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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864.

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Der Kambang-Handel. Die Geldkammer.
welchem die ostindische Compagnie stark benachtheiligt wurde, einen
Theil der limitirten Summe für sich in Anspruch zu nehmen. So
entstand der sogenannte Kambang-Handel, eine Fortsetzung des
"Gepermitteerden" mit beschränkter Ausdehnung. Die Compagnie liess
denselben auch dann fortbestehen, als die Benachtheiligung bekannt
wurde, und nahm nur einen bestimmten Theil des Gewinnes für sich in
Anspruch. -- Seit dem Ende des siebzehnten Jahrhunderts wurden
dem holländischen Handel theils von Seiten der Statthalter, theils
von der Centralregierung fast jährlich neue Lasten aufgelegt, was man
wesentlich der bei den Japanern wach gewordenen Besorgniss um
die ungeheuere Metallausfuhr zuschreiben muss. Arai, Fürst von
Tsikungo, der Lehrer und Rathgeber der Siogun's Tsuna-yosi und
Jye-nobu, schilderte damals in einer der Regierung eingereichten
Denkschrift die Quellen des japanischen Reichthums; er verglich
darin die Metalle und Minerale, welche sich nicht wieder ersetzen,
dem Mark und den Knochen des Menschen, die, einmal abgetrennt,
nicht wieder wachsen, alle übrigen Producte aber, welche von Jahr
zu Jahr sich neu erzeugen, dem Fleisch, dem Blute, den Haaren.
Seinen Berechnungen nach hatten die Holländer in achtzig Jahren
dem Lande in Metallen eine Summe entführt, welche 1,032,592,000 hol-
ländischen Gulden gleichkommt155). -- Die Kupferausfuhr wurde
nun mehr und mehr beschränkt, und die Kobangs, die Goldmünze, in
welchen die Holländer einen grossen Theil ihrer Zahlungen empfingen,
bei gleichem Nennwerthe von Jahr zu Jahr kleiner geprägt. Die Han-
delsvorsteher remonstrirten vergebens, und machten viele fruchtlose
Versuche, die alten Verhältnisse wieder herzustellen.

Das Jahr 1736 brachte eine neue Einrichtung, welche dem
Handel wenigstens einige Sicherheit gab. Die von den Holländern
mit dem Namen "Geldkammer" bezeichnete Kaufmannsgesellschaft,
an welche jetzt auch der niederländische Handel verpachtet war,
bestellte Waaren nach Mustern zu verabredeten Preisen, welche im
Zeitraum von einem bis zwei Jahren geliefert werden mussten, je-
nachdem es indische oder europäische Artikel waren; zugleich wurde
jedesmal die als Rückfracht zu gewährende Quantität Kupfer fest-
gestellt. Den Betrag der Einfuhr schrieb die Geldkammer den Hol-
ländern gut, bis sie ihnen bei der Abfahrt der Schiffe die Ausfuhr-
artikel lieferte. Den Kambang-Handel liess man nebenbei fortbestehen,

155) Bei Lauts sind die Summen so bezeichnet: 112 Millionen Tael Silber,
1,229 Millionen Pfund Stabkupfer und 6,192,900 Stück Kobangs.

Der Kambang-Handel. Die Geldkammer.
welchem die ostindische Compagnie stark benachtheiligt wurde, einen
Theil der limitirten Summe für sich in Anspruch zu nehmen. So
entstand der sogenannte Kambang-Handel, eine Fortsetzung des
»Gepermitteerden« mit beschränkter Ausdehnung. Die Compagnie liess
denselben auch dann fortbestehen, als die Benachtheiligung bekannt
wurde, und nahm nur einen bestimmten Theil des Gewinnes für sich in
Anspruch. — Seit dem Ende des siebzehnten Jahrhunderts wurden
dem holländischen Handel theils von Seiten der Statthalter, theils
von der Centralregierung fast jährlich neue Lasten aufgelegt, was man
wesentlich der bei den Japanern wach gewordenen Besorgniss um
die ungeheuere Metallausfuhr zuschreiben muss. Araï, Fürst von
Tsikungo, der Lehrer und Rathgeber der Siogun’s Tsuna-yosi und
Jye-nobu, schilderte damals in einer der Regierung eingereichten
Denkschrift die Quellen des japanischen Reichthums; er verglich
darin die Metalle und Minerale, welche sich nicht wieder ersetzen,
dem Mark und den Knochen des Menschen, die, einmal abgetrennt,
nicht wieder wachsen, alle übrigen Producte aber, welche von Jahr
zu Jahr sich neu erzeugen, dem Fleisch, dem Blute, den Haaren.
Seinen Berechnungen nach hatten die Holländer in achtzig Jahren
dem Lande in Metallen eine Summe entführt, welche 1,032,592,000 hol-
ländischen Gulden gleichkommt155). — Die Kupferausfuhr wurde
nun mehr und mehr beschränkt, und die Kobaṅgs, die Goldmünze, in
welchen die Holländer einen grossen Theil ihrer Zahlungen empfingen,
bei gleichem Nennwerthe von Jahr zu Jahr kleiner geprägt. Die Han-
delsvorsteher remonstrirten vergebens, und machten viele fruchtlose
Versuche, die alten Verhältnisse wieder herzustellen.

Das Jahr 1736 brachte eine neue Einrichtung, welche dem
Handel wenigstens einige Sicherheit gab. Die von den Holländern
mit dem Namen »Geldkammer« bezeichnete Kaufmannsgesellschaft,
an welche jetzt auch der niederländische Handel verpachtet war,
bestellte Waaren nach Mustern zu verabredeten Preisen, welche im
Zeitraum von einem bis zwei Jahren geliefert werden mussten, je-
nachdem es indische oder europäische Artikel waren; zugleich wurde
jedesmal die als Rückfracht zu gewährende Quantität Kupfer fest-
gestellt. Den Betrag der Einfuhr schrieb die Geldkammer den Hol-
ländern gut, bis sie ihnen bei der Abfahrt der Schiffe die Ausfuhr-
artikel lieferte. Den Kambang-Handel liess man nebenbei fortbestehen,

155) Bei Lauts sind die Summen so bezeichnet: 112 Millionen Tael Silber,
1,229 Millionen Pfund Stabkupfer und 6,192,900 Stück Kobangs.
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[148/0178] Der Kambang-Handel. Die Geldkammer. welchem die ostindische Compagnie stark benachtheiligt wurde, einen Theil der limitirten Summe für sich in Anspruch zu nehmen. So entstand der sogenannte Kambang-Handel, eine Fortsetzung des »Gepermitteerden« mit beschränkter Ausdehnung. Die Compagnie liess denselben auch dann fortbestehen, als die Benachtheiligung bekannt wurde, und nahm nur einen bestimmten Theil des Gewinnes für sich in Anspruch. — Seit dem Ende des siebzehnten Jahrhunderts wurden dem holländischen Handel theils von Seiten der Statthalter, theils von der Centralregierung fast jährlich neue Lasten aufgelegt, was man wesentlich der bei den Japanern wach gewordenen Besorgniss um die ungeheuere Metallausfuhr zuschreiben muss. Araï, Fürst von Tsikungo, der Lehrer und Rathgeber der Siogun’s Tsuna-yosi und Jye-nobu, schilderte damals in einer der Regierung eingereichten Denkschrift die Quellen des japanischen Reichthums; er verglich darin die Metalle und Minerale, welche sich nicht wieder ersetzen, dem Mark und den Knochen des Menschen, die, einmal abgetrennt, nicht wieder wachsen, alle übrigen Producte aber, welche von Jahr zu Jahr sich neu erzeugen, dem Fleisch, dem Blute, den Haaren. Seinen Berechnungen nach hatten die Holländer in achtzig Jahren dem Lande in Metallen eine Summe entführt, welche 1,032,592,000 hol- ländischen Gulden gleichkommt 155). — Die Kupferausfuhr wurde nun mehr und mehr beschränkt, und die Kobaṅgs, die Goldmünze, in welchen die Holländer einen grossen Theil ihrer Zahlungen empfingen, bei gleichem Nennwerthe von Jahr zu Jahr kleiner geprägt. Die Han- delsvorsteher remonstrirten vergebens, und machten viele fruchtlose Versuche, die alten Verhältnisse wieder herzustellen. Das Jahr 1736 brachte eine neue Einrichtung, welche dem Handel wenigstens einige Sicherheit gab. Die von den Holländern mit dem Namen »Geldkammer« bezeichnete Kaufmannsgesellschaft, an welche jetzt auch der niederländische Handel verpachtet war, bestellte Waaren nach Mustern zu verabredeten Preisen, welche im Zeitraum von einem bis zwei Jahren geliefert werden mussten, je- nachdem es indische oder europäische Artikel waren; zugleich wurde jedesmal die als Rückfracht zu gewährende Quantität Kupfer fest- gestellt. Den Betrag der Einfuhr schrieb die Geldkammer den Hol- ländern gut, bis sie ihnen bei der Abfahrt der Schiffe die Ausfuhr- artikel lieferte. Den Kambang-Handel liess man nebenbei fortbestehen, 155) Bei Lauts sind die Summen so bezeichnet: 112 Millionen Tael Silber, 1,229 Millionen Pfund Stabkupfer und 6,192,900 Stück Kobangs.

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien01_1864/178>, abgerufen am 23.11.2024.