Bluntschli, Johann Caspar: Das moderne Völkerrecht der civilisirten Staten. Nördlingen, 1868.Völkerrechtliche Personen. b) durch den Vorbehalt nachträglicher Genehmigung von Seite der gesetz- gebenden Gewalt in den Einzelstaten, c) durch die Verantwortlichkeit der Minister und Gesanten für ihre Stimm- führung auf den Congressen. Die Anwendung der parlamentarischen Vertretung auch auf völkerrechtliche Völkerrechtliche Perſonen. b) durch den Vorbehalt nachträglicher Genehmigung von Seite der geſetz- gebenden Gewalt in den Einzelſtaten, c) durch die Verantwortlichkeit der Miniſter und Geſanten für ihre Stimm- führung auf den Congreſſen. Die Anwendung der parlamentariſchen Vertretung auch auf völkerrechtliche <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <pb facs="#f0127" n="105"/> <fw place="top" type="header">Völkerrechtliche Perſonen.</fw><lb/> <list> <item><hi rendition="#aq">b)</hi> durch den Vorbehalt nachträglicher Genehmigung von Seite der geſetz-<lb/> gebenden Gewalt in den Einzelſtaten,</item><lb/> <item><hi rendition="#aq">c)</hi> durch die Verantwortlichkeit der Miniſter und Geſanten für ihre Stimm-<lb/> führung auf den Congreſſen.</item> </list><lb/> <p>Die Anwendung der parlamentariſchen Vertretung auch auf völkerrechtliche<lb/> Congreſſe wird noch lange ein idealer Wunſch bleiben. Inzwiſchen können aber die<lb/> Volksvertretungen dafür ſorgen, daß nicht durch auswärtige Verhandlungen die ver-<lb/> faſſungsmäßigen Rechte ihres Volkes verletzt oder die beſonderen Intereſſen ihres<lb/> Landes geſchädigt werden. In England und in den Vereinigten Staten iſt dieſe<lb/> Sorge ſchon ſeit langem geübt worden und mit Erfolg, wie manche Beiſpiele zeigen.<lb/> Lediglich deßhalb iſt die engliſche Krone der Heiligen Allianz nicht beigetreten und<lb/> mehr als einmal hat der amerikaniſche Senat die diplomatiſchen Verabredungen<lb/> durch ſeine Einſprache unwirkſam gemacht.</p> </div> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </body> </text> </TEI> [105/0127]
Völkerrechtliche Perſonen.
b) durch den Vorbehalt nachträglicher Genehmigung von Seite der geſetz-
gebenden Gewalt in den Einzelſtaten,
c) durch die Verantwortlichkeit der Miniſter und Geſanten für ihre Stimm-
führung auf den Congreſſen.
Die Anwendung der parlamentariſchen Vertretung auch auf völkerrechtliche
Congreſſe wird noch lange ein idealer Wunſch bleiben. Inzwiſchen können aber die
Volksvertretungen dafür ſorgen, daß nicht durch auswärtige Verhandlungen die ver-
faſſungsmäßigen Rechte ihres Volkes verletzt oder die beſonderen Intereſſen ihres
Landes geſchädigt werden. In England und in den Vereinigten Staten iſt dieſe
Sorge ſchon ſeit langem geübt worden und mit Erfolg, wie manche Beiſpiele zeigen.
Lediglich deßhalb iſt die engliſche Krone der Heiligen Allianz nicht beigetreten und
mehr als einmal hat der amerikaniſche Senat die diplomatiſchen Verabredungen
durch ſeine Einſprache unwirkſam gemacht.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |