Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 9. Ausg. Göttingen, 1815.Zweyter Abschnitt. Von den organisirten Körpern überhaupt. §. 5. Jeder organisirte Körper (§. 2.) wird von §. 6. Zu diesen großen Verrichtungen werden die *) Vergl. Kant's Critik der Urtheilskraft. S. 285 u. f.
Zweyter Abschnitt. Von den organisirten Körpern überhaupt. §. 5. Jeder organisirte Körper (§. 2.) wird von §. 6. Zu diesen großen Verrichtungen werden die *) Vergl. Kant’s Critik der Urtheilskraft. S. 285 u. f.
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Zweyter Abschnitt.
Von den organisirten Körpern
überhaupt.
§. 5.
Jeder organisirte Körper (§. 2.) wird von
seines Gleichen erzeugt, dann durch eigene Kraft
lebenslang ernährt, und dadurch seine Selbst-
erhaltung und Wachsthum, und wenn er zu
seiner Reife gelangt, auch seine Fortpflanzungs-
fähigkeit bewirkt.
§. 6.
Zu diesen großen Verrichtungen werden die
organisirten Körper eben durch die Organisa-
tion ihres Baues, und durch die mit derselben
verbundenen Lebenskräfte geschickt gemacht.
Denn durch diese letztern erhalten die Organe
sowohl ihre Empfänglichkeit für reizende Eindrücke
(stimuli) als ihr Bewegungsvermögen, ohne wel-
ches beydes weder Ernährung noch Wachsthum,
noch wechselseitige Einwirkung der Theile zur zweck-
mäßigen Erhaltung des Ganzen, und umgekehrt *),
denkbar seyn könnte.
*) Vergl. Kant’s Critik der Urtheilskraft. S. 285 u. f.
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