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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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Vertrags-Angelegenheiten. X.
hunderte lang mit Fleiss genährten Abscheu vor dem staatsgefähr-
lichen Christenthume auch jetzt noch aufrecht halten, oder sollte
sie sich scheuen die "öffentliche Meinung" mit diesem Worte zu
verletzen? Man gab sich zufrieden, als dafür "im Jahre des Herrn"
gesetzt wurde. -- Moriyama kam dann in den nächsten Tagen noch
mehrfach mit ähnlichen Anliegen, so dass Graf Eulenburg sich ver-
anlasst sah, den Bunyo's seine Unzufriedenheit mit den Behelligungen
des Dolmetschers auszudrücken, und sie ersuchte selbst zu kommen,
wenn sie noch Weiteres wünschten. Sie erschienen denn auch am
8. Januar und erklärten nach einer ganz unwesentlichen Aenderung,
nun sei Alles in Ordnung und die Reinschriften sollten besorgt
werden; man schied unter gegenseitigen Glückwünschen und
Artigkeiten.

Die Antwort auf des Gesandten nochmaliges Gesuch an den
Minister -- vom 28. December 1860 -- die Zollvereins-Staaten, die
mecklenburgischen Grossherzogthümer und die Hansestädte an dem
Vertrage Theil nehmen zu lassen, kam erst am 11. Januar und
lautete, wie sich erwarten liess, ablehnend. Graf Eulenburg be-
antragte dann abermals bei dem Minister die Ausfertigung eines
schriftlichen Versprechens, dass der preussische Vertrag in fünf
Jahren für jene Staaten gültig werden solle, wurde aber auch
darauf abschläglich beschieden. Er hatte mit der letzten Post
durch Vermittelung seiner Regierung ein Schreiben von den Senaten
der Hansestädte an den Taikün erhalten, beschloss aber unter den
obwaltenden Umständen, dasselbe garnicht abzugeben. Denn einmal
hatten es sich die Vertreter der anderen Mächte in Yeddo zur
unverbrüchlichen Regel gemacht, persönliche Schreiben ihrer Sou-
veraine an den Taikün nur in dessen eigene Hände niederzulegen,
und Graf Eulenburg durfte von diesem Grundsatz gewiss nicht ab-
weichen; dann aber enthielt jenes Schreiben das Gesuch um einen
Vertrag, welchen die Regierung bereits definitiv abgelehnt hatte.
Selbst wenn dem Gesandten die gewünschte Audienz zur Ueber-
reichung seiner Creditive noch ertheilt wurde, war es nicht zweck-
mässig das Schreiben der Hansestädte abzugeben, sondern für
künftige Eventualitäten vortheilhafter, die Sache von ihrer Seite
ganz unberührt zu lassen. Wollte er aber mit ihrem Schreiben
anders verfahren, als mit dem seines eigenen Souverains, -- indem
er dasselbe dem Minister aushändigte, -- so musste das ihre Würde
in den Augen der Japaner wesentlich compromittiren.

Vertrags-Angelegenheiten. X.
hunderte lang mit Fleiss genährten Abscheu vor dem staatsgefähr-
lichen Christenthume auch jetzt noch aufrecht halten, oder sollte
sie sich scheuen die »öffentliche Meinung« mit diesem Worte zu
verletzen? Man gab sich zufrieden, als dafür »im Jahre des Herrn«
gesetzt wurde. — Moriyama kam dann in den nächsten Tagen noch
mehrfach mit ähnlichen Anliegen, so dass Graf Eulenburg sich ver-
anlasst sah, den Bunyo’s seine Unzufriedenheit mit den Behelligungen
des Dolmetschers auszudrücken, und sie ersuchte selbst zu kommen,
wenn sie noch Weiteres wünschten. Sie erschienen denn auch am
8. Januar und erklärten nach einer ganz unwesentlichen Aenderung,
nun sei Alles in Ordnung und die Reinschriften sollten besorgt
werden; man schied unter gegenseitigen Glückwünschen und
Artigkeiten.

Die Antwort auf des Gesandten nochmaliges Gesuch an den
Minister — vom 28. December 1860 — die Zollvereins-Staaten, die
mecklenburgischen Grossherzogthümer und die Hansestädte an dem
Vertrage Theil nehmen zu lassen, kam erst am 11. Januar und
lautete, wie sich erwarten liess, ablehnend. Graf Eulenburg be-
antragte dann abermals bei dem Minister die Ausfertigung eines
schriftlichen Versprechens, dass der preussische Vertrag in fünf
Jahren für jene Staaten gültig werden solle, wurde aber auch
darauf abschläglich beschieden. Er hatte mit der letzten Post
durch Vermittelung seiner Regierung ein Schreiben von den Senaten
der Hansestädte an den Taïkün erhalten, beschloss aber unter den
obwaltenden Umständen, dasselbe garnicht abzugeben. Denn einmal
hatten es sich die Vertreter der anderen Mächte in Yeddo zur
unverbrüchlichen Regel gemacht, persönliche Schreiben ihrer Sou-
veraine an den Taïkün nur in dessen eigene Hände niederzulegen,
und Graf Eulenburg durfte von diesem Grundsatz gewiss nicht ab-
weichen; dann aber enthielt jenes Schreiben das Gesuch um einen
Vertrag, welchen die Regierung bereits definitiv abgelehnt hatte.
Selbst wenn dem Gesandten die gewünschte Audienz zur Ueber-
reichung seiner Creditive noch ertheilt wurde, war es nicht zweck-
mässig das Schreiben der Hansestädte abzugeben, sondern für
künftige Eventualitäten vortheilhafter, die Sache von ihrer Seite
ganz unberührt zu lassen. Wollte er aber mit ihrem Schreiben
anders verfahren, als mit dem seines eigenen Souverains, — indem
er dasselbe dem Minister aushändigte, — so musste das ihre Würde
in den Augen der Japaner wesentlich compromittiren.

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[144/0164] Vertrags-Angelegenheiten. X. hunderte lang mit Fleiss genährten Abscheu vor dem staatsgefähr- lichen Christenthume auch jetzt noch aufrecht halten, oder sollte sie sich scheuen die »öffentliche Meinung« mit diesem Worte zu verletzen? Man gab sich zufrieden, als dafür »im Jahre des Herrn« gesetzt wurde. — Moriyama kam dann in den nächsten Tagen noch mehrfach mit ähnlichen Anliegen, so dass Graf Eulenburg sich ver- anlasst sah, den Bunyo’s seine Unzufriedenheit mit den Behelligungen des Dolmetschers auszudrücken, und sie ersuchte selbst zu kommen, wenn sie noch Weiteres wünschten. Sie erschienen denn auch am 8. Januar und erklärten nach einer ganz unwesentlichen Aenderung, nun sei Alles in Ordnung und die Reinschriften sollten besorgt werden; man schied unter gegenseitigen Glückwünschen und Artigkeiten. Die Antwort auf des Gesandten nochmaliges Gesuch an den Minister — vom 28. December 1860 — die Zollvereins-Staaten, die mecklenburgischen Grossherzogthümer und die Hansestädte an dem Vertrage Theil nehmen zu lassen, kam erst am 11. Januar und lautete, wie sich erwarten liess, ablehnend. Graf Eulenburg be- antragte dann abermals bei dem Minister die Ausfertigung eines schriftlichen Versprechens, dass der preussische Vertrag in fünf Jahren für jene Staaten gültig werden solle, wurde aber auch darauf abschläglich beschieden. Er hatte mit der letzten Post durch Vermittelung seiner Regierung ein Schreiben von den Senaten der Hansestädte an den Taïkün erhalten, beschloss aber unter den obwaltenden Umständen, dasselbe garnicht abzugeben. Denn einmal hatten es sich die Vertreter der anderen Mächte in Yeddo zur unverbrüchlichen Regel gemacht, persönliche Schreiben ihrer Sou- veraine an den Taïkün nur in dessen eigene Hände niederzulegen, und Graf Eulenburg durfte von diesem Grundsatz gewiss nicht ab- weichen; dann aber enthielt jenes Schreiben das Gesuch um einen Vertrag, welchen die Regierung bereits definitiv abgelehnt hatte. Selbst wenn dem Gesandten die gewünschte Audienz zur Ueber- reichung seiner Creditive noch ertheilt wurde, war es nicht zweck- mässig das Schreiben der Hansestädte abzugeben, sondern für künftige Eventualitäten vortheilhafter, die Sache von ihrer Seite ganz unberührt zu lassen. Wollte er aber mit ihrem Schreiben anders verfahren, als mit dem seines eigenen Souverains, — indem er dasselbe dem Minister aushändigte, — so musste das ihre Würde in den Augen der Japaner wesentlich compromittiren.

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/164>, abgerufen am 27.11.2024.