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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.

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Verwarnung des Tien-wan.
zur Untersuchung mitgetheilt werden. Der Tien-wan antwortet:
"Was du, mein jüngerer Bruder, gesagt hast, ist ganz richtig und
in wahrhaftem Einklang mit den gütigen Absichten unseres himm-
lischen Vaters, welcher liebt was gut, und hasst was böse ist, und
genau zwischen beiden unterscheidet. Deines älteren Bruders Be-
tragen war heftig, und wenn mein jüngerer Bruder mich nicht ge-
warnt hätte, so möchte es geschehen sein, dass ich einige Men-
schen unschuldig hinrichten liess. Deine Anweisungen werden mich
nicht nur behüten, ungerechte Strafen zu verhängen, sondern auch
künftige Geschlechter werden nach diesem unserem Beispiel nicht
mehr unbedacht zu handeln wagen." Nun folgt eine lange Unter-
haltung über die Pflichten mächtiger Herrscher. In Bezug auf die
Frauen sagt Yan: "Unter den weiblichen Officianten des himm-
lischen Hofes und im Palast deines jüngeren Bruders sind alle die-
jenigen sehr gehetzt, welche für den Staat zu arbeiten haben.
Einige sind die Gattinnen, andere die Mütter verdienter und treuer
Beamten; einige haben für junge Kinder zu sorgen, andere alte
Verwandte zu pflegen. Manche haben verdiente Ehemänner, die
dem Lande zu Liebe ihr Hauswesen auflösten. Haben nun Frauen
ihr häusliches Glück dem Wohl des Staates untergeordnet und den
eigenen Vortheil dem allgemeinen Besten geopfert, so muss der
König ihre treue Hingebung achten und ihnen gestatten, alle sechs
Wochen nach ihren Verwandten zu sehen, alle Monat oder alle
sechs Wochen ihren Hausstand zu besichtigen, oder auch alle
Woche, alle vierzehn Tage ihren häuslichen Heerd zu besuchen,
sei es, um ihre Kinder zu herzen, ihren alten Verwandten Liebe
zu erweisen, oder ihren Gatten zu dienen. Auf diese Weise wer-
den sie ihre Pflichten erfüllen können für die Wohlfahrt des Lan-
des und das Gedeihen ihrer Familie." Yan verbreitet sich dann
weitläufig über die Frauen am Hofe des Tien-wan und schliesst:
"Wenn die Frauen meinem älteren Bruder aufwarten, so ist das
gewiss ihre Pflicht. Aber zuweilen mögen sie deinen gerechten
Unwillen erwecken. Dann musst du sie milde behandeln und ihnen
nicht Fusstritte geben mit dem Stiefel am Fuss. Denn, trittst du
sie mit dem Stiefel am Fusse, so kann es ja sein, dass sie grade
in der Lage sind, die Glückwünsche ihrer Freunde zu empfangen;
dann störst du die gütigen Absichten unseres himmlischen Vaters,
der gern das Menschenleben heranpflegt. Ferner: wenn Frauen in
dem bezeichneten Zustande sind, so wäre es wohl gut, etwas

Verwarnung des Tien-waṅ.
zur Untersuchung mitgetheilt werden. Der Tien-waṅ antwortet:
»Was du, mein jüngerer Bruder, gesagt hast, ist ganz richtig und
in wahrhaftem Einklang mit den gütigen Absichten unseres himm-
lischen Vaters, welcher liebt was gut, und hasst was böse ist, und
genau zwischen beiden unterscheidet. Deines älteren Bruders Be-
tragen war heftig, und wenn mein jüngerer Bruder mich nicht ge-
warnt hätte, so möchte es geschehen sein, dass ich einige Men-
schen unschuldig hinrichten liess. Deine Anweisungen werden mich
nicht nur behüten, ungerechte Strafen zu verhängen, sondern auch
künftige Geschlechter werden nach diesem unserem Beispiel nicht
mehr unbedacht zu handeln wagen.« Nun folgt eine lange Unter-
haltung über die Pflichten mächtiger Herrscher. In Bezug auf die
Frauen sagt Yaṅ: »Unter den weiblichen Officianten des himm-
lischen Hofes und im Palast deines jüngeren Bruders sind alle die-
jenigen sehr gehetzt, welche für den Staat zu arbeiten haben.
Einige sind die Gattinnen, andere die Mütter verdienter und treuer
Beamten; einige haben für junge Kinder zu sorgen, andere alte
Verwandte zu pflegen. Manche haben verdiente Ehemänner, die
dem Lande zu Liebe ihr Hauswesen auflösten. Haben nun Frauen
ihr häusliches Glück dem Wohl des Staates untergeordnet und den
eigenen Vortheil dem allgemeinen Besten geopfert, so muss der
König ihre treue Hingebung achten und ihnen gestatten, alle sechs
Wochen nach ihren Verwandten zu sehen, alle Monat oder alle
sechs Wochen ihren Hausstand zu besichtigen, oder auch alle
Woche, alle vierzehn Tage ihren häuslichen Heerd zu besuchen,
sei es, um ihre Kinder zu herzen, ihren alten Verwandten Liebe
zu erweisen, oder ihren Gatten zu dienen. Auf diese Weise wer-
den sie ihre Pflichten erfüllen können für die Wohlfahrt des Lan-
des und das Gedeihen ihrer Familie.« Yaṅ verbreitet sich dann
weitläufig über die Frauen am Hofe des Tien-waṅ und schliesst:
»Wenn die Frauen meinem älteren Bruder aufwarten, so ist das
gewiss ihre Pflicht. Aber zuweilen mögen sie deinen gerechten
Unwillen erwecken. Dann musst du sie milde behandeln und ihnen
nicht Fusstritte geben mit dem Stiefel am Fuss. Denn, trittst du
sie mit dem Stiefel am Fusse, so kann es ja sein, dass sie grade
in der Lage sind, die Glückwünsche ihrer Freunde zu empfangen;
dann störst du die gütigen Absichten unseres himmlischen Vaters,
der gern das Menschenleben heranpflegt. Ferner: wenn Frauen in
dem bezeichneten Zustande sind, so wäre es wohl gut, etwas

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[207/0229] Verwarnung des Tien-waṅ. zur Untersuchung mitgetheilt werden. Der Tien-waṅ antwortet: »Was du, mein jüngerer Bruder, gesagt hast, ist ganz richtig und in wahrhaftem Einklang mit den gütigen Absichten unseres himm- lischen Vaters, welcher liebt was gut, und hasst was böse ist, und genau zwischen beiden unterscheidet. Deines älteren Bruders Be- tragen war heftig, und wenn mein jüngerer Bruder mich nicht ge- warnt hätte, so möchte es geschehen sein, dass ich einige Men- schen unschuldig hinrichten liess. Deine Anweisungen werden mich nicht nur behüten, ungerechte Strafen zu verhängen, sondern auch künftige Geschlechter werden nach diesem unserem Beispiel nicht mehr unbedacht zu handeln wagen.« Nun folgt eine lange Unter- haltung über die Pflichten mächtiger Herrscher. In Bezug auf die Frauen sagt Yaṅ: »Unter den weiblichen Officianten des himm- lischen Hofes und im Palast deines jüngeren Bruders sind alle die- jenigen sehr gehetzt, welche für den Staat zu arbeiten haben. Einige sind die Gattinnen, andere die Mütter verdienter und treuer Beamten; einige haben für junge Kinder zu sorgen, andere alte Verwandte zu pflegen. Manche haben verdiente Ehemänner, die dem Lande zu Liebe ihr Hauswesen auflösten. Haben nun Frauen ihr häusliches Glück dem Wohl des Staates untergeordnet und den eigenen Vortheil dem allgemeinen Besten geopfert, so muss der König ihre treue Hingebung achten und ihnen gestatten, alle sechs Wochen nach ihren Verwandten zu sehen, alle Monat oder alle sechs Wochen ihren Hausstand zu besichtigen, oder auch alle Woche, alle vierzehn Tage ihren häuslichen Heerd zu besuchen, sei es, um ihre Kinder zu herzen, ihren alten Verwandten Liebe zu erweisen, oder ihren Gatten zu dienen. Auf diese Weise wer- den sie ihre Pflichten erfüllen können für die Wohlfahrt des Lan- des und das Gedeihen ihrer Familie.« Yaṅ verbreitet sich dann weitläufig über die Frauen am Hofe des Tien-waṅ und schliesst: »Wenn die Frauen meinem älteren Bruder aufwarten, so ist das gewiss ihre Pflicht. Aber zuweilen mögen sie deinen gerechten Unwillen erwecken. Dann musst du sie milde behandeln und ihnen nicht Fusstritte geben mit dem Stiefel am Fuss. Denn, trittst du sie mit dem Stiefel am Fusse, so kann es ja sein, dass sie grade in der Lage sind, die Glückwünsche ihrer Freunde zu empfangen; dann störst du die gütigen Absichten unseres himmlischen Vaters, der gern das Menschenleben heranpflegt. Ferner: wenn Frauen in dem bezeichneten Zustande sind, so wäre es wohl gut, etwas

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873/229>, abgerufen am 21.11.2024.