Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 8. Aufl. Göttingen, 1807.Zweyter Abschnitt. Von den organisirten Körpern überhaupt. §. 5. Jeder organisirte Körper (§. 2.) wird von §. 6. Zu diesen großen Verrichtungen werden *) Vergl. Kant's Critik der Urtheilskraft. S. 285. u. f.
Zweyter Abschnitt. Von den organisirten Körpern überhaupt. §. 5. Jeder organisirte Körper (§. 2.) wird von §. 6. Zu diesen großen Verrichtungen werden *) Vergl. Kant's Critik der Urtheilskraft. S. 285. u. f.
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Zweyter Abschnitt.
Von den organisirten Körpern
überhaupt.
§. 5.
Jeder organisirte Körper (§. 2.) wird von
seines Gleichen erzeugt, dann durch eigne
Kraft lebenslang ernährt, und dadurch seine
Selbsterhaltung und Wachsthum, und wenn
er zu seiner Reife gelangt, auch seine Fort-
pflanzungsfähigkeit bewirkt.
§. 6.
Zu diesen großen Verrichtungen werden
die organisirten Körper eben durch die Orga-
nisation ihres Baues, und durch die mit
derselben verbundenen Lebenskräfte geschickt
gemacht. Denn durch diese letztern erhalten
die Organe sowohl ihre Empfänglichkeit für
reißende Eindrücke (stimuli) als ihr Bewe-
gungsvermögen, ohne welches beydes weder
Ernährung noch Wachsthum, noch wechsel-
seitige Einwirkung der Theile zur zweckmäßi-
gen Erhaltung des Ganzen, und umge-
kehrt *), denkbar seyn könnte.
*) Vergl. Kant's Critik der Urtheilskraft. S. 285. u. f.
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