Bluntschli, Johann Caspar: Das moderne Völkerrecht der civilisirten Staten. Nördlingen, 1868.Siebentes Buch. Stats angewiesen sind, und selbst da erheben sich gewöhnlich laute Klagen überungerechte Gewaltthat. Cromwell hatte, nachdem ein englisches Handelsschiff an der französischen Zu entschiedenen Reclamationen gab das Verfahren des Königs Friedrich II. Auch die Repressalien Englands gegen Griechenland in der sogenannten 4. Zu c. Die Hemmung des Handelsverkehrs als Repressalie geübt, 5. Zu d. Auch die Zurückweisung der Angehörigen eines ver- 6. Zu e u. f. Auch der Angriff auf die Freiheit nicht schuldiger Personen Siebentes Buch. Stats angewieſen ſind, und ſelbſt da erheben ſich gewöhnlich laute Klagen überungerechte Gewaltthat. Cromwell hatte, nachdem ein engliſches Handelsſchiff an der franzöſiſchen Zu entſchiedenen Reclamationen gab das Verfahren des Königs Friedrich II. Auch die Repreſſalien Englands gegen Griechenland in der ſogenannten 4. Zu c. Die Hemmung des Handelsverkehrs als Repreſſalie geübt, 5. Zu d. Auch die Zurückweiſung der Angehörigen eines ver- 6. Zu e u. f. Auch der Angriff auf die Freiheit nicht ſchuldiger Perſonen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0302" n="280"/><fw place="top" type="header">Siebentes Buch.</fw><lb/> Stats angewieſen ſind, und ſelbſt da erheben ſich gewöhnlich laute Klagen über<lb/> ungerechte Gewaltthat.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Cromwell</hi> hatte, nachdem ein engliſches Handelsſchiff an der franzöſiſchen<lb/> Küſte von den franzöſiſchen Behörden ſeines Erachtens in völkerrechtswidriger Weiſe<lb/> weggenommen und confiscirt worden war, zur Repreſſalie ſofort zwei franzöſiſche<lb/> Handelsſchiffe im Canal als Priſe wegnehmen laſſen. Die franzöſiſche Regierung ließ<lb/> ſich dieſe trotzige, die diplomatiſchen Verhandlungen rückſichtslos zur Seite ſchiebende<lb/> Eigenmacht gefallen, welche an das Sprichwort erinnert: Schlägſt du meinen Juden, ſo<lb/> ſchlage ich deinen Juden. Das <hi rendition="#g">Unrecht der Staten</hi> wurde auf keiner Seite gut<lb/> gemacht, aber auf beiden Seiten hatten es <hi rendition="#g">nichtſchuldige Privaten</hi> zu büßen.</p><lb/> <p>Zu entſchiedenen Reclamationen gab das Verfahren des Königs <hi rendition="#g">Friedrich</hi> <hi rendition="#aq">II.</hi><lb/> von Preußen Veranlaſſung, welcher die Zahlungen der <hi rendition="#g">Schleſiſchen Landes-<lb/> ſchuld</hi> an die engliſchen Gläubiger aus dem Grunde hemmte, weil England ſeines<lb/> Erachtens mit Unrecht Preußiſches Handelsgut als Priſe behandle. Die Denkſchrift<lb/> der engliſchen Kronjuriſten gegen dieſe Repreſſalie iſt berühmt geworden. Indeſſen<lb/> ſtanden ſich auch da engliſches und preußiſches Unrecht gegen Privaten gegenüber;<lb/> und wenn die Engliſchen Juriſten ſich für jenes auf hergebrachte Völkerſitte und<lb/> überkommene Theorien berufen konnten, ſo konnte ſich König Friedrich darauf ſtützen,<lb/> daß trotzdem jenes vermeintliche Priſenrecht offenbares Unrecht ſei und ſeine Maß-<lb/> regel nur als Repreſſalie demſelben die Wage halte und inſofern gerechtfertigt ſei.</p><lb/> <p>Auch die Repreſſalien Englands gegen Griechenland in der ſogenannten<lb/><hi rendition="#g">Pacifico</hi>-Angelegenheit (1850), indem zu Gunſten einer unberückſichtigt geblie-<lb/> benen Entſchädigungsforderung Pacifico’s griechiſche Kaufſchiffe mit Wegnahme be-<lb/> droht wurden, erregte damals in ganz Europa großes Aufſehen und vielfältige Miß-<lb/> billigung, ſelbſt im engliſchen Oberhaus.</p><lb/> <p>4. 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Mit gutem Grund wurde gegen<lb/> die Anwendung derſelben durch die <hi rendition="#g">Oeſterreichiſch-Lombardiſche</hi> Regierung<lb/> (1856), welche alle Teſſiner plötzlich aus Mailand auswies, proteſtirt, zumal dieſe<lb/> Repreſſalie, welche eine Menge ſchuldloſer Privaten in ihrem Erwerb und in ihrer<lb/> Wirthſchaft empfindlich ſchädigte, durch kein Unrecht des Cantons Teſſin wider<lb/> Mailändiſche Privaten, ſondern nur durch politiſche Beſchwerden motivirt war.</p><lb/> <p>6. Zu <hi rendition="#aq">e</hi> u. <hi rendition="#aq">f.</hi> Auch der <hi rendition="#g">Angriff</hi> auf die <hi rendition="#g">Freiheit</hi> nicht ſchuldiger Perſonen<lb/> kann nur zur Noth und nur unter der Vorausſetzung der Wiedervergeltung und des<lb/> Gegenrechts vertheidigt werden. 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Siebentes Buch.
Stats angewieſen ſind, und ſelbſt da erheben ſich gewöhnlich laute Klagen über
ungerechte Gewaltthat.
Cromwell hatte, nachdem ein engliſches Handelsſchiff an der franzöſiſchen
Küſte von den franzöſiſchen Behörden ſeines Erachtens in völkerrechtswidriger Weiſe
weggenommen und confiscirt worden war, zur Repreſſalie ſofort zwei franzöſiſche
Handelsſchiffe im Canal als Priſe wegnehmen laſſen. Die franzöſiſche Regierung ließ
ſich dieſe trotzige, die diplomatiſchen Verhandlungen rückſichtslos zur Seite ſchiebende
Eigenmacht gefallen, welche an das Sprichwort erinnert: Schlägſt du meinen Juden, ſo
ſchlage ich deinen Juden. Das Unrecht der Staten wurde auf keiner Seite gut
gemacht, aber auf beiden Seiten hatten es nichtſchuldige Privaten zu büßen.
Zu entſchiedenen Reclamationen gab das Verfahren des Königs Friedrich II.
von Preußen Veranlaſſung, welcher die Zahlungen der Schleſiſchen Landes-
ſchuld an die engliſchen Gläubiger aus dem Grunde hemmte, weil England ſeines
Erachtens mit Unrecht Preußiſches Handelsgut als Priſe behandle. Die Denkſchrift
der engliſchen Kronjuriſten gegen dieſe Repreſſalie iſt berühmt geworden. Indeſſen
ſtanden ſich auch da engliſches und preußiſches Unrecht gegen Privaten gegenüber;
und wenn die Engliſchen Juriſten ſich für jenes auf hergebrachte Völkerſitte und
überkommene Theorien berufen konnten, ſo konnte ſich König Friedrich darauf ſtützen,
daß trotzdem jenes vermeintliche Priſenrecht offenbares Unrecht ſei und ſeine Maß-
regel nur als Repreſſalie demſelben die Wage halte und inſofern gerechtfertigt ſei.
Auch die Repreſſalien Englands gegen Griechenland in der ſogenannten
Pacifico-Angelegenheit (1850), indem zu Gunſten einer unberückſichtigt geblie-
benen Entſchädigungsforderung Pacifico’s griechiſche Kaufſchiffe mit Wegnahme be-
droht wurden, erregte damals in ganz Europa großes Aufſehen und vielfältige Miß-
billigung, ſelbſt im engliſchen Oberhaus.
4. Zu c. Die Hemmung des Handelsverkehrs als Repreſſalie geübt,
hat wieder ihre großen Bedenken, indem regelmäßig die Hemmung nach beiden Seiten
hin nachtheilig wirkt, alſo den zur Selbſthülfe ſchreitenden Stat, oder ſeine Bevöl-
kerung ebenſo ſchädigt, wie den gegneriſchen Stat und ſeine Unterthanen. Von der
eigentlichen Sperre wird weiter unten (506) näher die Rede ſein.
5. Zu d. Auch die Zurückweiſung der Angehörigen eines ver-
verletzenden Stats und noch mehr die Ausweiſung derſelben iſt eine äußerſt
harte, ſelten gerechtfertigte Maßregel der Selbſthülfe. Mit gutem Grund wurde gegen
die Anwendung derſelben durch die Oeſterreichiſch-Lombardiſche Regierung
(1856), welche alle Teſſiner plötzlich aus Mailand auswies, proteſtirt, zumal dieſe
Repreſſalie, welche eine Menge ſchuldloſer Privaten in ihrem Erwerb und in ihrer
Wirthſchaft empfindlich ſchädigte, durch kein Unrecht des Cantons Teſſin wider
Mailändiſche Privaten, ſondern nur durch politiſche Beſchwerden motivirt war.
6. Zu e u. f. Auch der Angriff auf die Freiheit nicht ſchuldiger Perſonen
kann nur zur Noth und nur unter der Vorausſetzung der Wiedervergeltung und des
Gegenrechts vertheidigt werden. Wenn ein fremder Stat zuvor unſere Geſanten
oder Statsgenoſſen widerrechtlich gefangen hält, ſo mag die einſtweilige Gefangen-
nahme ſeiner Geſanten und Unterthanen dazu dienen, ihm ſein Unrecht zum Bewußt-
ſein zu bringen und Abhülfe zu erreichen. Aber immer müſſen wir uns daran er-
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