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Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873.

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XV. Note des Prinzen von Kun.

Die vom 23. Juni datirte Note des Prinzen lautet:

"Das von seiner kaiserlichen Majestät mit den Angelegenheiten
der fremden Staaten betraute Amt sendet diese Note, damit derselben
Folge gegeben werde.

Den 15. dieses Mondes (22. Juni) erstattete uns die Wache des
Militär-Postens am Stadtthor einen Bericht, in welchem sie sagt, dass
zwei Preussen angekommen sind, welche behaupteten, hohe vom
preussischen Gesandten abgeschickte Beamten zu sein, und dass sie
eigenwillig, ohne Pässe zu haben, die Stadt Pe-kin betraten. Die
Thorwache wollte sie daran hindern, aber sie hörten nicht, sondern
begaben sich nach dem Laden Kin-fun und quartierten sich dort ein.
Als der Herr dieses Ladens sie am Eintritt hindern wollte, haben sie
sich ihres Stockes bedient, ihn geschlagen und mit Gewalt seine Woh-
nung eingenommen. Am folgenden Tage haben sich die genannten
Beamten nach dem Hause eines gewissen Tsi-uen neben der eng-
lischen Gesandtschaft begeben und es gewaltsam in Besitz genommen,
nachdem sie den Herrn des Hauses daraus vertrieben hatten.

Dieses Benehmen ist sehr unvernünftig und den Verträgen der
Briten, Franzosen, Russen und Americaner durchaus entgegen. Wenn
diese Beamten sich so schlecht und ungesetzlich betragen, bevor die
Preussische Nation ihren Vertrag geschlossen hat, so geht daraus her-
vor, dass diese Nation kein Vertrauen verdient.

An eure Excellenzen muss daher dieses Schreiben gerichtet
werden, um ihnen zu sagen, dass die Verhandlungen über einen Han-
delsvertrag mit dem Königreich Preussen sofort abzubrechen sind.
Es ist nicht mehr nöthig, dass mit dem Gesandten, Grafen Eulenburg,
weiter unterhandelt werde, und wir erwarten, dass eure Excellenzen
ein Schreiben an ihn richten, worin sie ihm von diesem Umstande
Kenntniss geben, damit er inne wird, dass er die Schuld trägt, und
dass es nicht unsere Regierung ist, die es an gutem Vernehmen mit
ihm fehlen liess. Und in Betreff der beiden Beamten, die nach Pe-
kin
kamen, muss an den Gesandten Grafen Eulenburg geschrieben
werden, dass er sie möglichst schnell nach Tien-tsin zurückrufen soll.
Und wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, so wird unser
Bureau dieselben durch unsere Leute nach Tien-tsin zurück-
führen lassen. Ferner: wenn eure Excellenzen noch einmal auf
falschem Wege betroffen werden sollten, so wird das Amt ohne die
geringste Nachsicht Anklage gegen dieselben erheben. -- Besondere
Mittheilung.

Den 16. Tag des 5. Mondes des 11. Jahres von Hien-fun.
(23. Juni 1861.)"

XV. Note des Prinzen von Kuṅ.

Die vom 23. Juni datirte Note des Prinzen lautet:

»Das von seiner kaiserlichen Majestät mit den Angelegenheiten
der fremden Staaten betraute Amt sendet diese Note, damit derselben
Folge gegeben werde.

Den 15. dieses Mondes (22. Juni) erstattete uns die Wache des
Militär-Postens am Stadtthor einen Bericht, in welchem sie sagt, dass
zwei Preussen angekommen sind, welche behaupteten, hohe vom
preussischen Gesandten abgeschickte Beamten zu sein, und dass sie
eigenwillig, ohne Pässe zu haben, die Stadt Pe-kiṅ betraten. Die
Thorwache wollte sie daran hindern, aber sie hörten nicht, sondern
begaben sich nach dem Laden Kiṅ-fuṅ und quartierten sich dort ein.
Als der Herr dieses Ladens sie am Eintritt hindern wollte, haben sie
sich ihres Stockes bedient, ihn geschlagen und mit Gewalt seine Woh-
nung eingenommen. Am folgenden Tage haben sich die genannten
Beamten nach dem Hause eines gewissen Tši-uën neben der eng-
lischen Gesandtschaft begeben und es gewaltsam in Besitz genommen,
nachdem sie den Herrn des Hauses daraus vertrieben hatten.

Dieses Benehmen ist sehr unvernünftig und den Verträgen der
Briten, Franzosen, Russen und Americaner durchaus entgegen. Wenn
diese Beamten sich so schlecht und ungesetzlich betragen, bevor die
Preussische Nation ihren Vertrag geschlossen hat, so geht daraus her-
vor, dass diese Nation kein Vertrauen verdient.

An eure Excellenzen muss daher dieses Schreiben gerichtet
werden, um ihnen zu sagen, dass die Verhandlungen über einen Han-
delsvertrag mit dem Königreich Preussen sofort abzubrechen sind.
Es ist nicht mehr nöthig, dass mit dem Gesandten, Grafen Eulenburg,
weiter unterhandelt werde, und wir erwarten, dass eure Excellenzen
ein Schreiben an ihn richten, worin sie ihm von diesem Umstande
Kenntniss geben, damit er inne wird, dass er die Schuld trägt, und
dass es nicht unsere Regierung ist, die es an gutem Vernehmen mit
ihm fehlen liess. Und in Betreff der beiden Beamten, die nach Pe-
kiṅ
kamen, muss an den Gesandten Grafen Eulenburg geschrieben
werden, dass er sie möglichst schnell nach Tien-tsin zurückrufen soll.
Und wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, so wird unser
Bureau dieselben durch unsere Leute nach Tien-tsin zurück-
führen lassen. Ferner: wenn eure Excellenzen noch einmal auf
falschem Wege betroffen werden sollten, so wird das Amt ohne die
geringste Nachsicht Anklage gegen dieselben erheben. — Besondere
Mittheilung.

Den 16. Tag des 5. Mondes des 11. Jahres von Hien-fuṅ.
(23. Juni 1861.)«

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[61/0075] XV. Note des Prinzen von Kuṅ. Die vom 23. Juni datirte Note des Prinzen lautet: »Das von seiner kaiserlichen Majestät mit den Angelegenheiten der fremden Staaten betraute Amt sendet diese Note, damit derselben Folge gegeben werde. Den 15. dieses Mondes (22. Juni) erstattete uns die Wache des Militär-Postens am Stadtthor einen Bericht, in welchem sie sagt, dass zwei Preussen angekommen sind, welche behaupteten, hohe vom preussischen Gesandten abgeschickte Beamten zu sein, und dass sie eigenwillig, ohne Pässe zu haben, die Stadt Pe-kiṅ betraten. Die Thorwache wollte sie daran hindern, aber sie hörten nicht, sondern begaben sich nach dem Laden Kiṅ-fuṅ und quartierten sich dort ein. Als der Herr dieses Ladens sie am Eintritt hindern wollte, haben sie sich ihres Stockes bedient, ihn geschlagen und mit Gewalt seine Woh- nung eingenommen. Am folgenden Tage haben sich die genannten Beamten nach dem Hause eines gewissen Tši-uën neben der eng- lischen Gesandtschaft begeben und es gewaltsam in Besitz genommen, nachdem sie den Herrn des Hauses daraus vertrieben hatten. Dieses Benehmen ist sehr unvernünftig und den Verträgen der Briten, Franzosen, Russen und Americaner durchaus entgegen. Wenn diese Beamten sich so schlecht und ungesetzlich betragen, bevor die Preussische Nation ihren Vertrag geschlossen hat, so geht daraus her- vor, dass diese Nation kein Vertrauen verdient. An eure Excellenzen muss daher dieses Schreiben gerichtet werden, um ihnen zu sagen, dass die Verhandlungen über einen Han- delsvertrag mit dem Königreich Preussen sofort abzubrechen sind. Es ist nicht mehr nöthig, dass mit dem Gesandten, Grafen Eulenburg, weiter unterhandelt werde, und wir erwarten, dass eure Excellenzen ein Schreiben an ihn richten, worin sie ihm von diesem Umstande Kenntniss geben, damit er inne wird, dass er die Schuld trägt, und dass es nicht unsere Regierung ist, die es an gutem Vernehmen mit ihm fehlen liess. Und in Betreff der beiden Beamten, die nach Pe- kiṅ kamen, muss an den Gesandten Grafen Eulenburg geschrieben werden, dass er sie möglichst schnell nach Tien-tsin zurückrufen soll. Und wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, so wird unser Bureau dieselben durch unsere Leute nach Tien-tsin zurück- führen lassen. Ferner: wenn eure Excellenzen noch einmal auf falschem Wege betroffen werden sollten, so wird das Amt ohne die geringste Nachsicht Anklage gegen dieselben erheben. — Besondere Mittheilung. Den 16. Tag des 5. Mondes des 11. Jahres von Hien-fuṅ. (23. Juni 1861.)«

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Zitationshilfe: Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien04_1873/75>, abgerufen am 25.11.2024.