gere Anerkennung. Wenn auch da eine grosze Zahl der Pflanzer aus den bürgerlichen Classen stammte, so wirkten doch mehr ökonomische als puritanische Interessen auf die Einwanderung, und gab es auch manche Glieder der Aristo- kratie, welche daselbst grosze Güter erwarben. Es kamen auch viele Abenteurer mit hinüber; und zum Theil schaffte die Londner Policei verurtheilte Verbrecher und Gesindel dahin.
Indessen auch da gelang es nicht, die aristokratische Verfassung Englands nach der neuen Welt zu verpflanzen. Der merkwürdige Versuch der Art, welchen der Statsphilosoph Locke im Auftrag des Grafen Shaftesbury machte, für die Colonie Carolina eine modern-aristokratische Verfassung zu schaffen (1669), miszglückte vollständig. Die Ansiedler hatten keine Lust, zu Pächtern der Landherrn, der Landgrafen und Caciken (Barone) zu werden, da sie anderwärts freie Eigen- thümer werden konnten. Die Locke'sche Verfassung wurde 1693 abgeschafft. In den südlichen wie in den nördlichen Colonien wurden von den Pflanzern, die in den weiten Räu- men nicht mehr persönlich zusammen treten konnten, reprä- sentative Versammlungen eingerichtet, deren Mitglieder freigewählt waren und welche die Autonomie der Colonie aus- übten und die Verwaltung controlirten. Schon im Jahr 1619 werden die Keime dieser Institution sichtbar, welche bald in allen englischen Colonien Nordamerika's herrschend wurde.
Stärker mit fremden Elementen gemischt war die mitt- lere Gruppe, in der New-York, ursprünglich Neu-Amster- dam und Pennsylvanien hervorragten. Aber auch da bildete sich neben dem Einflusse der englischen Rasse die- selbe Grundverfassung aus. Ueberall gab es:
a) ein gemeines englisches Recht, aber keine Grund- herrschaft, und keine Lehengüter mehr. Das freie Grund- eigenthum wurde zur Grundlage der Nationalwirthschaft.
b) Wesentliche Gleichheit und Gleichberechtigung der freien Pflanzer und Einwohner, keine Aristokratie mehr,
Sechstes Buch. Die Statsformen.
gere Anerkennung. Wenn auch da eine grosze Zahl der Pflanzer aus den bürgerlichen Classen stammte, so wirkten doch mehr ökonomische als puritanische Interessen auf die Einwanderung, und gab es auch manche Glieder der Aristo- kratie, welche daselbst grosze Güter erwarben. Es kamen auch viele Abenteurer mit hinüber; und zum Theil schaffte die Londner Policei verurtheilte Verbrecher und Gesindel dahin.
Indessen auch da gelang es nicht, die aristokratische Verfassung Englands nach der neuen Welt zu verpflanzen. Der merkwürdige Versuch der Art, welchen der Statsphilosoph Locke im Auftrag des Grafen Shaftesbury machte, für die Colonie Carolina eine modern-aristokratische Verfassung zu schaffen (1669), miszglückte vollständig. Die Ansiedler hatten keine Lust, zu Pächtern der Landherrn, der Landgrafen und Caçiken (Barone) zu werden, da sie anderwärts freie Eigen- thümer werden konnten. Die Locke'sche Verfassung wurde 1693 abgeschafft. In den südlichen wie in den nördlichen Colonien wurden von den Pflanzern, die in den weiten Räu- men nicht mehr persönlich zusammen treten konnten, reprä- sentative Versammlungen eingerichtet, deren Mitglieder freigewählt waren und welche die Autonomie der Colonie aus- übten und die Verwaltung controlirten. Schon im Jahr 1619 werden die Keime dieser Institution sichtbar, welche bald in allen englischen Colonien Nordamerika's herrschend wurde.
Stärker mit fremden Elementen gemischt war die mitt- lere Gruppe, in der New-York, ursprünglich Neu-Amster- dam und Pennsylvanien hervorragten. Aber auch da bildete sich neben dem Einflusse der englischen Rasse die- selbe Grundverfassung aus. Ueberall gab es:
a) ein gemeines englisches Recht, aber keine Grund- herrschaft, und keine Lehengüter mehr. Das freie Grund- eigenthum wurde zur Grundlage der Nationalwirthschaft.
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Sechstes Buch. Die Statsformen.
gere Anerkennung. Wenn auch da eine grosze Zahl der
Pflanzer aus den bürgerlichen Classen stammte, so wirkten
doch mehr ökonomische als puritanische Interessen auf die
Einwanderung, und gab es auch manche Glieder der Aristo-
kratie, welche daselbst grosze Güter erwarben. Es kamen auch
viele Abenteurer mit hinüber; und zum Theil schaffte die
Londner Policei verurtheilte Verbrecher und Gesindel dahin.
Indessen auch da gelang es nicht, die aristokratische
Verfassung Englands nach der neuen Welt zu verpflanzen.
Der merkwürdige Versuch der Art, welchen der Statsphilosoph
Locke im Auftrag des Grafen Shaftesbury machte, für die
Colonie Carolina eine modern-aristokratische Verfassung zu
schaffen (1669), miszglückte vollständig. Die Ansiedler hatten
keine Lust, zu Pächtern der Landherrn, der Landgrafen und
Caçiken (Barone) zu werden, da sie anderwärts freie Eigen-
thümer werden konnten. Die Locke'sche Verfassung wurde
1693 abgeschafft. In den südlichen wie in den nördlichen
Colonien wurden von den Pflanzern, die in den weiten Räu-
men nicht mehr persönlich zusammen treten konnten, reprä-
sentative Versammlungen eingerichtet, deren Mitglieder
freigewählt waren und welche die Autonomie der Colonie aus-
übten und die Verwaltung controlirten. Schon im Jahr 1619
werden die Keime dieser Institution sichtbar, welche bald in
allen englischen Colonien Nordamerika's herrschend wurde.
Stärker mit fremden Elementen gemischt war die mitt-
lere Gruppe, in der New-York, ursprünglich Neu-Amster-
dam und Pennsylvanien hervorragten. Aber auch da
bildete sich neben dem Einflusse der englischen Rasse die-
selbe Grundverfassung aus. Ueberall gab es:
a) ein gemeines englisches Recht, aber keine Grund-
herrschaft, und keine Lehengüter mehr. Das freie Grund-
eigenthum wurde zur Grundlage der Nationalwirthschaft.
b) Wesentliche Gleichheit und Gleichberechtigung
der freien Pflanzer und Einwohner, keine Aristokratie mehr,
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Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. 540. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/558>, abgerufen am 22.11.2024.
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