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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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IX. Vertrags-Verhandlungen.
der öffentlichen Meinung begründeten Hindernisse keineswegs beseitigt
seien, jetzt doch in Unterhandlung mit dem Gesandten treten wolle,
weil er die weite Reise ausdrücklich zu diesem Zwecke unternom-
men habe; bei der Ungewissheit des Erfolges aber scheine es ihm
überflüssig, einander jetzt schon die Vollmachten vorzulegen. Graf
Eulenburg bestand dagegen darauf, dass die Unterhändler sich als
wirkliche Bevollmächtigte ihrer Souveraine legitimirten, entfaltete,
um alle weiteren Erörterungen abzuschneiden, schnell seine eigene
Vollmacht, und forderte die Bunyo's auf seinem Beispiel zu folgen.
Sie liessen denn auch ohne weiteres Zögern einen mit violettem
Sammet beschlagenen Kasten hereinbringen, in welchem die Urkunde
lag. Sie lautete in wörtlicher Uebersetzung:
Hori Oribe-no-kami
Takemoto Dzuzio-no-kami
Kurokawa Satziu
.

An sie wird die Vollmacht ertheilt mit dem preussi-
schen Gesandten über alle Gegenstände in Unterhandlung
zu treten.

Im 10. Monat des 1. Jahres von Man-En.

(Siegel des Taikun.)

Die Bunyo's übergaben dem Gesandten diese Urkunde in
japanischer Abschrift nebst holländischer Uebersetzung und schritten
dann zu einer sehr genauen Prüfung des preussischen Documentes.
Graf Eulenburg musste umständlich erklären, warum Seine könig-
liche Hoheit der Regent und nicht Seine Majestät der König das-
selbe unterzeichnet habe; auch die Unterschrift des Staatsministers
von Schleinitz wurde commentirt und das königliche Siegel höchlich
bewundert. -- Als darauf der Dolmetscher die holländische Ueber-
setzung der Vollmacht verlesen hatte, erkundigten sich die Japaner
sofort nach der Bedeutung des Ausdrucks "Deutscher Zoll- und
Handelsverein", und nun begannen die Schwierigkeiten. Graf Eulen-
burg
zeigte ihnen auf einer ausdrücklich dazu vorbereiteten Karte
die geographische Lage der zum Zollverein gehörenden Staaten und
suchte ihnen klar zu machen, wie alle diese Staaten in Zoll- und
Handelssachen ein Ganzes bildeten, das unter Preussens Leitung
stände. Sie erschraken förmlich über die Aussicht mit so vielen
Staaten einen Vertrag schliessen zu sollen, liessen sich aber diesmal
durch die Versicherung beruhigen, dass Graf Eulenburg nur einen
Vertrag für alle Staaten verlange, der dann in vier Exemplaren --

IX. Vertrags-Verhandlungen.
der öffentlichen Meinung begründeten Hindernisse keineswegs beseitigt
seien, jetzt doch in Unterhandlung mit dem Gesandten treten wolle,
weil er die weite Reise ausdrücklich zu diesem Zwecke unternom-
men habe; bei der Ungewissheit des Erfolges aber scheine es ihm
überflüssig, einander jetzt schon die Vollmachten vorzulegen. Graf
Eulenburg bestand dagegen darauf, dass die Unterhändler sich als
wirkliche Bevollmächtigte ihrer Souveraine legitimirten, entfaltete,
um alle weiteren Erörterungen abzuschneiden, schnell seine eigene
Vollmacht, und forderte die Bunyo’s auf seinem Beispiel zu folgen.
Sie liessen denn auch ohne weiteres Zögern einen mit violettem
Sammet beschlagenen Kasten hereinbringen, in welchem die Urkunde
lag. Sie lautete in wörtlicher Uebersetzung:
Hori Oribe-no-kami
Takemoto Dzuzio-no-kami
Kurokawa Satziu
.

An sie wird die Vollmacht ertheilt mit dem preussi-
schen Gesandten über alle Gegenstände in Unterhandlung
zu treten.

Im 10. Monat des 1. Jahres von Man-En.

(Siegel des Taïkūn.)

Die Bunyo’s übergaben dem Gesandten diese Urkunde in
japanischer Abschrift nebst holländischer Uebersetzung und schritten
dann zu einer sehr genauen Prüfung des preussischen Documentes.
Graf Eulenburg musste umständlich erklären, warum Seine könig-
liche Hoheit der Regent und nicht Seine Majestät der König das-
selbe unterzeichnet habe; auch die Unterschrift des Staatsministers
von Schleinitz wurde commentirt und das königliche Siegel höchlich
bewundert. — Als darauf der Dolmetscher die holländische Ueber-
setzung der Vollmacht verlesen hatte, erkundigten sich die Japaner
sofort nach der Bedeutung des Ausdrucks »Deutscher Zoll- und
Handelsverein«, und nun begannen die Schwierigkeiten. Graf Eulen-
burg
zeigte ihnen auf einer ausdrücklich dazu vorbereiteten Karte
die geographische Lage der zum Zollverein gehörenden Staaten und
suchte ihnen klar zu machen, wie alle diese Staaten in Zoll- und
Handelssachen ein Ganzes bildeten, das unter Preussens Leitung
stände. Sie erschraken förmlich über die Aussicht mit so vielen
Staaten einen Vertrag schliessen zu sollen, liessen sich aber diesmal
durch die Versicherung beruhigen, dass Graf Eulenburg nur einen
Vertrag für alle Staaten verlange, der dann in vier Exemplaren —

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[125/0145] IX. Vertrags-Verhandlungen. der öffentlichen Meinung begründeten Hindernisse keineswegs beseitigt seien, jetzt doch in Unterhandlung mit dem Gesandten treten wolle, weil er die weite Reise ausdrücklich zu diesem Zwecke unternom- men habe; bei der Ungewissheit des Erfolges aber scheine es ihm überflüssig, einander jetzt schon die Vollmachten vorzulegen. Graf Eulenburg bestand dagegen darauf, dass die Unterhändler sich als wirkliche Bevollmächtigte ihrer Souveraine legitimirten, entfaltete, um alle weiteren Erörterungen abzuschneiden, schnell seine eigene Vollmacht, und forderte die Bunyo’s auf seinem Beispiel zu folgen. Sie liessen denn auch ohne weiteres Zögern einen mit violettem Sammet beschlagenen Kasten hereinbringen, in welchem die Urkunde lag. Sie lautete in wörtlicher Uebersetzung: Hori Oribe-no-kami Takemoto Dzuzio-no-kami Kurokawa Satziu. An sie wird die Vollmacht ertheilt mit dem preussi- schen Gesandten über alle Gegenstände in Unterhandlung zu treten. Im 10. Monat des 1. Jahres von Man-En. (Siegel des Taïkūn.) Die Bunyo’s übergaben dem Gesandten diese Urkunde in japanischer Abschrift nebst holländischer Uebersetzung und schritten dann zu einer sehr genauen Prüfung des preussischen Documentes. Graf Eulenburg musste umständlich erklären, warum Seine könig- liche Hoheit der Regent und nicht Seine Majestät der König das- selbe unterzeichnet habe; auch die Unterschrift des Staatsministers von Schleinitz wurde commentirt und das königliche Siegel höchlich bewundert. — Als darauf der Dolmetscher die holländische Ueber- setzung der Vollmacht verlesen hatte, erkundigten sich die Japaner sofort nach der Bedeutung des Ausdrucks »Deutscher Zoll- und Handelsverein«, und nun begannen die Schwierigkeiten. Graf Eulen- burg zeigte ihnen auf einer ausdrücklich dazu vorbereiteten Karte die geographische Lage der zum Zollverein gehörenden Staaten und suchte ihnen klar zu machen, wie alle diese Staaten in Zoll- und Handelssachen ein Ganzes bildeten, das unter Preussens Leitung stände. Sie erschraken förmlich über die Aussicht mit so vielen Staaten einen Vertrag schliessen zu sollen, liessen sich aber diesmal durch die Versicherung beruhigen, dass Graf Eulenburg nur einen Vertrag für alle Staaten verlange, der dann in vier Exemplaren —

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/145>, abgerufen am 21.11.2024.