Börne, Ludwig: Briefe aus Paris. Bd. 4. Offenbach, 1833.Frankfurt wohl bekannt seyn. O! es kocht, es kocht Bericht des Oesterreichischen Generals von (Frankfurt, 1823. In die Majorität der Bundes-Gesandten ist ein Die erste Form ist die Gesetzlichkeit. Kein Frankfurt wohl bekannt ſeyn. O! es kocht, es kocht Bericht des Oeſterreichiſchen Generals von (Frankfurt, 1823. In die Majorität der Bundes-Geſandten iſt ein Die erſte Form iſt die Geſetzlichkeit. Kein <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div> <div> <p><pb facs="#f0264" n="250"/> Frankfurt wohl bekannt ſeyn. O! es kocht, es kocht<lb/> in mir! Aber meine bevorſtehende Reiſe läßt mir<lb/> nicht Zeit zu warten, bis meine Zorn Suppe gar<lb/> geworden. Unglückliches Volk! Unglückliches Vater¬<lb/> land! Kein Wahnſinniger wird ſo bevormundet und<lb/> gepeinigt. Es iſt mir, als ſähe ich das ganze Deut¬<lb/> ſche Volk im Drillhäuschen. Doch genug, genug!</p><lb/> <p rendition="#c"> <hi rendition="#b">Bericht des Oeſterreichiſchen Generals von<lb/> Langenau an den Fürſten von Metternich.</hi> </p><lb/> <p rendition="#c">(Frankfurt, 1823.</p><lb/> <p>In die Majorität der Bundes-Geſandten iſt ein<lb/> Geiſt des Widerſpruchs gefahren, der ſich in zwei¬<lb/> facher Beziehung in der Form des Liberalismus ma¬<lb/> nifeſtirt, obwohl er durch und durch <hi rendition="#g">politiſcher</hi><lb/> Natur iſt.</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">erſte</hi> Form iſt die <hi rendition="#g">Geſetzlichkeit</hi>. Kein<lb/> Antrag darf ohne ſtrenge Prüfung zur Abſtimmung<lb/> gebracht werden. An jeden wird der Buchſtabe des<lb/> Geſetzes als Maasſtab gelegt; jede Discuſſion wird<lb/> auf Grundſätze zurückgeführt. Alles wird unter die<lb/><choice><sic>Lupa</sic><corr>Lupe</corr></choice> der Bundes-Verſammlung gebracht; kein Geſetz<lb/> wird <hi rendition="#g">für</hi> oder <hi rendition="#g">wider</hi> angeführt, ohne durch künſt¬<lb/> liche Exegeſe den Sinn deſſelben auf ſo folgenreiche<lb/> Weiſe auszudehnen, daß der Convenienz bald gar<lb/> kein Spielraum mehr übrig bleiben wird. Aber nicht<lb/> die Geſetzlichkeit, die Verfaſſungsmäßigkeit iſt der<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [250/0264]
Frankfurt wohl bekannt ſeyn. O! es kocht, es kocht
in mir! Aber meine bevorſtehende Reiſe läßt mir
nicht Zeit zu warten, bis meine Zorn Suppe gar
geworden. Unglückliches Volk! Unglückliches Vater¬
land! Kein Wahnſinniger wird ſo bevormundet und
gepeinigt. Es iſt mir, als ſähe ich das ganze Deut¬
ſche Volk im Drillhäuschen. Doch genug, genug!
Bericht des Oeſterreichiſchen Generals von
Langenau an den Fürſten von Metternich.
(Frankfurt, 1823.
In die Majorität der Bundes-Geſandten iſt ein
Geiſt des Widerſpruchs gefahren, der ſich in zwei¬
facher Beziehung in der Form des Liberalismus ma¬
nifeſtirt, obwohl er durch und durch politiſcher
Natur iſt.
Die erſte Form iſt die Geſetzlichkeit. Kein
Antrag darf ohne ſtrenge Prüfung zur Abſtimmung
gebracht werden. An jeden wird der Buchſtabe des
Geſetzes als Maasſtab gelegt; jede Discuſſion wird
auf Grundſätze zurückgeführt. Alles wird unter die
Lupe der Bundes-Verſammlung gebracht; kein Geſetz
wird für oder wider angeführt, ohne durch künſt¬
liche Exegeſe den Sinn deſſelben auf ſo folgenreiche
Weiſe auszudehnen, daß der Convenienz bald gar
kein Spielraum mehr übrig bleiben wird. Aber nicht
die Geſetzlichkeit, die Verfaſſungsmäßigkeit iſt der
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