livres Papier jaͤhrlich ab-
nahmen, und noch vor 50 Jahren erhielt die
Schweitz ihr Papier aus Franche-Comte’;
jetzt verkauft der Hollaͤnder das ſeinige, wo-
von allein in Zaardam, außer den Weibern
und Kindern, 600 Menſchen leben, uͤber ganz
Europa, und der franzoͤſiſche Papiermacher
verhandelt jetzt zum Theil ſeine Waare unter
dem nachgemachten Baſeler Zeichen. Eng-
land
nahm noch im Jahre 1663 aus Frank-
reich fuͤr 100,000 Pfund Sterl. Papier, und
außer dem noch eine groſſe Menge aus Hol-
land; jetzt erſpart es ſich, durch das Ver-
both, die Todten in Leinen zu kleiden, jaͤhr-
lich wenigſtens 200,000 Pfund Lumpen.
§. 2.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <list>
            <item><pb facs="#f0128" n="68"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Fu&#x0364;nfter Ab&#x017F;chnitt.</hi></fw><lb/>
&#x017F;ind wenig&#x017F;tens einige dreyßig Mu&#x0364;hlen. Die<lb/>
Mu&#x0364;hlen zu <hi rendition="#fr">Bremervo&#x0364;rde</hi> und <hi rendition="#fr">Altklo&#x017F;ter</hi> im<lb/>
Bremi&#x017F;chen, erhielten &#x017F;chon im Jahre 1622<lb/>
die Begu&#x0364;n&#x017F;tigung, daß alle im Lande ge&#x017F;am-<lb/>
lete Lumpen nur ihnen allein verkauft werden<lb/>
durften; und die&#x017F;es ward ihnen im Jahre 1733<lb/>
be&#x017F;ta&#x0364;tigt. Die Ausfuhr der Lumpen i&#x017F;t im<lb/>
Churfu&#x0364;r&#x017F;tenthume d. 26 Aug. 1769 von neuem<lb/>
verbothen, und auf die Durchgehenden i&#x017F;t ein<lb/>
Zoll gelegt worden; hingegen i&#x017F;t der Zoll, der<lb/>
&#x017F;on&#x017F;t von den inla&#x0364;ndi&#x017F;chen Lumpen, die von<lb/>
einer Mu&#x0364;hle auf eine andere gebracht wurden,<lb/>
erlegt ward, 1773 aufgehoben worden. Jn<lb/>
der <hi rendition="#fr">Churmark</hi> i&#x017F;t die Ausfuhr 1685, 1697 und<lb/>
1705 verbothen. <hi rendition="#fr">Spanien</hi> u&#x0364;berließ &#x017F;eine Lum-<lb/>
pen ehemals den Genue&#x017F;ern, und bezahlte die-<lb/>
&#x017F;en noch im Jahre 1720 fu&#x0364;r Papier 500,000<lb/>
Pia&#x017F;ter. Noch im Jahre 1658 bewie&#x017F;en die<lb/><hi rendition="#fr">Niederla&#x0364;nder</hi> den Franzo&#x017F;en, daß &#x017F;ie die&#x017F;en<lb/>
fu&#x0364;r zwo Millionen Livres Papier ja&#x0364;hrlich ab-<lb/>
nahmen, und noch vor 50 Jahren erhielt die<lb/><hi rendition="#fr">Schweitz</hi> ihr Papier aus Franche-Comte&#x2019;;<lb/>
jetzt verkauft der Holla&#x0364;nder das &#x017F;einige, wo-<lb/>
von allein in <hi rendition="#fr">Zaardam,</hi> außer den Weibern<lb/>
und Kindern, 600 Men&#x017F;chen leben, u&#x0364;ber ganz<lb/>
Europa, und der franzo&#x0364;&#x017F;i&#x017F;che Papiermacher<lb/>
verhandelt jetzt zum Theil &#x017F;eine Waare unter<lb/>
dem nachgemachten Ba&#x017F;eler Zeichen. <hi rendition="#fr">Eng-<lb/>
land</hi> nahm noch im Jahre 1663 aus Frank-<lb/>
reich fu&#x0364;r 100,000 Pfund Sterl. Papier, und<lb/>
außer dem noch eine gro&#x017F;&#x017F;e Menge aus Hol-<lb/>
land; jetzt er&#x017F;part es &#x017F;ich, durch das Ver-<lb/>
both, die Todten in Leinen zu kleiden, ja&#x0364;hr-<lb/>
lich wenig&#x017F;tens 200,000 Pfund Lumpen.</item>
          </list>
        </div><lb/>
        <fw place="bottom" type="catch">§. 2.</fw><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[68/0128] Fuͤnfter Abſchnitt. ſind wenigſtens einige dreyßig Muͤhlen. Die Muͤhlen zu Bremervoͤrde und Altkloſter im Bremiſchen, erhielten ſchon im Jahre 1622 die Beguͤnſtigung, daß alle im Lande geſam- lete Lumpen nur ihnen allein verkauft werden durften; und dieſes ward ihnen im Jahre 1733 beſtaͤtigt. Die Ausfuhr der Lumpen iſt im Churfuͤrſtenthume d. 26 Aug. 1769 von neuem verbothen, und auf die Durchgehenden iſt ein Zoll gelegt worden; hingegen iſt der Zoll, der ſonſt von den inlaͤndiſchen Lumpen, die von einer Muͤhle auf eine andere gebracht wurden, erlegt ward, 1773 aufgehoben worden. Jn der Churmark iſt die Ausfuhr 1685, 1697 und 1705 verbothen. Spanien uͤberließ ſeine Lum- pen ehemals den Genueſern, und bezahlte die- ſen noch im Jahre 1720 fuͤr Papier 500,000 Piaſter. Noch im Jahre 1658 bewieſen die Niederlaͤnder den Franzoſen, daß ſie dieſen fuͤr zwo Millionen Livres Papier jaͤhrlich ab- nahmen, und noch vor 50 Jahren erhielt die Schweitz ihr Papier aus Franche-Comte’; jetzt verkauft der Hollaͤnder das ſeinige, wo- von allein in Zaardam, außer den Weibern und Kindern, 600 Menſchen leben, uͤber ganz Europa, und der franzoͤſiſche Papiermacher verhandelt jetzt zum Theil ſeine Waare unter dem nachgemachten Baſeler Zeichen. Eng- land nahm noch im Jahre 1663 aus Frank- reich fuͤr 100,000 Pfund Sterl. Papier, und außer dem noch eine groſſe Menge aus Hol- land; jetzt erſpart es ſich, durch das Ver- both, die Todten in Leinen zu kleiden, jaͤhr- lich wenigſtens 200,000 Pfund Lumpen. §. 2.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/beckmann_technologie_1777
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/beckmann_technologie_1777/128
Zitationshilfe: Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beckmann_technologie_1777/128>, abgerufen am 24.11.2024.