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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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Anh. II. Operationen gegen Nangato beschlossen.
ein Circular zu erkennen, in welchem er die Vertreter der anderen
Mächte um moralische und thätige Mitwirkung zunächst zur nach-
drücklichen Bestrafung des Fürsten von Nangato ersuchte. Der
niederländische General-Consul konnte, von seiner Regierung zu
energischen Maassregeln ermächtigt, solchen Beistand sofort im
vollen Umfange seiner Kräfte versprechen; der französische Ge-
schäftsträger Herr Leon Roches dagegen, welcher kurz vorher, im
März 1864, Herrn von Bellecourt auf diesem Posten abgelöst hatte,
war noch zu neu in den Verhältnissen und vom Tuilerien-Cabinet
zur friedlichen Lösung der streitigen Fragen zu deutlich instruirt,
um sich sogleich zur Theilnahme an kriegerischen Operationen ent-
schliessen zu können. Er verlangte Aufschub und ersuchte zunächst
den Reichsrath um eine Antrittsaudienz, die nach vielerlei Aus-
flüchten im Mai endlich gewährt wurde. Obgleich nun aus-
drücklich abgemacht war, dass diese Zusammenkunft nur der
formellen Einführung des Geschäftsträgers, aber keinerlei politischen
Erörterungen gelten sollte, so empfing man ihn doch aus heiterer
Luft mit der Anrede, dass die Fremden Yokuhama aufgeben müssten.
Diese im Tone gesuchten Trotzes vorgebrachte bundbrüchige
Aeusserung beantwortete der überraschte Diplomat mit der Erklä-
rung, dass er zur Aufrechthaltung der Verträge nach Japan ge-
kommen sei und Gewalt mit Gewalt vertreiben werde. Er konnte
nach solchem Debut über den Standpunct der japanischen Regierung
nicht mehr zweifelhaft sein und durfte aus voller Ueberzeugung die
Mitwirkung des französischen Geschwaders bei den beabsichtigten
Operationen versprechen.

Die Forderungen der Vertreter richteten sich nun zunächst
auf definitive Zurücknahme der Mittheilung vom 26. October 1863,
betreffend die Schliessung von Yokuhama, auf Züchtigung des
Fürsten von Nangato und Sicherung des Verkehrs durch die
Strasse von Simonoseki. Der Reichsrath erwiederte, dass die zuletzt
genannten Maassregeln längst beschlossen seien, ein bestimmter
Termin ihrer Ausführung aber nicht versprochen werden könne,
und liess den ersten Punct unberührt. Nun wurde eine Expedition
nach dem Binnenmeere von den Diplomaten ernstlich in Aussicht
genommen; die Verhandlungen darüber zogen sich aber in die Länge,
theils weil die Geschwader-Commandanten den Schutz der Nieder-
lassung in erste Linie stellten, theils auch weil man sich über
den Operationsplan nicht einigen konnte. Der englische Gesandte

Anh. II. Operationen gegen Naṅgato beschlossen.
ein Circular zu erkennen, in welchem er die Vertreter der anderen
Mächte um moralische und thätige Mitwirkung zunächst zur nach-
drücklichen Bestrafung des Fürsten von Naṅgato ersuchte. Der
niederländische General-Consul konnte, von seiner Regierung zu
energischen Maassregeln ermächtigt, solchen Beistand sofort im
vollen Umfange seiner Kräfte versprechen; der französische Ge-
schäftsträger Herr Léon Roches dagegen, welcher kurz vorher, im
März 1864, Herrn von Bellecourt auf diesem Posten abgelöst hatte,
war noch zu neu in den Verhältnissen und vom Tuilerien-Cabinet
zur friedlichen Lösung der streitigen Fragen zu deutlich instruirt,
um sich sogleich zur Theilnahme an kriegerischen Operationen ent-
schliessen zu können. Er verlangte Aufschub und ersuchte zunächst
den Reichsrath um eine Antrittsaudienz, die nach vielerlei Aus-
flüchten im Mai endlich gewährt wurde. Obgleich nun aus-
drücklich abgemacht war, dass diese Zusammenkunft nur der
formellen Einführung des Geschäftsträgers, aber keinerlei politischen
Erörterungen gelten sollte, so empfing man ihn doch aus heiterer
Luft mit der Anrede, dass die Fremden Yokuhama aufgeben müssten.
Diese im Tone gesuchten Trotzes vorgebrachte bundbrüchige
Aeusserung beantwortete der überraschte Diplomat mit der Erklä-
rung, dass er zur Aufrechthaltung der Verträge nach Japan ge-
kommen sei und Gewalt mit Gewalt vertreiben werde. Er konnte
nach solchem Debut über den Standpunct der japanischen Regierung
nicht mehr zweifelhaft sein und durfte aus voller Ueberzeugung die
Mitwirkung des französischen Geschwaders bei den beabsichtigten
Operationen versprechen.

Die Forderungen der Vertreter richteten sich nun zunächst
auf definitive Zurücknahme der Mittheilung vom 26. October 1863,
betreffend die Schliessung von Yokuhama, auf Züchtigung des
Fürsten von Naṅgato und Sicherung des Verkehrs durch die
Strasse von Simonoseki. Der Reichsrath erwiederte, dass die zuletzt
genannten Maassregeln längst beschlossen seien, ein bestimmter
Termin ihrer Ausführung aber nicht versprochen werden könne,
und liess den ersten Punct unberührt. Nun wurde eine Expedition
nach dem Binnenmeere von den Diplomaten ernstlich in Aussicht
genommen; die Verhandlungen darüber zogen sich aber in die Länge,
theils weil die Geschwader-Commandanten den Schutz der Nieder-
lassung in erste Linie stellten, theils auch weil man sich über
den Operationsplan nicht einigen konnte. Der englische Gesandte

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[327/0347] Anh. II. Operationen gegen Naṅgato beschlossen. ein Circular zu erkennen, in welchem er die Vertreter der anderen Mächte um moralische und thätige Mitwirkung zunächst zur nach- drücklichen Bestrafung des Fürsten von Naṅgato ersuchte. Der niederländische General-Consul konnte, von seiner Regierung zu energischen Maassregeln ermächtigt, solchen Beistand sofort im vollen Umfange seiner Kräfte versprechen; der französische Ge- schäftsträger Herr Léon Roches dagegen, welcher kurz vorher, im März 1864, Herrn von Bellecourt auf diesem Posten abgelöst hatte, war noch zu neu in den Verhältnissen und vom Tuilerien-Cabinet zur friedlichen Lösung der streitigen Fragen zu deutlich instruirt, um sich sogleich zur Theilnahme an kriegerischen Operationen ent- schliessen zu können. Er verlangte Aufschub und ersuchte zunächst den Reichsrath um eine Antrittsaudienz, die nach vielerlei Aus- flüchten im Mai endlich gewährt wurde. Obgleich nun aus- drücklich abgemacht war, dass diese Zusammenkunft nur der formellen Einführung des Geschäftsträgers, aber keinerlei politischen Erörterungen gelten sollte, so empfing man ihn doch aus heiterer Luft mit der Anrede, dass die Fremden Yokuhama aufgeben müssten. Diese im Tone gesuchten Trotzes vorgebrachte bundbrüchige Aeusserung beantwortete der überraschte Diplomat mit der Erklä- rung, dass er zur Aufrechthaltung der Verträge nach Japan ge- kommen sei und Gewalt mit Gewalt vertreiben werde. Er konnte nach solchem Debut über den Standpunct der japanischen Regierung nicht mehr zweifelhaft sein und durfte aus voller Ueberzeugung die Mitwirkung des französischen Geschwaders bei den beabsichtigten Operationen versprechen. Die Forderungen der Vertreter richteten sich nun zunächst auf definitive Zurücknahme der Mittheilung vom 26. October 1863, betreffend die Schliessung von Yokuhama, auf Züchtigung des Fürsten von Naṅgato und Sicherung des Verkehrs durch die Strasse von Simonoseki. Der Reichsrath erwiederte, dass die zuletzt genannten Maassregeln längst beschlossen seien, ein bestimmter Termin ihrer Ausführung aber nicht versprochen werden könne, und liess den ersten Punct unberührt. Nun wurde eine Expedition nach dem Binnenmeere von den Diplomaten ernstlich in Aussicht genommen; die Verhandlungen darüber zogen sich aber in die Länge, theils weil die Geschwader-Commandanten den Schutz der Nieder- lassung in erste Linie stellten, theils auch weil man sich über den Operationsplan nicht einigen konnte. Der englische Gesandte

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 327. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/347>, abgerufen am 22.11.2024.