a) Der Zutritt zu den Aemtern ist Niemandem ver- schlossen. Der Sohn des Armen, der Talent hat, kann zu diesem höchsten Beruf emporsteigen, wie der Sohn des vor- nehmsten Mannes. Zahlreiche Stipendien erleichtern auch dem Unbemittelten das Studium. Aber die grosze Mehrzahl der Studirenden gehört thatsächlich den höher gebildeten Familien an und bringt so von dem elterlichen Hause her ein reiches Masz überlieferter Bildung und Sitte auf die hohe Schule mit. Dadurch wird von Anfang an die ganze Masse der Studirenden aus den niederen Regionen des Volkslebens auf eine höhere Stufe der Cultur gehoben.
b) Regelmäszig wird für die sogenannten Aspiranten des Statsdienstes vorerst Gymnasialbildung und nachher Uni- versitätsbildung gefordert. Nur für einzelne technische Aemter, z. B. Ingenieure, Architekten vertritt die Bildung, sei es in Realgymnasien, sei es der polytechnischen Schulen, die classische Bildung jener gelehrten Schulen.
Am Schlusz der höheren Schulbildung findet eine Stats- prüfung statt.
Da der wissenschaftliche Geist der deutschen Universi- täten die blosze Abrichtung zu einem äuszerlichen Berufe verwirft, und die tiefere und freiere Erkenntnisz der Gesetze und Principien anstrebt, so werden die Mängel des chinesi- schen Mandarinenthums hier durch eine fortschreitende wissen- schaftliche Arbeit überwunden. Der Stat und die Gesellschaft aber erhalten auf diese Weise eine erhöhte Gewähr für die tüchtige Vorbildung ihrer Beamten. Da nur geprüfte Beamte zu den Aemtern zugelassen werden, so wird durch dieses Erfordernisz auch den ungebührlichen Einflüssen der Partei- gunst oder des Parteihasses und der Hofintriguen am wirk- samsten begegnet. Die Prüfung sichert die Laufbahn des aus- gezeichneten jungen Mannes und drängt zudringliche, aber unwissende, wenn gleich von Mächtigen begünstigte Bewerber zurück.
Siebentes Buch. Statshoheit und Statsgewalt etc.
a) Der Zutritt zu den Aemtern ist Niemandem ver- schlossen. Der Sohn des Armen, der Talent hat, kann zu diesem höchsten Beruf emporsteigen, wie der Sohn des vor- nehmsten Mannes. Zahlreiche Stipendien erleichtern auch dem Unbemittelten das Studium. Aber die grosze Mehrzahl der Studirenden gehört thatsächlich den höher gebildeten Familien an und bringt so von dem elterlichen Hause her ein reiches Masz überlieferter Bildung und Sitte auf die hohe Schule mit. Dadurch wird von Anfang an die ganze Masse der Studirenden aus den niederen Regionen des Volkslebens auf eine höhere Stufe der Cultur gehoben.
b) Regelmäszig wird für die sogenannten Aspiranten des Statsdienstes vorerst Gymnasialbildung und nachher Uni- versitätsbildung gefordert. Nur für einzelne technische Aemter, z. B. Ingenieure, Architekten vertritt die Bildung, sei es in Realgymnasien, sei es der polytechnischen Schulen, die classische Bildung jener gelehrten Schulen.
Am Schlusz der höheren Schulbildung findet eine Stats- prüfung statt.
Da der wissenschaftliche Geist der deutschen Universi- täten die blosze Abrichtung zu einem äuszerlichen Berufe verwirft, und die tiefere und freiere Erkenntnisz der Gesetze und Principien anstrebt, so werden die Mängel des chinesi- schen Mandarinenthums hier durch eine fortschreitende wissen- schaftliche Arbeit überwunden. Der Stat und die Gesellschaft aber erhalten auf diese Weise eine erhöhte Gewähr für die tüchtige Vorbildung ihrer Beamten. Da nur geprüfte Beamte zu den Aemtern zugelassen werden, so wird durch dieses Erfordernisz auch den ungebührlichen Einflüssen der Partei- gunst oder des Parteihasses und der Hofintriguen am wirk- samsten begegnet. Die Prüfung sichert die Laufbahn des aus- gezeichneten jungen Mannes und drängt zudringliche, aber unwissende, wenn gleich von Mächtigen begünstigte Bewerber zurück.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0626"n="608"/><fwplace="top"type="header">Siebentes Buch. Statshoheit und Statsgewalt etc.</fw><lb/><p>a) Der Zutritt zu den Aemtern ist Niemandem ver-<lb/>
schlossen. Der Sohn des Armen, der Talent hat, kann zu<lb/>
diesem höchsten Beruf emporsteigen, wie der Sohn des vor-<lb/>
nehmsten Mannes. Zahlreiche Stipendien erleichtern auch dem<lb/>
Unbemittelten das Studium. Aber die grosze Mehrzahl der<lb/>
Studirenden gehört thatsächlich den höher gebildeten Familien<lb/>
an und bringt so von dem elterlichen Hause her ein reiches<lb/>
Masz überlieferter Bildung und Sitte auf die hohe Schule mit.<lb/>
Dadurch wird von Anfang an die ganze Masse der Studirenden<lb/>
aus den niederen Regionen des Volkslebens auf eine höhere<lb/>
Stufe der Cultur gehoben.</p><lb/><p>b) Regelmäszig wird für die sogenannten Aspiranten des<lb/>
Statsdienstes vorerst <hirendition="#g">Gymnasialbildung</hi> und nachher <hirendition="#g">Uni-<lb/>
versitätsbildung</hi> gefordert. Nur für einzelne technische<lb/>
Aemter, z. B. Ingenieure, Architekten vertritt die Bildung, sei<lb/>
es in <hirendition="#g">Realgymnasien</hi>, sei es der <hirendition="#g">polytechnischen<lb/>
Schulen</hi>, die classische Bildung jener gelehrten Schulen.</p><lb/><p>Am Schlusz der höheren Schulbildung findet eine <hirendition="#g">Stats-<lb/>
prüfung</hi> statt.</p><lb/><p>Da der wissenschaftliche Geist der deutschen Universi-<lb/>
täten die blosze Abrichtung zu einem äuszerlichen Berufe<lb/>
verwirft, und die tiefere und freiere Erkenntnisz der Gesetze<lb/>
und Principien anstrebt, so werden die Mängel des chinesi-<lb/>
schen Mandarinenthums hier durch eine fortschreitende wissen-<lb/>
schaftliche Arbeit überwunden. Der Stat und die Gesellschaft<lb/>
aber erhalten auf diese Weise eine erhöhte Gewähr für die<lb/>
tüchtige Vorbildung ihrer Beamten. Da nur geprüfte Beamte<lb/>
zu den Aemtern zugelassen werden, so wird durch dieses<lb/>
Erfordernisz auch den ungebührlichen Einflüssen der Partei-<lb/>
gunst oder des Parteihasses und der Hofintriguen am wirk-<lb/>
samsten begegnet. Die Prüfung sichert die Laufbahn des aus-<lb/>
gezeichneten jungen Mannes und drängt zudringliche, aber<lb/>
unwissende, wenn gleich von Mächtigen begünstigte Bewerber<lb/>
zurück.</p><lb/></div></div></body></text></TEI>
[608/0626]
Siebentes Buch. Statshoheit und Statsgewalt etc.
a) Der Zutritt zu den Aemtern ist Niemandem ver-
schlossen. Der Sohn des Armen, der Talent hat, kann zu
diesem höchsten Beruf emporsteigen, wie der Sohn des vor-
nehmsten Mannes. Zahlreiche Stipendien erleichtern auch dem
Unbemittelten das Studium. Aber die grosze Mehrzahl der
Studirenden gehört thatsächlich den höher gebildeten Familien
an und bringt so von dem elterlichen Hause her ein reiches
Masz überlieferter Bildung und Sitte auf die hohe Schule mit.
Dadurch wird von Anfang an die ganze Masse der Studirenden
aus den niederen Regionen des Volkslebens auf eine höhere
Stufe der Cultur gehoben.
b) Regelmäszig wird für die sogenannten Aspiranten des
Statsdienstes vorerst Gymnasialbildung und nachher Uni-
versitätsbildung gefordert. Nur für einzelne technische
Aemter, z. B. Ingenieure, Architekten vertritt die Bildung, sei
es in Realgymnasien, sei es der polytechnischen
Schulen, die classische Bildung jener gelehrten Schulen.
Am Schlusz der höheren Schulbildung findet eine Stats-
prüfung statt.
Da der wissenschaftliche Geist der deutschen Universi-
täten die blosze Abrichtung zu einem äuszerlichen Berufe
verwirft, und die tiefere und freiere Erkenntnisz der Gesetze
und Principien anstrebt, so werden die Mängel des chinesi-
schen Mandarinenthums hier durch eine fortschreitende wissen-
schaftliche Arbeit überwunden. Der Stat und die Gesellschaft
aber erhalten auf diese Weise eine erhöhte Gewähr für die
tüchtige Vorbildung ihrer Beamten. Da nur geprüfte Beamte
zu den Aemtern zugelassen werden, so wird durch dieses
Erfordernisz auch den ungebührlichen Einflüssen der Partei-
gunst oder des Parteihasses und der Hofintriguen am wirk-
samsten begegnet. Die Prüfung sichert die Laufbahn des aus-
gezeichneten jungen Mannes und drängt zudringliche, aber
unwissende, wenn gleich von Mächtigen begünstigte Bewerber
zurück.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. 608. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/626>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.