zum Theil leben und leben müssen, ein ande- res schickliches Gewerb verschaffen können. Die wider die Welt schreyen, in der Gelehrte und so genante Genies arbeiten müssen, um leben zu können, wollen also, daß Leute, die arbeiten können, von anderer Leute Fleiß ge- futtert werden sollen. Nicht also! Bethe und arbeite, ist ein allgemeines Gesetz. Leibnitz war Bibliothekar in Hannover; Newton war Ober-Münzmeister in London; ist es erwiesen, daß sie der Welt nützlicher gewesen wären, wenn sie, ohne Bedienung, von reichen Ca- nonicaten gezährt hätten?
§. 3.
Als Deutschland noch keine andere Städ- te, als Römische Gränzfestungen hatte, ge- wonn und verfertigte sich jeder selbst, oder ließ durch Leibeigene gewinnen und verfertigen, was er brauchte. Als aber Heinrich, der Vog- ler, Festungen errichtete, bestimte er den Be- wohnern der Burg, den Bürgern, Hand- werke, Handel und Wissenschaften zu Gewer- ben. Seit dieser Zeit entstanden in Deutsch- land römisch geformte Zünfte, Gilden, Jn- nungen, oder gesetzlich, durch Gildebriefe, bestätigte Gesellschaften, die ausschliessungs- weise gewisse Gewerbe, vornehmlich Hand- werke, trieben. Dadurch ward Handwerken, die keine Zünfte erhielten, der Namen, und mit ihm der gleiche Rang abgesprochen.
1. Nur
Einleitung. §. 2. 3.
zum Theil leben und leben muͤſſen, ein ande- res ſchickliches Gewerb verſchaffen koͤnnen. Die wider die Welt ſchreyen, in der Gelehrte und ſo genante Genies arbeiten muͤſſen, um leben zu koͤnnen, wollen alſo, daß Leute, die arbeiten koͤnnen, von anderer Leute Fleiß ge- futtert werden ſollen. Nicht alſo! Bethe und arbeite, iſt ein allgemeines Geſetz. Leibnitz war Bibliothekar in Hannover; Newton war Ober-Muͤnzmeiſter in London; iſt es erwieſen, daß ſie der Welt nuͤtzlicher geweſen waͤren, wenn ſie, ohne Bedienung, von reichen Ca- nonicaten gezaͤhrt haͤtten?
§. 3.
Als Deutſchland noch keine andere Staͤd- te, als Roͤmiſche Graͤnzfeſtungen hatte, ge- wonn und verfertigte ſich jeder ſelbſt, oder ließ durch Leibeigene gewinnen und verfertigen, was er brauchte. Als aber Heinrich, der Vog- ler, Feſtungen errichtete, beſtimte er den Be- wohnern der Burg, den Buͤrgern, Hand- werke, Handel und Wiſſenſchaften zu Gewer- ben. Seit dieſer Zeit entſtanden in Deutſch- land roͤmiſch geformte Zuͤnfte, Gilden, Jn- nungen, oder geſetzlich, durch Gildebriefe, beſtaͤtigte Geſellſchaften, die ausſchlieſſungs- weiſe gewiſſe Gewerbe, vornehmlich Hand- werke, trieben. Dadurch ward Handwerken, die keine Zuͤnfte erhielten, der Namen, und mit ihm der gleiche Rang abgeſprochen.
1. Nur
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Einleitung. §. 2. 3.
zum Theil leben und leben muͤſſen, ein ande-
res ſchickliches Gewerb verſchaffen koͤnnen.
Die wider die Welt ſchreyen, in der Gelehrte
und ſo genante Genies arbeiten muͤſſen, um
leben zu koͤnnen, wollen alſo, daß Leute, die
arbeiten koͤnnen, von anderer Leute Fleiß ge-
futtert werden ſollen. Nicht alſo! Bethe und
arbeite, iſt ein allgemeines Geſetz. Leibnitz
war Bibliothekar in Hannover; Newton war
Ober-Muͤnzmeiſter in London; iſt es erwieſen,
daß ſie der Welt nuͤtzlicher geweſen waͤren,
wenn ſie, ohne Bedienung, von reichen Ca-
nonicaten gezaͤhrt haͤtten?
§. 3.
Als Deutſchland noch keine andere Staͤd-
te, als Roͤmiſche Graͤnzfeſtungen hatte, ge-
wonn und verfertigte ſich jeder ſelbſt, oder ließ
durch Leibeigene gewinnen und verfertigen, was
er brauchte. Als aber Heinrich, der Vog-
ler, Feſtungen errichtete, beſtimte er den Be-
wohnern der Burg, den Buͤrgern, Hand-
werke, Handel und Wiſſenſchaften zu Gewer-
ben. Seit dieſer Zeit entſtanden in Deutſch-
land roͤmiſch geformte Zuͤnfte, Gilden, Jn-
nungen, oder geſetzlich, durch Gildebriefe,
beſtaͤtigte Geſellſchaften, die ausſchlieſſungs-
weiſe gewiſſe Gewerbe, vornehmlich Hand-
werke, trieben. Dadurch ward Handwerken,
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mit ihm der gleiche Rang abgeſprochen.
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Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777, S. IV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beckmann_technologie_1777/28>, abgerufen am 03.12.2024.
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