Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig, 1851.§. III. Die dritte Revision; 1843-47. nun durch Königliche Kabinets-Ordre l) dem Justizminister v. Savignyzur Prüfung und Beurtheilung überwiesen, mit dem Auftrage eine Zu- sammenstellung der wichtigsten Monita zu veranlassen und die für nö- thig befundenen Abänderungen des Entwurfs, bei der am 4. Febr. 1838 eingesetzten Staatsraths-Kommission in Antrag zu bringen. Der erste Theil dieser Aufgabe, die Zusammenstellung und Prüfung des Materials, ward in einer Arbeit des Geh. Justizraths Bischoff gelöst, welche zu den bedeutendsten Leistungen auf dem Gebiet der Gesetzrevision gehört. Revision des Entwurfs des Strafgesetzbuchs von 1843. 3 Bde. Uebersichtlich und klar werden die gegen den Gesetzentwurf erhobenen Revidirter Entwurf des Strafgesetzbuchs für die Preußischen Die Immediat-Kommission m) befaßte sich mit der Prüfung dieses Ent- Verhandlungen der Kommission des Staatsraths über den revi- Gleich zu Anfang der Sitzungen wurde hier, wie schon früher im l) R. O. v. 24. Nov. 1843, abgedruckt a. a. O. als Beil. IV. S. XIII. m) Die angef. K.-O. hatte als neue Mitglieder in die Kommission berufen:
den wirkl. Geh. Ober-Justizrath v. Boß und den Kammergerichts-Präsidenten v. Kleist, zu denen später der Geh. Ober-Justizrath Jähnigen hinzutrat. -- Vor- sitzender war jetzt der Präsident des Staatsraths, Minister v. Rochow, Referent wiederum der Geh. Justizrath Bischoff. §. III. Die dritte Reviſion; 1843-47. nun durch Königliche Kabinets-Ordre l) dem Juſtizminiſter v. Savignyzur Prüfung und Beurtheilung überwieſen, mit dem Auftrage eine Zu- ſammenſtellung der wichtigſten Monita zu veranlaſſen und die für nö- thig befundenen Abänderungen des Entwurfs, bei der am 4. Febr. 1838 eingeſetzten Staatsraths-Kommiſſion in Antrag zu bringen. Der erſte Theil dieſer Aufgabe, die Zuſammenſtellung und Prüfung des Materials, ward in einer Arbeit des Geh. Juſtizraths Biſchoff gelöſt, welche zu den bedeutendſten Leiſtungen auf dem Gebiet der Geſetzreviſion gehört. Reviſion des Entwurfs des Strafgeſetzbuchs von 1843. 3 Bde. Ueberſichtlich und klar werden die gegen den Geſetzentwurf erhobenen Revidirter Entwurf des Strafgeſetzbuchs für die Preußiſchen Die Immediat-Kommiſſion m) befaßte ſich mit der Prüfung dieſes Ent- Verhandlungen der Kommiſſion des Staatsraths über den revi- Gleich zu Anfang der Sitzungen wurde hier, wie ſchon früher im l) R. O. v. 24. Nov. 1843, abgedruckt a. a. O. als Beil. IV. S. XIII. m) Die angef. K.-O. hatte als neue Mitglieder in die Kommiſſion berufen:
den wirkl. Geh. Ober-Juſtizrath v. Boß und den Kammergerichts-Präſidenten v. Kleiſt, zu denen ſpäter der Geh. Ober-Juſtizrath Jähnigen hinzutrat. — Vor- ſitzender war jetzt der Präſident des Staatsraths, Miniſter v. Rochow, Referent wiederum der Geh. Juſtizrath Biſchoff. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0021" n="11"/><fw place="top" type="header">§. III. Die dritte Reviſion; 1843-47.</fw><lb/> nun durch Königliche Kabinets-Ordre <note place="foot" n="l)">R. O. v. 24. Nov. 1843, abgedruckt a. a. O. als Beil. IV. S. XIII.</note> dem Juſtizminiſter v. <hi rendition="#g">Savigny</hi><lb/> zur Prüfung und Beurtheilung überwieſen, mit dem Auftrage eine Zu-<lb/> ſammenſtellung der wichtigſten Monita zu veranlaſſen und die für nö-<lb/> thig befundenen Abänderungen des Entwurfs, bei der am 4. Febr. 1838<lb/> eingeſetzten Staatsraths-Kommiſſion in Antrag zu bringen. Der erſte<lb/> Theil dieſer Aufgabe, die Zuſammenſtellung und Prüfung des Materials,<lb/> ward in einer Arbeit des Geh. Juſtizraths <hi rendition="#g">Biſchoff</hi> gelöſt, welche zu<lb/> den bedeutendſten Leiſtungen auf dem Gebiet der Geſetzreviſion gehört.</p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Reviſion des Entwurfs des Strafgeſetzbuchs von 1843. 3 Bde.<lb/> Berlin, 1845. 4.</hi> </p><lb/> <p>Ueberſichtlich und klar werden die gegen den Geſetzentwurf erhobenen<lb/> Bedenken dargelegt; an die Prüfung derſelben knüpft ſich regelmäßig<lb/> eine Erörterung der allgemeinen, in Betracht kommenden Rechtsfragen<lb/> an und indem die Faſſung des Entwurfs mit dem gewonnenen Reſultat<lb/> zuſammengehalten wird, gelangt der Reviſor dahin, entweder den Ent-<lb/> wurf aufrecht zu erhalten oder die nöthigen Abänderungen zu beantra-<lb/> gen. Aus dieſer Bearbeitung ging eine neue Geſetzes-Vorlage hervor.</p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Revidirter Entwurf des Strafgeſetzbuchs für die Preußiſchen<lb/> Staaten. Vorgelegt von dem Miniſterium der Geſetz-Reviſion.<lb/> Berlin, 1845.</hi> </p><lb/> <p>Die Immediat-Kommiſſion <note place="foot" n="m)">Die angef. K.-O. hatte als neue Mitglieder in die Kommiſſion berufen:<lb/> den wirkl. Geh. Ober-Juſtizrath v. <hi rendition="#g">Boß</hi> und den Kammergerichts-Präſidenten<lb/> v. <hi rendition="#g">Kleiſt</hi>, zu denen ſpäter der Geh. Ober-Juſtizrath <hi rendition="#g">Jähnigen</hi> hinzutrat. — Vor-<lb/> ſitzender war jetzt der Präſident des Staatsraths, Miniſter v. <hi rendition="#g">Rochow</hi>, Referent<lb/> wiederum der Geh. Juſtizrath <hi rendition="#g">Biſchoff</hi>.</note> befaßte ſich mit der Prüfung dieſes Ent-<lb/> wurfs vom 18. Oct. 1845 bis zum 9. Juli 1846.</p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Verhandlungen der Kommiſſion des Staatsraths über den revi-<lb/> dirten Entwurf des Strafgeſetzbuchs. Berlin, 1846. 4.</hi> </p><lb/> <p>Gleich zu Anfang der Sitzungen wurde hier, wie ſchon früher im<lb/> Staatsrathe, aber ebenſo vergeblich der Verſuch gemacht, den Fortgang<lb/> des Reviſionswerks zu unterbrechen, indem die bekannten Gründe gegen<lb/> die Kodifikation vorgebracht, und ſtatt deren die Reform einzelner Theile<lb/> des Strafrechts und zwar nach dem Bedürfniß der einzelnen Landes-<lb/> theile, die ein verſchiedenes Strafrecht hatten, empfohlen ward. Dage-<lb/> gen wurden aber, beſonders von dem Miniſter v. <hi rendition="#g">Savigny</hi>, die<lb/> Gründe für die Abfaſſung eines allgemeinen Strafgeſetzbuchs hervor-<lb/> gehoben, und insbeſondere noch darauf hingewieſen, daß die Staats-<lb/> regierung durch die den Rheiniſchen Ständen im Landtagsabſchiede von<lb/> 1843 gegebene Erklärung in dieſer Hinſicht gebunden ſei. Die Kom-<lb/> miſſion ging im weiteren Verlaufe ihrer Verhandlungen auf ſolche all-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [11/0021]
§. III. Die dritte Reviſion; 1843-47.
nun durch Königliche Kabinets-Ordre l) dem Juſtizminiſter v. Savigny
zur Prüfung und Beurtheilung überwieſen, mit dem Auftrage eine Zu-
ſammenſtellung der wichtigſten Monita zu veranlaſſen und die für nö-
thig befundenen Abänderungen des Entwurfs, bei der am 4. Febr. 1838
eingeſetzten Staatsraths-Kommiſſion in Antrag zu bringen. Der erſte
Theil dieſer Aufgabe, die Zuſammenſtellung und Prüfung des Materials,
ward in einer Arbeit des Geh. Juſtizraths Biſchoff gelöſt, welche zu
den bedeutendſten Leiſtungen auf dem Gebiet der Geſetzreviſion gehört.
Reviſion des Entwurfs des Strafgeſetzbuchs von 1843. 3 Bde.
Berlin, 1845. 4.
Ueberſichtlich und klar werden die gegen den Geſetzentwurf erhobenen
Bedenken dargelegt; an die Prüfung derſelben knüpft ſich regelmäßig
eine Erörterung der allgemeinen, in Betracht kommenden Rechtsfragen
an und indem die Faſſung des Entwurfs mit dem gewonnenen Reſultat
zuſammengehalten wird, gelangt der Reviſor dahin, entweder den Ent-
wurf aufrecht zu erhalten oder die nöthigen Abänderungen zu beantra-
gen. Aus dieſer Bearbeitung ging eine neue Geſetzes-Vorlage hervor.
Revidirter Entwurf des Strafgeſetzbuchs für die Preußiſchen
Staaten. Vorgelegt von dem Miniſterium der Geſetz-Reviſion.
Berlin, 1845.
Die Immediat-Kommiſſion m) befaßte ſich mit der Prüfung dieſes Ent-
wurfs vom 18. Oct. 1845 bis zum 9. Juli 1846.
Verhandlungen der Kommiſſion des Staatsraths über den revi-
dirten Entwurf des Strafgeſetzbuchs. Berlin, 1846. 4.
Gleich zu Anfang der Sitzungen wurde hier, wie ſchon früher im
Staatsrathe, aber ebenſo vergeblich der Verſuch gemacht, den Fortgang
des Reviſionswerks zu unterbrechen, indem die bekannten Gründe gegen
die Kodifikation vorgebracht, und ſtatt deren die Reform einzelner Theile
des Strafrechts und zwar nach dem Bedürfniß der einzelnen Landes-
theile, die ein verſchiedenes Strafrecht hatten, empfohlen ward. Dage-
gen wurden aber, beſonders von dem Miniſter v. Savigny, die
Gründe für die Abfaſſung eines allgemeinen Strafgeſetzbuchs hervor-
gehoben, und insbeſondere noch darauf hingewieſen, daß die Staats-
regierung durch die den Rheiniſchen Ständen im Landtagsabſchiede von
1843 gegebene Erklärung in dieſer Hinſicht gebunden ſei. Die Kom-
miſſion ging im weiteren Verlaufe ihrer Verhandlungen auf ſolche all-
l) R. O. v. 24. Nov. 1843, abgedruckt a. a. O. als Beil. IV. S. XIII.
m) Die angef. K.-O. hatte als neue Mitglieder in die Kommiſſion berufen:
den wirkl. Geh. Ober-Juſtizrath v. Boß und den Kammergerichts-Präſidenten
v. Kleiſt, zu denen ſpäter der Geh. Ober-Juſtizrath Jähnigen hinzutrat. — Vor-
ſitzender war jetzt der Präſident des Staatsraths, Miniſter v. Rochow, Referent
wiederum der Geh. Juſtizrath Biſchoff.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |