Benner, Johann Hermann: Christliches Bedencken von dem vorsetzlichen Meineid. Frankfurt (Main) u. a., 1739.Christliches Bedencken §. 29. Der Meineid ist 4) die allerschänd- er
Chriſtliches Bedencken §. 29. Der Meineid iſt 4) die allerſchaͤnd- er
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Chriſtliches Bedencken
§. 29.
Der Meineid iſt 4) die allerſchaͤnd-
lichſte Verſpottung der Obrigkeit, wel-
che man nach GOttes Vorſchrift ehren,
und ihr gehorchen ſoll. Dann der Mein-
eidige betrieget den Richter wiſſentlich,
und bezeuget durch den aͤuſerſten Un-
gehorſam, daß er das Bild GOttes
an der Obrigkeit vor laͤcherlich und vor
nichts halte. Er verurſachet durch
den Misbrauch des goͤttlichen Namens,
daß ihr verehrenswuͤrdiges Amt ein
Werckzeug ſeiner Bosheit werden,
und daß ſie ihr Urtheil ſeinen verfluch-
ten Leidenſchaften unterwerfen muß.
Dadurch geſchiehet es, daß der HErr,
den Seegen des vierten Gebotes einem
Meineidigen in Fluch verwandeln muß.
Anſtat des verheiſenen langen Le-
bens, muß er die Tage eines ſolchen
Boͤſewichts abkuͤrtzen. An ſtat des
verſprochenen Wohlergehens, muß
er
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