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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.

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Die kaiserliche Genehmigung.
schaft übergeben werden. -- In allen übrigen Puncten glich die
französische Convention der englischen.

Am 27. October bezog Lord Elgin den für ihn eingerichteten
Palast des Prinzen von Ei im Südosten der Tartarenstadt und wechselte
bald darauf Höflichkeitsbesuche mit dem Prinzen von Kun, der
sich im persönlichen Verkehr über Erwarten zugänglich zeigte und
weit offener über die Verhältnisse sprach, als man jemals von
chinesischen Würdenträgern gehört hatte. Er schien aufrichtig in
den für die Zukunft ausgesprochenen Hoffnungen, dass durch den
directen Verkehr vielfache Irrungen vermieden werden, dass aus
dem freundschaftlichen Verhältniss beiden Völkern Vortheile er-
wachsen möchten.

Der Abmarsch der englischen Truppen aus Pf-kin war an-
fangs auf den 1. November anberaumt, wurde aber hinausgescho-
ben, da Lord Elgin die kaiserliche Bestätigung der Convention ab-
zuwarten wünschte, welche erst aus Dze-hol, dem Jagdschloss in
der Tartarei, eingeholt werden musste; sie kam schneller als erwar-
tet wurde und genau in der verlangten Fassung. Schon am 2. No-
vember erhielt Lord Elgin ein Schreiben des Prinzen mit dem Ver-
sprechen, folgendem Erlass die weiteste Verbreitung zu geben.

"Am 15. des 9. Mondes (28. October) hatte das Nin-ko (Gross-
Secretariat) die Ehre, nachstehendes kaiserliche Decret zu erhalten.

In Sachen des Austausches der Verträge, uns vorgetragen von
Yi-sin, Prinz von Kun: Nachdem Yi-sin, Prinz von Kun, am 11.
und 12. dieses Mondes mit den Engländern und Franzosen die im
8. Jahre abgeschlossenen Verträge zugleich mit den die Fortsetzung
bildenden Conventionen des gegenwärtigen Jahres ausgetauscht hat,
befehlen wir (zu verkünden), dass wir die ewige Aufrechthaltung aller
und jeder Bestimmungen in den Verträgen und Conventionen ver-
sprechen und gutheissen, damit fürder kein Krieg mehr zwischen uns
sei (wörtlich: Schild und Speer für immer ruhen); dass vielmehr
Beide das gute Einvernehmen fördern und befestigen, da die friedlichen
Beziehungen auf gutem Glauben beruhen, ohne Zweifel und Argwohn
auf beiden Seiten.

Die hohen Provinzialbehörden sollen eine und alle durch Circular
angewiesen werden, Alles auszuführen, was dem Vertrage nach zu seiner
Erfüllung geschehen muss.

Achtet darauf!"

Zwei Tage vorher hatte der Prinz von Kun dem Botschafter
schon die Weisungen an die Behörden von Kuan-tun zu Abtre-

Die kaiserliche Genehmigung.
schaft übergeben werden. — In allen übrigen Puncten glich die
französische Convention der englischen.

Am 27. October bezog Lord Elgin den für ihn eingerichteten
Palast des Prinzen von Ei im Südosten der Tartarenstadt und wechselte
bald darauf Höflichkeitsbesuche mit dem Prinzen von Kuṅ, der
sich im persönlichen Verkehr über Erwarten zugänglich zeigte und
weit offener über die Verhältnisse sprach, als man jemals von
chinesischen Würdenträgern gehört hatte. Er schien aufrichtig in
den für die Zukunft ausgesprochenen Hoffnungen, dass durch den
directen Verkehr vielfache Irrungen vermieden werden, dass aus
dem freundschaftlichen Verhältniss beiden Völkern Vortheile er-
wachsen möchten.

Der Abmarsch der englischen Truppen aus Pf-kiṅ war an-
fangs auf den 1. November anberaumt, wurde aber hinausgescho-
ben, da Lord Elgin die kaiserliche Bestätigung der Convention ab-
zuwarten wünschte, welche erst aus Dže-hol, dem Jagdschloss in
der Tartarei, eingeholt werden musste; sie kam schneller als erwar-
tet wurde und genau in der verlangten Fassung. Schon am 2. No-
vember erhielt Lord Elgin ein Schreiben des Prinzen mit dem Ver-
sprechen, folgendem Erlass die weiteste Verbreitung zu geben.

»Am 15. des 9. Mondes (28. October) hatte das Nin-ko (Gross-
Secretariat) die Ehre, nachstehendes kaiserliche Decret zu erhalten.

In Sachen des Austausches der Verträge, uns vorgetragen von
Yi-sin, Prinz von Kuṅ: Nachdem Yi-sin, Prinz von Kuṅ, am 11.
und 12. dieses Mondes mit den Engländern und Franzosen die im
8. Jahre abgeschlossenen Verträge zugleich mit den die Fortsetzung
bildenden Conventionen des gegenwärtigen Jahres ausgetauscht hat,
befehlen wir (zu verkünden), dass wir die ewige Aufrechthaltung aller
und jeder Bestimmungen in den Verträgen und Conventionen ver-
sprechen und gutheissen, damit fürder kein Krieg mehr zwischen uns
sei (wörtlich: Schild und Speer für immer ruhen); dass vielmehr
Beide das gute Einvernehmen fördern und befestigen, da die friedlichen
Beziehungen auf gutem Glauben beruhen, ohne Zweifel und Argwohn
auf beiden Seiten.

Die hohen Provinzialbehörden sollen eine und alle durch Circular
angewiesen werden, Alles auszuführen, was dem Vertrage nach zu seiner
Erfüllung geschehen muss.

Achtet darauf!«

Zwei Tage vorher hatte der Prinz von Kuṅ dem Botschafter
schon die Weisungen an die Behörden von Kuaṅ-tuṅ zu Abtre-

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[370/0392] Die kaiserliche Genehmigung. schaft übergeben werden. — In allen übrigen Puncten glich die französische Convention der englischen. Am 27. October bezog Lord Elgin den für ihn eingerichteten Palast des Prinzen von Ei im Südosten der Tartarenstadt und wechselte bald darauf Höflichkeitsbesuche mit dem Prinzen von Kuṅ, der sich im persönlichen Verkehr über Erwarten zugänglich zeigte und weit offener über die Verhältnisse sprach, als man jemals von chinesischen Würdenträgern gehört hatte. Er schien aufrichtig in den für die Zukunft ausgesprochenen Hoffnungen, dass durch den directen Verkehr vielfache Irrungen vermieden werden, dass aus dem freundschaftlichen Verhältniss beiden Völkern Vortheile er- wachsen möchten. Der Abmarsch der englischen Truppen aus Pf-kiṅ war an- fangs auf den 1. November anberaumt, wurde aber hinausgescho- ben, da Lord Elgin die kaiserliche Bestätigung der Convention ab- zuwarten wünschte, welche erst aus Dže-hol, dem Jagdschloss in der Tartarei, eingeholt werden musste; sie kam schneller als erwar- tet wurde und genau in der verlangten Fassung. Schon am 2. No- vember erhielt Lord Elgin ein Schreiben des Prinzen mit dem Ver- sprechen, folgendem Erlass die weiteste Verbreitung zu geben. »Am 15. des 9. Mondes (28. October) hatte das Nin-ko (Gross- Secretariat) die Ehre, nachstehendes kaiserliche Decret zu erhalten. In Sachen des Austausches der Verträge, uns vorgetragen von Yi-sin, Prinz von Kuṅ: Nachdem Yi-sin, Prinz von Kuṅ, am 11. und 12. dieses Mondes mit den Engländern und Franzosen die im 8. Jahre abgeschlossenen Verträge zugleich mit den die Fortsetzung bildenden Conventionen des gegenwärtigen Jahres ausgetauscht hat, befehlen wir (zu verkünden), dass wir die ewige Aufrechthaltung aller und jeder Bestimmungen in den Verträgen und Conventionen ver- sprechen und gutheissen, damit fürder kein Krieg mehr zwischen uns sei (wörtlich: Schild und Speer für immer ruhen); dass vielmehr Beide das gute Einvernehmen fördern und befestigen, da die friedlichen Beziehungen auf gutem Glauben beruhen, ohne Zweifel und Argwohn auf beiden Seiten. Die hohen Provinzialbehörden sollen eine und alle durch Circular angewiesen werden, Alles auszuführen, was dem Vertrage nach zu seiner Erfüllung geschehen muss. Achtet darauf!« Zwei Tage vorher hatte der Prinz von Kuṅ dem Botschafter schon die Weisungen an die Behörden von Kuaṅ-tuṅ zu Abtre-

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873, S. 370. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873/392>, abgerufen am 23.11.2024.