Benner, Johann Hermann: Hernhuterey in ihrer Schalckheit. Bd. 4. Gießen, 1748.vierter Theil. aus gewuste Sache, und ausgemachte bedingung,nicht verweigern, oder ihn eines vorsetzlichen Be- truas, nach ihrer so sehr angerühmten strengen Kirchenzucht, offentlich überführen müßen. §. 6. Auf die dritte Frage (§. 3.) dienet folgendes ger (*) Man mercke hier abermahl die Zinzendor- fische Glaubwürdigkeit. Er sagt in diesem Schreiben, (welches eine Antwort ist, auf den am 20. Nov. 1743. an ihn ergangenen Beruf, mithin am Ende des Jahrs 1743. oder gar im folgenden Jahr 1744., muß abgefast worden seyn,) das von ihm abge- legte B 3
vierter Theil. aus gewuſte Sache, und ausgemachte bedingung,nicht verweigern, oder ihn eines vorſetzlichen Be- truas, nach ihrer ſo ſehr angeruͤhmten ſtrengen Kirchenzucht, offentlich uͤberfuͤhren muͤßen. §. 6. Auf die dritte Frage (§. 3.) dienet folgendes ger (*) Man mercke hier abermahl die Zinzendor- fiſche Glaubwuͤrdigkeit. Er ſagt in dieſem Schreiben, (welches eine Antwort iſt, auf den am 20. Nov. 1743. an ihn ergangenen Beruf, mithin am Ende des Jahrs 1743. oder gar im folgenden Jahr 1744., muß abgefaſt worden ſeyn,) das von ihm abge- legte B 3
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0033" n="21"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">vierter Theil.</hi></fw><lb/> aus gewuſte Sache, und ausgemachte bedingung,<lb/> nicht verweigern, oder ihn eines vorſetzlichen Be-<lb/> truas, nach ihrer ſo ſehr angeruͤhmten ſtrengen<lb/> Kirchenzucht, offentlich uͤberfuͤhren muͤßen.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 6.</head><lb/> <p>Auf die dritte Frage (§. 3.) dienet folgendes<lb/> zur Antwort. Wann Zinzendorf nach der vor-<lb/> gegebenen Ablegung ſeines Biſchofamts, nicht<lb/> unterlaſſen hat, ſeine biſchoͤfliche Amtsverrich-<lb/> tung fortzuſetzen; ſo iſt das ein ungezweifelter<lb/> Beweis, daß er das Amt ſelbſt nicht wuͤrcklich nie-<lb/> dergeleget habe. Jſt nun keine wuͤrckliche Nie-<lb/> derlegung des Amtes erfolget, ſo kan auch der<lb/> vorgewendete heimliche Vorbehalt, keine Urſache<lb/> ſeyn, warum er wuͤrcklich nach vier Jahren es auf-<lb/> gegeben habe. Das erſte erweiſe ich aus ſeinen ei-<lb/> genen Worten: <hi rendition="#fr">Jch habe/</hi> (ſpricht er im Kreutz-<lb/> reich ſ. 229.) <hi rendition="#fr">nach der im Monath Julio 1741.<lb/> in der gantzen Verſamlung geſchehenen Nie-<lb/> derlegung der Amtsverrichtung bey dieſer Bi-<lb/> ſchofwuͤrde welche bis dieſe Stunde noch ledig<lb/> ſtehet/</hi> <note xml:id="seg2pn_5_1" next="#seg2pn_5_2" place="foot" n="(*)">Man mercke hier abermahl die Zinzendor-<lb/> fiſche Glaubwuͤrdigkeit. Er ſagt in dieſem<lb/> Schreiben, (welches eine Antwort iſt, auf<lb/> den am 20. Nov. 1743. an ihn ergangenen<lb/> Beruf, mithin am Ende des Jahrs 1743.<lb/> oder gar im folgenden Jahr 1744., muß<lb/> abgefaſt worden ſeyn,) das von ihm abge-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">legte</fw></note> <hi rendition="#fr">weil es an einem tuͤchtigen Nachfol-</hi><lb/> <fw place="bottom" type="sig">B 3</fw><fw place="bottom" type="catch"><hi rendition="#fr">ger</hi></fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [21/0033]
vierter Theil.
aus gewuſte Sache, und ausgemachte bedingung,
nicht verweigern, oder ihn eines vorſetzlichen Be-
truas, nach ihrer ſo ſehr angeruͤhmten ſtrengen
Kirchenzucht, offentlich uͤberfuͤhren muͤßen.
§. 6.
Auf die dritte Frage (§. 3.) dienet folgendes
zur Antwort. Wann Zinzendorf nach der vor-
gegebenen Ablegung ſeines Biſchofamts, nicht
unterlaſſen hat, ſeine biſchoͤfliche Amtsverrich-
tung fortzuſetzen; ſo iſt das ein ungezweifelter
Beweis, daß er das Amt ſelbſt nicht wuͤrcklich nie-
dergeleget habe. Jſt nun keine wuͤrckliche Nie-
derlegung des Amtes erfolget, ſo kan auch der
vorgewendete heimliche Vorbehalt, keine Urſache
ſeyn, warum er wuͤrcklich nach vier Jahren es auf-
gegeben habe. Das erſte erweiſe ich aus ſeinen ei-
genen Worten: Jch habe/ (ſpricht er im Kreutz-
reich ſ. 229.) nach der im Monath Julio 1741.
in der gantzen Verſamlung geſchehenen Nie-
derlegung der Amtsverrichtung bey dieſer Bi-
ſchofwuͤrde welche bis dieſe Stunde noch ledig
ſtehet/ (*) weil es an einem tuͤchtigen Nachfol-
ger
(*) Man mercke hier abermahl die Zinzendor-
fiſche Glaubwuͤrdigkeit. Er ſagt in dieſem
Schreiben, (welches eine Antwort iſt, auf
den am 20. Nov. 1743. an ihn ergangenen
Beruf, mithin am Ende des Jahrs 1743.
oder gar im folgenden Jahr 1744., muß
abgefaſt worden ſeyn,) das von ihm abge-
legte
B 3
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |