Nämlich die äußere, den Hoden und dem Saa- menstrang gemeinschaftliche Scheidehaut, woran sich der Kremaster mit von einander stehenden Bündeln befestigt.
Sodann die innern eigenthümlichen Scheiden sowohl des Saamenstranges, als des Hoden selbst; die letztere ist gemeiniglich mit ihrer Grundfläche an die gemeinschaftliche Scheidehaut befestigt; in- nerlich aber wird sie von einer schlüpfrigen Feuchtig- keit (fast wie der Herzbeutel) benetzt.
§. 513.
Der Ursprung dieser Scheidehäute, worüber die Physiologen verschiedene Streitigkeiten erregt haben, ist, wie mir scheint, aus dem, was bis- her von dem Heruntersteigen der Hoden gesagt wor- den, leicht zu erklären.
Nämlich die allgemeine Scheidehaut entsteht von dem blasigten Säckchen, oder dem herunterstei- genden Fortsatze des Bauchfells (§. 502.).
Die eigenthümliche Scheidehaut des Ho- dens entspringt von demjenigen Fortsatze des Bauch- fells, der von dem Cylinder (§. 503.) aufwärts steigt, und schon anfangs den Hoden überzieht.
Die eigenthümliche Scheidehaut des Saa- menstranges hat ihren Ursprung von der Falte des Bauchfells, und von dem Cylinder, in den sie übergeht, bevor sie noch den Hoden selbst umfaßt.
§. 514.
An dem Hoden selbst a) ist wie eine Rinde die tunica albuginea befestigt, aus welcher die Blutgefäße in die breyartige Substanz b) des Ho-
Nämlich die äußere, den Hoden und dem Saa- menstrang gemeinschaftliche Scheidehaut, woran sich der Kremaster mit von einander stehenden Bündeln befestigt.
Sodann die innern eigenthümlichen Scheiden sowohl des Saamenstranges, als des Hoden selbst; die letztere ist gemeiniglich mit ihrer Grundfläche an die gemeinschaftliche Scheidehaut befestigt; in- nerlich aber wird sie von einer schlüpfrigen Feuchtig- keit (fast wie der Herzbeutel) benetzt.
§. 513.
Der Ursprung dieser Scheidehäute, worüber die Physiologen verschiedene Streitigkeiten erregt haben, ist, wie mir scheint, aus dem, was bis- her von dem Heruntersteigen der Hoden gesagt wor- den, leicht zu erklären.
Nämlich die allgemeine Scheidehaut entsteht von dem blasigten Säckchen, oder dem herunterstei- genden Fortsatze des Bauchfells (§. 502.).
Die eigenthümliche Scheidehaut des Ho- dens entspringt von demjenigen Fortsatze des Bauch- fells, der von dem Cylinder (§. 503.) aufwärts steigt, und schon anfangs den Hoden überzieht.
Die eigenthümliche Scheidehaut des Saa- menstranges hat ihren Ursprung von der Falte des Bauchfells, und von dem Cylinder, in den sie übergeht, bevor sie noch den Hoden selbst umfaßt.
§. 514.
An dem Hoden selbst a) ist wie eine Rinde die tunica albuginea befestigt, aus welcher die Blutgefäße in die breyartige Substanz b) des Ho-
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[307/0323]
Nämlich die äußere, den Hoden und dem Saa-
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sich der Kremaster mit von einander stehenden
Bündeln befestigt.
Sodann die innern eigenthümlichen Scheiden
sowohl des Saamenstranges, als des Hoden selbst;
die letztere ist gemeiniglich mit ihrer Grundfläche
an die gemeinschaftliche Scheidehaut befestigt; in-
nerlich aber wird sie von einer schlüpfrigen Feuchtig-
keit (fast wie der Herzbeutel) benetzt.
§. 513.
Der Ursprung dieser Scheidehäute, worüber
die Physiologen verschiedene Streitigkeiten erregt
haben, ist, wie mir scheint, aus dem, was bis-
her von dem Heruntersteigen der Hoden gesagt wor-
den, leicht zu erklären.
Nämlich die allgemeine Scheidehaut entsteht
von dem blasigten Säckchen, oder dem herunterstei-
genden Fortsatze des Bauchfells (§. 502.).
Die eigenthümliche Scheidehaut des Ho-
dens entspringt von demjenigen Fortsatze des Bauch-
fells, der von dem Cylinder (§. 503.) aufwärts
steigt, und schon anfangs den Hoden überzieht.
Die eigenthümliche Scheidehaut des Saa-
menstranges hat ihren Ursprung von der Falte des
Bauchfells, und von dem Cylinder, in den sie
übergeht, bevor sie noch den Hoden selbst umfaßt.
§. 514.
An dem Hoden selbst a) ist wie eine Rinde
die tunica albuginea befestigt, aus welcher die
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Blumenbach, Johann Friedrich: Anfangsgründe der Physiologie. (Übers. Joseph Eyerel). 2. Aufl. Wien, 1795, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_physiologie_1795/323>, abgerufen am 22.11.2024.
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