[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.Das englische Ultimatum. ständigen Bericht über alle Umstände vorlegte, welche Bezug habenauf seine Reise nach der Mündung des Tien-tsin-Flusses im vorigen Sommer zum Zwecke der Auswechselung der auf oder vor den 26. Juni anberaumten Ratificationen des Vertrages. Ausser seiner ganzen Correspondenz mit den kaiserlichen Be- "Im vorigen Jahre fuhren die Schiffe der Engländer in den Der Unterzeichnete verfehlte nicht, sofort Ihrer Majestät Regie- In den Schreiben der kaiserlichen Commissare gelangte jedoch Er erlaubt sich, Abschrift dieser Mittheilung und der am Das englische Ultimatum. ständigen Bericht über alle Umstände vorlegte, welche Bezug habenauf seine Reise nach der Mündung des Tien-tsin-Flusses im vorigen Sommer zum Zwecke der Auswechselung der auf oder vor den 26. Juni anberaumten Ratificationen des Vertrages. Ausser seiner ganzen Correspondenz mit den kaiserlichen Be- »Im vorigen Jahre fuhren die Schiffe der Engländer in den Der Unterzeichnete verfehlte nicht, sofort Ihrer Majestät Regie- In den Schreiben der kaiserlichen Commissare gelangte jedoch Er erlaubt sich, Abschrift dieser Mittheilung und der am <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p> <pb facs="#f0321" n="299"/> <fw place="top" type="header">Das englische Ultimatum.</fw><lb/> <hi rendition="#et">ständigen Bericht über alle Umstände vorlegte, welche Bezug haben<lb/> auf seine Reise nach der Mündung des <placeName><hi rendition="#k">Tien-tsin</hi>-Flusses</placeName> im vorigen<lb/> Sommer zum Zwecke der Auswechselung der auf oder vor den<lb/> 26. 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Das englische Ultimatum.
ständigen Bericht über alle Umstände vorlegte, welche Bezug haben
auf seine Reise nach der Mündung des Tien-tsin-Flusses im vorigen
Sommer zum Zwecke der Auswechselung der auf oder vor den
26. Juni anberaumten Ratificationen des Vertrages.
Ausser seiner ganzen Correspondenz mit den kaiserlichen Be-
vollmächtigten und anderen Beamten der kaiserlichen Regierung hat
der Unterzeichnete der Regierung Ihrer Britannischen Majestät die
Abschrift eines kaiserlichen Decretes vom 9. August 1859 eingeschickt,
welches auf den Wunsch des Kaisers dem Gesandten der Vereinigten
Staaten am Abend vor seiner Abreise aus Pe-kiṅ eingehändigt wurde.
Darin heisst es:
»Im vorigen Jahre fuhren die Schiffe der Engländer in den
Hafen von Tien-tsin und eröffneten das Feuer auf unsere Truppen.
Wir befahlen deshalb dem Kor-tšin-Fürsten Saṅ-ko-lin-sin Ta-ku
gut zu befestigen; und den Gesandten der verschiedenen Völker,
welche zu Auswechselung der Verträge heraufkamen, wurde durch
Kwei-liaṅ und Wa-šana mitgetheilt, dass Ta-ku so befestigt sei,
und dass sie den Umweg über den Hafen Pe-taṅ-ho machen müssten.
Trotzdem hielt der Engländer Bruce, als er im 5. Mond an die Küste
von Tien-tsin kam, seine Verabredung mit Kwei-liaṅ und dessen
Gefährten keineswegs, sondern erzwang sich sogar den Weg in den
Hafen von Ta-ku, indem er unsere Vertheidigungsanstalten zerstörte.«
Der Unterzeichnete verfehlte nicht, sofort Ihrer Majestät Regie-
rung anzuzeigen, dass der Kaiser sonderbar getäuscht worden sei.
Wäre ihm in der That von den Commissaren in Shang-hae mitgetheilt
worden, dass Seine Majestät beschlossen hätten, fremden Gesandten
die natürliche und bequemste Strasse nach seiner Hauptstadt zu ver-
sperren, so würde der Unterzeichnete solchen Beweis unfreundlicher
Gesinnung von Seiten der kaiserlichen Regierung gewiss als passenden
Anlass zu Beschwerde und Unterhandlung angesehen haben.
In den Schreiben der kaiserlichen Commissare gelangte jedoch
keine Mittheilung der Art an den Unterzeichneten. Niemals wurde der
Hafen von Pe-taṅ von ihnen genannt, noch traf der Unterzeichnete
irgend ein anderes Abkommen mit ihnen, als das in seinem Schreiben
vom 16. Mai enthaltene, in welchem er Seine Excellenz Kwei-liaṅ
von der Beschaffenheit und dem Zwecke seiner Sendung und seiner
Absicht, zu Schiffe nach Tien-tsin zu gehen, unterrichtete und Seine
Excellenz ersuchte, die nöthigen Befehle zu seiner Beförderung von
dieser Stadt nach Pe-kiṅ zu geben.
Er erlaubt sich, Abschrift dieser Mittheilung und der am
12. Juni von den Commissaren empfangenen beizufügen. Diese werden
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