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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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Ratification der Verträge durch den Mikado. Anh. II.
Vertreter von England, Frankreich, Holland und Amerika, die Ratifi-
cirung der Verträge durch den Mikado zu betreiben, und, falls
sie zugleich die Freigebung von Fiogo und einige wichtige Zoll-
ermässigungen erlangten, der japanischen Regierung die Kriegsent-
schädigung ganz zu erlassen.

Der Reichsrath hatte zwar aus freien Stücken versprochen
die Ratificirung durch den Mikado anzubahnen, aber nichts dafür
gethan. Seine wachsende Rathlosigkeit liess auch keine Hoffnung
für die Zukunft, und so beschlossen die Diplomaten Ende October
1865, mit einigen Kriegsschiffen nach der Rhede von Fiogo zu
gehen und ihre Forderung dort selbst zu betreiben. Die Minister
in Yeddo zeigten sich über dieses Vorhaben sehr bestürzt, aber
der Zeitpunct war zu günstig um ihn verstreichen zu lassen; denn
man hatte Nachricht von einem Reichstage, zu dem die meisten
Daimio's zwischen Osaka und Miako um den Taikun und den
Mikado versammelt wären.

Das Geschwader der vier Mächte verliess Yokuhama Anfang
November und ankerte bald darauf vor Fiogo. Die Diplomaten
gingen nach Osaka hinauf und hatten am 11. und 15. November
dort Besprechungen mit den anwesenden Mitgliedern des Reichs-
rathes, welche sich zur Beantwortung der Forderungen eine vier-
zehntägige Frist erbaten. Kurz nach der zweiten Zusammenkunft
erfuhren die Bevollmächtigten aber, dass der Mikado aus eigener
Machtvollkommenheit die Minister des Taikun Abe Bungo-no-kami
und Matsmai Idsu-no-kami, welche mit ihnen verhandelten, des Amtes
und der Kami-Würde verlustig erklärt und auf ihre Besitzungen ver-
bannt habe. Dieser unerhörte Eingriff in die Rechte der Excutivgewalt
machte unter den Japanern die grösste Sensation und zeigte die tiefe
Erniedrigung der Siogun-Herrschaft. Die Vertreter der vier Mächte
richteten nun sogleich identische Schreiben an den Taikun, des kurzen
Inhalts, dass sie angewiesen seien, die Aufrechthaltung und Sanctioni-
rung der Verträge nöthigenfalls mit Waffengewalt zu erzwingen.
Schon nach vier Tagen erfolgte die Antwort mit dem Ratifications-
Instrument, einem kurzen Schreiben des Mikado an den Taikun:
An Jye-Motsi
Der Vertrag ist angenommen, deshalb sollen die nöthigen
Maasregeln getroffen werden.

Dieses lakonische Document wurde den vier Bevollmächtigten
in gleichlautenden Exemplaren zugestellt; der erste Minister theilte

Ratification der Verträge durch den Mikado. Anh. II.
Vertreter von England, Frankreich, Holland und Amerika, die Ratifi-
cirung der Verträge durch den Mikado zu betreiben, und, falls
sie zugleich die Freigebung von Fiogo und einige wichtige Zoll-
ermässigungen erlangten, der japanischen Regierung die Kriegsent-
schädigung ganz zu erlassen.

Der Reichsrath hatte zwar aus freien Stücken versprochen
die Ratificirung durch den Mikado anzubahnen, aber nichts dafür
gethan. Seine wachsende Rathlosigkeit liess auch keine Hoffnung
für die Zukunft, und so beschlossen die Diplomaten Ende October
1865, mit einigen Kriegsschiffen nach der Rhede von Fiogo zu
gehen und ihre Forderung dort selbst zu betreiben. Die Minister
in Yeddo zeigten sich über dieses Vorhaben sehr bestürzt, aber
der Zeitpunct war zu günstig um ihn verstreichen zu lassen; denn
man hatte Nachricht von einem Reichstage, zu dem die meisten
Daïmio’s zwischen Osaka und Miako um den Taïkūn und den
Mikado versammelt wären.

Das Geschwader der vier Mächte verliess Yokuhama Anfang
November und ankerte bald darauf vor Fiogo. Die Diplomaten
gingen nach Osaka hinauf und hatten am 11. und 15. November
dort Besprechungen mit den anwesenden Mitgliedern des Reichs-
rathes, welche sich zur Beantwortung der Forderungen eine vier-
zehntägige Frist erbaten. Kurz nach der zweiten Zusammenkunft
erfuhren die Bevollmächtigten aber, dass der Mikado aus eigener
Machtvollkommenheit die Minister des Taïkūn Abe Bungo-no-kami
und Matsmaï Idsu-no-kami, welche mit ihnen verhandelten, des Amtes
und der Kami-Würde verlustig erklärt und auf ihre Besitzungen ver-
bannt habe. Dieser unerhörte Eingriff in die Rechte der Excutivgewalt
machte unter den Japanern die grösste Sensation und zeigte die tiefe
Erniedrigung der Siogun-Herrschaft. Die Vertreter der vier Mächte
richteten nun sogleich identische Schreiben an den Taïkūn, des kurzen
Inhalts, dass sie angewiesen seien, die Aufrechthaltung und Sanctioni-
rung der Verträge nöthigenfalls mit Waffengewalt zu erzwingen.
Schon nach vier Tagen erfolgte die Antwort mit dem Ratifications-
Instrument, einem kurzen Schreiben des Mikado an den Taïkūn:
An Jye-Motsi
Der Vertrag ist angenommen, deshalb sollen die nöthigen
Maasregeln getroffen werden.

Dieses lakonische Document wurde den vier Bevollmächtigten
in gleichlautenden Exemplaren zugestellt; der erste Minister theilte

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[354/0374] Ratification der Verträge durch den Mikado. Anh. II. Vertreter von England, Frankreich, Holland und Amerika, die Ratifi- cirung der Verträge durch den Mikado zu betreiben, und, falls sie zugleich die Freigebung von Fiogo und einige wichtige Zoll- ermässigungen erlangten, der japanischen Regierung die Kriegsent- schädigung ganz zu erlassen. Der Reichsrath hatte zwar aus freien Stücken versprochen die Ratificirung durch den Mikado anzubahnen, aber nichts dafür gethan. Seine wachsende Rathlosigkeit liess auch keine Hoffnung für die Zukunft, und so beschlossen die Diplomaten Ende October 1865, mit einigen Kriegsschiffen nach der Rhede von Fiogo zu gehen und ihre Forderung dort selbst zu betreiben. Die Minister in Yeddo zeigten sich über dieses Vorhaben sehr bestürzt, aber der Zeitpunct war zu günstig um ihn verstreichen zu lassen; denn man hatte Nachricht von einem Reichstage, zu dem die meisten Daïmio’s zwischen Osaka und Miako um den Taïkūn und den Mikado versammelt wären. Das Geschwader der vier Mächte verliess Yokuhama Anfang November und ankerte bald darauf vor Fiogo. Die Diplomaten gingen nach Osaka hinauf und hatten am 11. und 15. November dort Besprechungen mit den anwesenden Mitgliedern des Reichs- rathes, welche sich zur Beantwortung der Forderungen eine vier- zehntägige Frist erbaten. Kurz nach der zweiten Zusammenkunft erfuhren die Bevollmächtigten aber, dass der Mikado aus eigener Machtvollkommenheit die Minister des Taïkūn Abe Bungo-no-kami und Matsmaï Idsu-no-kami, welche mit ihnen verhandelten, des Amtes und der Kami-Würde verlustig erklärt und auf ihre Besitzungen ver- bannt habe. Dieser unerhörte Eingriff in die Rechte der Excutivgewalt machte unter den Japanern die grösste Sensation und zeigte die tiefe Erniedrigung der Siogun-Herrschaft. Die Vertreter der vier Mächte richteten nun sogleich identische Schreiben an den Taïkūn, des kurzen Inhalts, dass sie angewiesen seien, die Aufrechthaltung und Sanctioni- rung der Verträge nöthigenfalls mit Waffengewalt zu erzwingen. Schon nach vier Tagen erfolgte die Antwort mit dem Ratifications- Instrument, einem kurzen Schreiben des Mikado an den Taïkūn: An Jye-Motsi Der Vertrag ist angenommen, deshalb sollen die nöthigen Maasregeln getroffen werden. Dieses lakonische Document wurde den vier Bevollmächtigten in gleichlautenden Exemplaren zugestellt; der erste Minister theilte

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 354. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/374>, abgerufen am 28.11.2024.