Benner, Johann Hermann: Christliches Bedencken von dem vorsetzlichen Meineid. Frankfurt (Main) u. a., 1739.Christliches Bedencken Zorns den niemand übersehen kan, da-durch häufe. §. 33. Aus der angeführten Gröse der
Chriſtliches Bedencken Zorns den niemand uͤberſehen kan, da-durch haͤufe. §. 33. Aus der angefuͤhrten Groͤſe der
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Chriſtliches Bedencken
Zorns den niemand uͤberſehen kan, da-
durch haͤufe.
§. 33.
Aus der angefuͤhrten Groͤſe
der Suͤnde, deren der Meineidige
ſchuldig wird, iſt nun der Schlus auf
die Mislichkeit der Bekehrung, deſto
leichter zu machen. 1) Erſtlich,
iſt unſer GOtt ein gerechter und wahr-
haftiger GOtt. Er hat den Eid zu
einem Mittel verordnet, die Warheit
ſonderlich im Gericht, an den Tag zu
bringen, und die Gerechtigkeit auf
Erden, dadurch handhaben zu koͤn-
nen. Er drohet ausdruͤcklich, den
meineidigen nicht ungeſtraft
zu laſſen. Solte er ſeine gerechte
Drohungen, in anſehung zeitli-
cher Strafen, unerfuͤllet laſſen?
Solte er an keinem meineidigen Suͤn-
der
2. B. Moſ.
20, 7.
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