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Blacker, Carola: Einiges über Frauenstimmrecht. In: Frauen-Werke 1/3 (1894), S. 23-24; 1/4 (1894), S. 25-26; 1/5 (1894), S. 39-40; 1/6 (1894), S. 49-50.

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Einiges über Frauenstimmrecht.

(Fortsetzung.)

Auf dem Felde der Erwerbebefähigung und
Thätigkeit haben sie sich in Deutschland manchen
Zoll schon errungen. Wo soll es aber hinaus?
hört man fragen im Sinne Eduard von Hart-
mann's; der Kampf um's Dasein ist schon arg
genug unter den Männern, nun soll er noch
hoffnungsloser werden durch den Mitbewerb
der Frauen? Ich glaube aber: Jedem gebürt
das Recht zu kämpfen! Unterliegen einige Männer
mehr, so gewinnt durch die größere Concurrenz
die Qualität der Leistungen; unterliegen manche
Frauen, so sind sie nicht schlechter daran, als
wenn sie ohne Versuch zur Selbsthilfe trotz
schützender Gesetze verhungern. Hartmann's
Vorschlag eines Gnadengehaltes für alte Jungfern
hat in Hamburg seine Verwirklichung gefunden,
wenn auch durch die öffentliche Wohltätigkeit,
anstatt wie er meinte, durch den Staat.

Weil man sie nichts rechtes lernen ließ,
weil man sie zu keinem einträglichen Berufe
beiließ, und so viele von ihnen zwang, ihr Talent
zu begraben, statt damit zu wuchern, müssen
sie sich jetzt von Almosen erhalten lassen! Und
wie viele unglückliche Ehen, von den in der
Dunkelheit bestehenden Schrecken "die Gesell-
schaft" nicht erfährt, würden verhütet, wenn
zu dieser andern Art der "Versorgung" arme
Mädchen nicht getrieben wären? Sollen aus
ihnen vielleicht die guten Mütter hervorgehen,
die nach Otto vom Leixner der Gegenwart so
noth thun, und derentwegen er das Studium für
Mädchen nicht gut heißt?

[Spaltenumbruch]

Menschenrechte sind gar oft nur Männer-
rechte, hat Gottfried von Hippel schon im
vorigen Jahrhundert gesagt. Wie es mit diesen
Rechten für die Frauen bestellt ist, zeigt das
deutsche bürgerliche Gesetzbuch in seinen Be-
stimmungen über Ehe, Gütergemeinschaft, Vor-
mundschaft. Die Gründung eines Rechtschutz-
vereines (Dresden), um ihnen die Gesetze,
wenigstens so wie sie bestehen, zu Gute kommen
zu lassen, spricht auch hier für ihre beginnende
Selbsthilfe. Die Zeiten, wo wir zufrieden waren,
als Unmündige durch's Leben zu gehen, sind
vorbei! Damit ein Mann sich zu voller Männ-
lichkeit entwickle, braucht er die Freiheit;
damit die Frau zur höchsten und umfassendsten
Weiblichkeit sich entwickle, braucht sie das
Gleiche.

Dazu müssen wir selber Mitgesetzgeber
werden.

Bei seiner bisherigen geschichtlichen Ent-
wicklung und der jetzigen Lage der Verhältnisse
ist es dafür in Deutschland noch zu früh; und
ein weites Vorgreifen, in welcher Art der Be-
strebung es auch sei, schadet nur dem sich in
der Gegenwart Entfaltenden.

Wenn ich Ihnen dennoch einige Worte über
Frauenstimmrecht hier sage, so geschieht es
mehr von einem allgemeinen als einem speciell
deutschen Geschichtspunkte aus.

Zu allen Zeiten haben in Culturländern
Frauen Einfluß auf die Politik gehabt. In
Griechenland, wo man die legitime Frau ins
Haus verwies, als bloßes Werkzeug zur Hervor-
bringung neuer Generationen, ersetzte man das
dem öffentlichen Leben so entzogene Element

[Beginn Spaltensatz]
Einiges über Frauenstimmrecht.

(Fortsetzung.)

Auf dem Felde der Erwerbebefähigung und
Thätigkeit haben sie sich in Deutschland manchen
Zoll schon errungen. Wo soll es aber hinaus?
hört man fragen im Sinne Eduard von Hart-
mann’s; der Kampf um’s Dasein ist schon arg
genug unter den Männern, nun soll er noch
hoffnungsloser werden durch den Mitbewerb
der Frauen? Ich glaube aber: Jedem gebürt
das Recht zu kämpfen! Unterliegen einige Männer
mehr, so gewinnt durch die größere Concurrenz
die Qualität der Leistungen; unterliegen manche
Frauen, so sind sie nicht schlechter daran, als
wenn sie ohne Versuch zur Selbsthilfe trotz
schützender Gesetze verhungern. Hartmann’s
Vorschlag eines Gnadengehaltes für alte Jungfern
hat in Hamburg seine Verwirklichung gefunden,
wenn auch durch die öffentliche Wohltätigkeit,
anstatt wie er meinte, durch den Staat.

Weil man sie nichts rechtes lernen ließ,
weil man sie zu keinem einträglichen Berufe
beiließ, und so viele von ihnen zwang, ihr Talent
zu begraben, statt damit zu wuchern, müssen
sie sich jetzt von Almosen erhalten lassen! Und
wie viele unglückliche Ehen, von den in der
Dunkelheit bestehenden Schrecken „die Gesell-
schaft‟ nicht erfährt, würden verhütet, wenn
zu dieser andern Art der „Versorgung‟ arme
Mädchen nicht getrieben wären? Sollen aus
ihnen vielleicht die guten Mütter hervorgehen,
die nach Otto vom Leixner der Gegenwart so
noth thun, und derentwegen er das Studium für
Mädchen nicht gut heißt?

[Spaltenumbruch]

Menschenrechte sind gar oft nur Männer-
rechte, hat Gottfried von Hippel schon im
vorigen Jahrhundert gesagt. Wie es mit diesen
Rechten für die Frauen bestellt ist, zeigt das
deutsche bürgerliche Gesetzbuch in seinen Be-
stimmungen über Ehe, Gütergemeinschaft, Vor-
mundschaft. Die Gründung eines Rechtschutz-
vereines (Dresden), um ihnen die Gesetze,
wenigstens so wie sie bestehen, zu Gute kommen
zu lassen, spricht auch hier für ihre beginnende
Selbsthilfe. Die Zeiten, wo wir zufrieden waren,
als Unmündige durch’s Leben zu gehen, sind
vorbei! Damit ein Mann sich zu voller Männ-
lichkeit entwickle, braucht er die Freiheit;
damit die Frau zur höchsten und umfassendsten
Weiblichkeit sich entwickle, braucht sie das
Gleiche.

Dazu müssen wir selber Mitgesetzgeber
werden.

Bei seiner bisherigen geschichtlichen Ent-
wicklung und der jetzigen Lage der Verhältnisse
ist es dafür in Deutschland noch zu früh; und
ein weites Vorgreifen, in welcher Art der Be-
strebung es auch sei, schadet nur dem sich in
der Gegenwart Entfaltenden.

Wenn ich Ihnen dennoch einige Worte über
Frauenstimmrecht hier sage, so geschieht es
mehr von einem allgemeinen als einem speciell
deutschen Geschichtspunkte aus.

Zu allen Zeiten haben in Culturländern
Frauen Einfluß auf die Politik gehabt. In
Griechenland, wo man die legitime Frau ins
Haus verwies, als bloßes Werkzeug zur Hervor-
bringung neuer Generationen, ersetzte man das
dem öffentlichen Leben so entzogene Element

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[25/0003] Einiges über Frauenstimmrecht. Von Carola Blacker (Fortsetzung.) Auf dem Felde der Erwerbebefähigung und Thätigkeit haben sie sich in Deutschland manchen Zoll schon errungen. Wo soll es aber hinaus? hört man fragen im Sinne Eduard von Hart- mann’s; der Kampf um’s Dasein ist schon arg genug unter den Männern, nun soll er noch hoffnungsloser werden durch den Mitbewerb der Frauen? Ich glaube aber: Jedem gebürt das Recht zu kämpfen! Unterliegen einige Männer mehr, so gewinnt durch die größere Concurrenz die Qualität der Leistungen; unterliegen manche Frauen, so sind sie nicht schlechter daran, als wenn sie ohne Versuch zur Selbsthilfe trotz schützender Gesetze verhungern. Hartmann’s Vorschlag eines Gnadengehaltes für alte Jungfern hat in Hamburg seine Verwirklichung gefunden, wenn auch durch die öffentliche Wohltätigkeit, anstatt wie er meinte, durch den Staat. Weil man sie nichts rechtes lernen ließ, weil man sie zu keinem einträglichen Berufe beiließ, und so viele von ihnen zwang, ihr Talent zu begraben, statt damit zu wuchern, müssen sie sich jetzt von Almosen erhalten lassen! Und wie viele unglückliche Ehen, von den in der Dunkelheit bestehenden Schrecken „die Gesell- schaft‟ nicht erfährt, würden verhütet, wenn zu dieser andern Art der „Versorgung‟ arme Mädchen nicht getrieben wären? Sollen aus ihnen vielleicht die guten Mütter hervorgehen, die nach Otto vom Leixner der Gegenwart so noth thun, und derentwegen er das Studium für Mädchen nicht gut heißt? Menschenrechte sind gar oft nur Männer- rechte, hat Gottfried von Hippel schon im vorigen Jahrhundert gesagt. Wie es mit diesen Rechten für die Frauen bestellt ist, zeigt das deutsche bürgerliche Gesetzbuch in seinen Be- stimmungen über Ehe, Gütergemeinschaft, Vor- mundschaft. Die Gründung eines Rechtschutz- vereines (Dresden), um ihnen die Gesetze, wenigstens so wie sie bestehen, zu Gute kommen zu lassen, spricht auch hier für ihre beginnende Selbsthilfe. Die Zeiten, wo wir zufrieden waren, als Unmündige durch’s Leben zu gehen, sind vorbei! Damit ein Mann sich zu voller Männ- lichkeit entwickle, braucht er die Freiheit; damit die Frau zur höchsten und umfassendsten Weiblichkeit sich entwickle, braucht sie das Gleiche. Dazu müssen wir selber Mitgesetzgeber werden. Bei seiner bisherigen geschichtlichen Ent- wicklung und der jetzigen Lage der Verhältnisse ist es dafür in Deutschland noch zu früh; und ein weites Vorgreifen, in welcher Art der Be- strebung es auch sei, schadet nur dem sich in der Gegenwart Entfaltenden. Wenn ich Ihnen dennoch einige Worte über Frauenstimmrecht hier sage, so geschieht es mehr von einem allgemeinen als einem speciell deutschen Geschichtspunkte aus. Zu allen Zeiten haben in Culturländern Frauen Einfluß auf die Politik gehabt. In Griechenland, wo man die legitime Frau ins Haus verwies, als bloßes Werkzeug zur Hervor- bringung neuer Generationen, ersetzte man das dem öffentlichen Leben so entzogene Element

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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-03-15T15:42:42Z)

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Zitationshilfe: Blacker, Carola: Einiges über Frauenstimmrecht. In: Frauen-Werke 1/3 (1894), S. 23-24; 1/4 (1894), S. 25-26; 1/5 (1894), S. 39-40; 1/6 (1894), S. 49-50, hier S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blacker_frauenstimmrecht_1894/3>, abgerufen am 03.12.2024.