Benner, Johann Hermann: Christliches Bedencken von dem vorsetzlichen Meineid. Frankfurt (Main) u. a., 1739.von dem vorsetzlichen Meineid. der ein Denckmal solcher Gerichte se-tzen? so würde der Meineid allgemei- ner werden, als er in diesem Fall wer- den kan, wann ein solcher Sünder zu einem Spiegel der göttlichen Rache wird. Nun sündiget der Meineid ge- gen das vierte Gebot (§. 29.) Und die Ubertreter dieses Gebots, sol- len nicht lange leben auf Erden. Ein früher und bey älteren Personen ein plötzlicher unvermutheter oder gewaltsamer Tod, gehöret unter die eigentliche Strafen dieser Ubertreter. Sind nicht manche betrübte Beispiele davon vorhanden? Ein plötzlicher Tod, reiset die Menschen in dem stan- de dahin, wie er sie findet. Der Mei- neidige wird nicht zu Gnaden ange- nommen, ehe er die Beleidigung sei- nes Gegentheils, und der Obrigkeit, aufhebet. (§. 21. f. f.) Gesetzt nun, F 2
von dem vorſetzlichen Meineid. der ein Denckmal ſolcher Gerichte ſe-tzen? ſo wuͤrde der Meineid allgemei- ner werden, als er in dieſem Fall wer- den kan, wann ein ſolcher Suͤnder zu einem Spiegel der goͤttlichen Rache wird. Nun ſuͤndiget der Meineid ge- gen das vierte Gebot (§. 29.) Und die Ubertreter dieſes Gebots, ſol- len nicht lange leben auf Erden. Ein fruͤher und bey aͤlteren Perſonen ein ploͤtzlicher unvermutheter oder gewaltſamer Tod, gehoͤret unter die eigentliche Strafen dieſer Ubertreter. Sind nicht manche betruͤbte Beiſpiele davon vorhanden? Ein ploͤtzlicher Tod, reiſet die Menſchen in dem ſtan- de dahin, wie er ſie findet. Der Mei- neidige wird nicht zu Gnaden ange- nommen, ehe er die Beleidigung ſei- nes Gegentheils, und der Obrigkeit, aufhebet. (§. 21. f. f.) Geſetzt nun, F 2
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von dem vorſetzlichen Meineid.
der ein Denckmal ſolcher Gerichte ſe-
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ner werden, als er in dieſem Fall wer-
den kan, wann ein ſolcher Suͤnder zu
einem Spiegel der goͤttlichen Rache
wird. Nun ſuͤndiget der Meineid ge-
gen das vierte Gebot (§. 29.)
Und die Ubertreter dieſes Gebots, ſol-
len nicht lange leben auf Erden.
Ein fruͤher und bey aͤlteren Perſonen
ein ploͤtzlicher unvermutheter oder
gewaltſamer Tod, gehoͤret unter die
eigentliche Strafen dieſer Ubertreter.
Sind nicht manche betruͤbte Beiſpiele
davon vorhanden? Ein ploͤtzlicher
Tod, reiſet die Menſchen in dem ſtan-
de dahin, wie er ſie findet. Der Mei-
neidige wird nicht zu Gnaden ange-
nommen, ehe er die Beleidigung ſei-
nes Gegentheils, und der Obrigkeit,
aufhebet. (§. 21. f. f.) Geſetzt
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F 2
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