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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864.

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Edict von 1613. Ausweisung der europäischen Geistlichen.
Erlaubniss im Lande Handel zu treiben 80). Unglücklicherweise wurde
noch in demselben Jahre neuer Argwohn geweckt durch das Er-
scheinen eines spanischen Kriegsschiffes, welches Vermessungen
an der japanischen Küste vornahm. Die Holländer mögen es damals
an Verdächtigungen ihrer Erbfeinde nicht haben fehlen lassen, wozu
ihnen Jene alle Veranlassungen gaben; denn sie stellten die Holländer
als aufrührerische Unterthanen ihres Königs und als Seeräuber dar,
und liessen kein Mittel unversucht um ihre Ausweisung zu bewirken.
Man kann kaum zweifeln, dass die protestantischen Niederländer
auch die katholische Missionsthätigkeit als unheilvoll für das Land
und eine Invasion vorbereitend verdächtigten; das lag in der Natur
der Umstände.

Die Maassregeln gegen die Christen wurden nun verschärft,
die Verfolgung, die eine Weile geruht hatte, begann mit neuer
Heftigkeit; Jyeyas selbst verbannte vierzehn seiner vornehmsten
Hofbeamten, welche den Glauben nicht abschwören wollten. Be-
sonderen Anstoss erregte bald nachher das Betragen der Christen
von Miako, welche einen überführten Verbrecher, der nach den
Landesgesetzen den Tod verdient hatte, in feierlichem Zuge klagend
und tröstend zur Richtstätte geleiteten und so gleichsam zum Mär-
tyrer stempelten; ebenso die Widersetzlichkeit der Bewohner von
Nangasaki, die in öffentlicher Versammlung den Beschluss fassten,
sich dem Befehle zur Abschwörung des Glaubens nicht zu fügen
und die Vertreibung der europäischen Geistlichen niemals zu dulden 81).
Ein solches Auftreten gegen die Obrigkeit war in Japan unerhört.
1613.Jyeyas erliess im Jahre 1613 ein neues Edict, in welchem die christ-
liche Religion für verderblich erklärt und auf das Strengste verboten
wurde; die Kirchen sollten niedergerissen und alle Geistlichen ver-
trieben werden. -- Dieser Befehl ward nun allen Ernstes ausgeführt.
Die Regierung richtete eine systematische Verfolgung aller ein-
geborenen Christen ein; sämmtliche europäische Missionare mussten
sich in Nangasaki versammeln und am 25. October 1614 auf drei
Dschunken einschiffen. Es waren 22 Geistliche aus den Orden der

80) Nach Aussage der Jesuiten liess Jyeyas durch ihre Vermittelung die Por-
tugiesen in Macao ausdrücklich zur Rückkehr auffordern. Sie schieben die Schuld
der gegen sie ergriffenen Maassregeln auf die Verleumdungen der Holländer, und
erklären die schnelle Wiederanknüpfung des Verkehrs aus dem Umstande, dass
Jyeyas mit den von Jenen eingeführten Waaren nicht zufrieden gewesen wäre.
81) Dies sind Thatsachen, welche die Jesuiten selbst berichten.

Edict von 1613. Ausweisung der europäischen Geistlichen.
Erlaubniss im Lande Handel zu treiben 80). Unglücklicherweise wurde
noch in demselben Jahre neuer Argwohn geweckt durch das Er-
scheinen eines spanischen Kriegsschiffes, welches Vermessungen
an der japanischen Küste vornahm. Die Holländer mögen es damals
an Verdächtigungen ihrer Erbfeinde nicht haben fehlen lassen, wozu
ihnen Jene alle Veranlassungen gaben; denn sie stellten die Holländer
als aufrührerische Unterthanen ihres Königs und als Seeräuber dar,
und liessen kein Mittel unversucht um ihre Ausweisung zu bewirken.
Man kann kaum zweifeln, dass die protestantischen Niederländer
auch die katholische Missionsthätigkeit als unheilvoll für das Land
und eine Invasion vorbereitend verdächtigten; das lag in der Natur
der Umstände.

Die Maassregeln gegen die Christen wurden nun verschärft,
die Verfolgung, die eine Weile geruht hatte, begann mit neuer
Heftigkeit; Jyeyas selbst verbannte vierzehn seiner vornehmsten
Hofbeamten, welche den Glauben nicht abschwören wollten. Be-
sonderen Anstoss erregte bald nachher das Betragen der Christen
von Miako, welche einen überführten Verbrecher, der nach den
Landesgesetzen den Tod verdient hatte, in feierlichem Zuge klagend
und tröstend zur Richtstätte geleiteten und so gleichsam zum Mär-
tyrer stempelten; ebenso die Widersetzlichkeit der Bewohner von
Naṅgasaki, die in öffentlicher Versammlung den Beschluss fassten,
sich dem Befehle zur Abschwörung des Glaubens nicht zu fügen
und die Vertreibung der europäischen Geistlichen niemals zu dulden 81).
Ein solches Auftreten gegen die Obrigkeit war in Japan unerhört.
1613.Jyeyas erliess im Jahre 1613 ein neues Edict, in welchem die christ-
liche Religion für verderblich erklärt und auf das Strengste verboten
wurde; die Kirchen sollten niedergerissen und alle Geistlichen ver-
trieben werden. — Dieser Befehl ward nun allen Ernstes ausgeführt.
Die Regierung richtete eine systematische Verfolgung aller ein-
geborenen Christen ein; sämmtliche europäische Missionare mussten
sich in Naṅgasaki versammeln und am 25. October 1614 auf drei
Dschunken einschiffen. Es waren 22 Geistliche aus den Orden der

80) Nach Aussage der Jesuiten liess Jyeyas durch ihre Vermittelung die Por-
tugiesen in Macao ausdrücklich zur Rückkehr auffordern. Sie schieben die Schuld
der gegen sie ergriffenen Maassregeln auf die Verleumdungen der Holländer, und
erklären die schnelle Wiederanknüpfung des Verkehrs aus dem Umstande, dass
Jyeyas mit den von Jenen eingeführten Waaren nicht zufrieden gewesen wäre.
81) Dies sind Thatsachen, welche die Jesuiten selbst berichten.
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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien01_1864/110>, abgerufen am 24.11.2024.