Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875.

Bild:
<< vorherige Seite

Zweites Capitel. Wissenschaftliche Methoden.
ohne vorerst die beiden Seiten in ihm, die unterlägliche des
Rechts und die eigenschaftliche der Politik zu unterscheiden.
Der Statsbegriff, seine Grundlagen und Bestandtheile (Volk
und Land), seine Entstehung, sein Zweck, die Hauptformen
seiner Verfassung, der Begriff und die Gliederung der Stats-
gewalt, bilden den Inhalt der allgemeinen Statslehre, welche
hinwieder den beiden besonderen Statswissenschaften, dem
Statsrecht und der Politik, zu Grunde liegt.

In diesem Sinn soll der erste Theil dieses Werks der
allgemeinen Statslehre, der zweite dem Statsrecht
und der dritte der Politik gewidmet sein.



Zweites Capitel.
Wissenschaftliche Methoden.

Die wissenschaftliche Betrachtung des Stats kann von
verschiedenem Standpunkte aus und in verschiedener Weise
unternommen werden. Wir unterscheiden zwei innerlich be-
gründete Methoden der wissenschaftlichen Untersuchung und
zwei falsche fehlerhafte Methoden, welche als einseitige Ab-
arten der ersten beiden Arten erscheinen. Wir bezeichnen
als richtige Methoden die philosophische und die histo-
rische
Methode. Die Abarten entstehen aus der extremen
Uebertreibung je der einen vorherrschenden Seite jener erstern
Methoden; aus der philosophischen ist so die blosz abstract-
ideologische
, aus der historischen die einseitig-empi-
rische
wie aus dem Urbild das Zerrbild durch Verderbnisz
hervorgegangen.

Der Gegensatz der Methoden schlieszt sich an theils an
die Eigenschaften sowohl des Rechtes als der Politik, theils
an die Verschiedenheit der geistigen Anlagen derer, welche
in dieser Wissenschaft gearbeitet haben.


Zweites Capitel. Wissenschaftliche Methoden.
ohne vorerst die beiden Seiten in ihm, die unterlägliche des
Rechts und die eigenschaftliche der Politik zu unterscheiden.
Der Statsbegriff, seine Grundlagen und Bestandtheile (Volk
und Land), seine Entstehung, sein Zweck, die Hauptformen
seiner Verfassung, der Begriff und die Gliederung der Stats-
gewalt, bilden den Inhalt der allgemeinen Statslehre, welche
hinwieder den beiden besonderen Statswissenschaften, dem
Statsrecht und der Politik, zu Grunde liegt.

In diesem Sinn soll der erste Theil dieses Werks der
allgemeinen Statslehre, der zweite dem Statsrecht
und der dritte der Politik gewidmet sein.



Zweites Capitel.
Wissenschaftliche Methoden.

Die wissenschaftliche Betrachtung des Stats kann von
verschiedenem Standpunkte aus und in verschiedener Weise
unternommen werden. Wir unterscheiden zwei innerlich be-
gründete Methoden der wissenschaftlichen Untersuchung und
zwei falsche fehlerhafte Methoden, welche als einseitige Ab-
arten der ersten beiden Arten erscheinen. Wir bezeichnen
als richtige Methoden die philosophische und die histo-
rische
Methode. Die Abarten entstehen aus der extremen
Uebertreibung je der einen vorherrschenden Seite jener erstern
Methoden; aus der philosophischen ist so die blosz abstract-
ideologische
, aus der historischen die einseitig-empi-
rische
wie aus dem Urbild das Zerrbild durch Verderbnisz
hervorgegangen.

Der Gegensatz der Methoden schlieszt sich an theils an
die Eigenschaften sowohl des Rechtes als der Politik, theils
an die Verschiedenheit der geistigen Anlagen derer, welche
in dieser Wissenschaft gearbeitet haben.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0023" n="5"/><fw place="top" type="header">Zweites Capitel. Wissenschaftliche Methoden.</fw><lb/>
ohne vorerst die beiden Seiten in ihm, die unterlägliche des<lb/>
Rechts und die eigenschaftliche der Politik zu unterscheiden.<lb/>
Der Statsbegriff, seine Grundlagen und Bestandtheile (Volk<lb/>
und Land), seine Entstehung, sein Zweck, die Hauptformen<lb/>
seiner Verfassung, der Begriff und die Gliederung der Stats-<lb/>
gewalt, bilden den Inhalt der allgemeinen Statslehre, welche<lb/>
hinwieder den beiden besonderen Statswissenschaften, dem<lb/>
Statsrecht und der Politik, zu Grunde liegt.</p><lb/>
          <p>In diesem Sinn soll der <hi rendition="#g">erste</hi> Theil dieses Werks der<lb/><hi rendition="#g">allgemeinen Statslehre</hi>, der <hi rendition="#g">zweite</hi> dem <hi rendition="#g">Statsrecht</hi><lb/>
und der <hi rendition="#g">dritte</hi> der <hi rendition="#g">Politik</hi> gewidmet sein.</p>
        </div><lb/>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
        <div n="2">
          <head>Zweites Capitel.<lb/><hi rendition="#b">Wissenschaftliche Methoden.</hi></head><lb/>
          <p>Die wissenschaftliche Betrachtung des Stats kann von<lb/>
verschiedenem Standpunkte aus und in verschiedener Weise<lb/>
unternommen werden. Wir unterscheiden zwei innerlich be-<lb/>
gründete Methoden der wissenschaftlichen Untersuchung und<lb/>
zwei falsche fehlerhafte Methoden, welche als einseitige Ab-<lb/>
arten der ersten beiden Arten erscheinen. Wir bezeichnen<lb/>
als richtige Methoden die <hi rendition="#g">philosophische</hi> und die <hi rendition="#g">histo-<lb/>
rische</hi> Methode. Die Abarten entstehen aus der extremen<lb/>
Uebertreibung je der einen vorherrschenden Seite jener erstern<lb/>
Methoden; aus der philosophischen ist so die blosz <hi rendition="#g">abstract-<lb/>
ideologische</hi>, aus der historischen die <hi rendition="#g">einseitig-empi-<lb/>
rische</hi> wie aus dem Urbild das Zerrbild durch Verderbnisz<lb/>
hervorgegangen.</p><lb/>
          <p>Der Gegensatz der Methoden schlieszt sich an theils an<lb/>
die Eigenschaften sowohl des Rechtes als der Politik, theils<lb/>
an die Verschiedenheit der geistigen Anlagen derer, welche<lb/>
in dieser Wissenschaft gearbeitet haben.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[5/0023] Zweites Capitel. Wissenschaftliche Methoden. ohne vorerst die beiden Seiten in ihm, die unterlägliche des Rechts und die eigenschaftliche der Politik zu unterscheiden. Der Statsbegriff, seine Grundlagen und Bestandtheile (Volk und Land), seine Entstehung, sein Zweck, die Hauptformen seiner Verfassung, der Begriff und die Gliederung der Stats- gewalt, bilden den Inhalt der allgemeinen Statslehre, welche hinwieder den beiden besonderen Statswissenschaften, dem Statsrecht und der Politik, zu Grunde liegt. In diesem Sinn soll der erste Theil dieses Werks der allgemeinen Statslehre, der zweite dem Statsrecht und der dritte der Politik gewidmet sein. Zweites Capitel. Wissenschaftliche Methoden. Die wissenschaftliche Betrachtung des Stats kann von verschiedenem Standpunkte aus und in verschiedener Weise unternommen werden. Wir unterscheiden zwei innerlich be- gründete Methoden der wissenschaftlichen Untersuchung und zwei falsche fehlerhafte Methoden, welche als einseitige Ab- arten der ersten beiden Arten erscheinen. Wir bezeichnen als richtige Methoden die philosophische und die histo- rische Methode. Die Abarten entstehen aus der extremen Uebertreibung je der einen vorherrschenden Seite jener erstern Methoden; aus der philosophischen ist so die blosz abstract- ideologische, aus der historischen die einseitig-empi- rische wie aus dem Urbild das Zerrbild durch Verderbnisz hervorgegangen. Der Gegensatz der Methoden schlieszt sich an theils an die Eigenschaften sowohl des Rechtes als der Politik, theils an die Verschiedenheit der geistigen Anlagen derer, welche in dieser Wissenschaft gearbeitet haben.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/23
Zitationshilfe: Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/23>, abgerufen am 21.11.2024.