Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 4. Aufl. Göttingen, 1791.III. Kieselarten. Die Kiesel-Erde (terra silicea) die den Die hierher gehörigen Steinarten sind durch- Vor allen zeichnen sich die Edelsteine dieser III. Kieselarten. Die Kiesel-Erde (terra silicea) die den Die hierher gehörigen Steinarten sind durch- Vor allen zeichnen sich die Edelsteine dieser <TEI> <text xml:id="blume_hbnatur_000025"> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0557" xml:id="pb541_0001" n="541"/> <head rendition="#c">III. <hi rendition="#g">Kieselarten</hi>.</head><lb/> <p>Die Kiesel-Erde (<hi rendition="#aq">terra silicea</hi>) die den<lb/> characterisirenden Bestandtheil (§. 238.) in den<lb/> Steinarten dieser Ordnung ausmacht, heißt auch<lb/> Quarz-Erde weil sie im Quarz vorzüglich rein<lb/> ist, und glasartige oder vitrescible Erde weil<lb/> sie mit feuerfestem Laugensalz zu Glas schmilzt,<lb/> und ein Hauptingrediens desselben ausmacht.<lb/> Für sich allein ist sie hingegen nicht schmelzbar.<lb/> Auch wird sie von keiner andern als bloß von<lb/> der Flußspathsäure angegriffen.</p> <p>Die hierher gehörigen Steinarten sind durch-<lb/> gehends von vorzüglicher Härte, so daß sie in<lb/> ihrem vollkommnen Zustande (d. h. unverwit-<lb/> tert ꝛc.) in Glas schneiden und am Stahl Feuer<lb/> geben.</p> <p>Vor allen zeichnen sich die Edelsteine dieser<lb/> Ordnung durch ihre ausnehmende Härte, Feuer<lb/> und Klarheit aus; ungeachtet bey den mehrsten<lb/> die Thon-Erde den theils auffallend vorwalten-<lb/> den Bestandtheil (§. 238.) ausmacht. Gemei-<lb/> niglich bestimmt man die verschiednen Gattungen<lb/> von Edelsteinen nach den Farben. Allein da<lb/> oft welche von den verschiedensten Farben doch<lb/> in ihrer Crystallisation und specifischen Gewicht<lb/> mit einander überein kommen, ja selbst oft an<lb/> einem und eben demselben Crystall jene verschied-<lb/> nen Farben neben einander zu sehen sind, und<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [541/0557]
III. Kieselarten.
Die Kiesel-Erde (terra silicea) die den
characterisirenden Bestandtheil (§. 238.) in den
Steinarten dieser Ordnung ausmacht, heißt auch
Quarz-Erde weil sie im Quarz vorzüglich rein
ist, und glasartige oder vitrescible Erde weil
sie mit feuerfestem Laugensalz zu Glas schmilzt,
und ein Hauptingrediens desselben ausmacht.
Für sich allein ist sie hingegen nicht schmelzbar.
Auch wird sie von keiner andern als bloß von
der Flußspathsäure angegriffen.
Die hierher gehörigen Steinarten sind durch-
gehends von vorzüglicher Härte, so daß sie in
ihrem vollkommnen Zustande (d. h. unverwit-
tert ꝛc.) in Glas schneiden und am Stahl Feuer
geben.
Vor allen zeichnen sich die Edelsteine dieser
Ordnung durch ihre ausnehmende Härte, Feuer
und Klarheit aus; ungeachtet bey den mehrsten
die Thon-Erde den theils auffallend vorwalten-
den Bestandtheil (§. 238.) ausmacht. Gemei-
niglich bestimmt man die verschiednen Gattungen
von Edelsteinen nach den Farben. Allein da
oft welche von den verschiedensten Farben doch
in ihrer Crystallisation und specifischen Gewicht
mit einander überein kommen, ja selbst oft an
einem und eben demselben Crystall jene verschied-
nen Farben neben einander zu sehen sind, und
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Akademie der Wissenschaften zu Göttingen: Projektträger
Editura GmbH & Co.KG, Berlin: Volltexterstellung und Basis-TEI-Auszeichung
Johann Friedrich Blumenbach – online: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-08-26T09:00:15Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach DTA-Basisformat
(2013-08-26T09:00:15Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |