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Börne, Ludwig: Briefe aus Paris. Bd. 6. Paris, 1834.

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aber keinen Schatz mehr. So haben wir einen
Staat aber keine Menschen darin.

Die deutschen Strafgesetze gegen Staatsver¬
brechen, und besonders die Art und Weise auf welche
mit einem Angeklagten die gerichtliche Untersuchung
geführt, und die Gesetze auf einzelne Fälle angewen¬
det werden -- das alles ist fürchterlich! Sie sind
ein Frauenzimmer und brauchten diese Schändlichkei¬
ten nur zu fühlen, nicht zu verstehen; aber die Sache
ist so klar, daß sie selbst ein Kind begreift und sich
davor entsetzt. In einem monarchischen Staate wer¬
den Staat und Fürst für Eines angesehen, und so
wird jedes Staatsverbrechen zur Beleidigung des
Fürsten, und jede Beleidigung des Fürsten zum Staats¬
verbrechen. Und dieser Fürst der beleidigt worden,
bestimmt selbst die Strafe der Beleidigung, bestraft
selbst den Beleidiger; denn die Richter, die Gesetz¬
geber sind des Fürsten Beamte, werden von ihm ein¬
gesetzt und abgesetzt, und ihr Schicksal und das
ihrer Familie hängt von ihrer Folgsamkeit gegen die
Wünsche und Launen des Fürsten ab. So nimmt jede
fürstliche Rache den Schein des Rechts und, was noch
gefährlicher ist, selbst die verdienteste Strafe nimmt
den Schein der Rache an. Bei aller Rechtspflege
kömmt es nicht blos darauf an, daß Recht gesprochen
werde, sondern auch daß jeder Bürger im Staate

aber keinen Schatz mehr. So haben wir einen
Staat aber keine Menſchen darin.

Die deutſchen Strafgeſetze gegen Staatsver¬
brechen, und beſonders die Art und Weiſe auf welche
mit einem Angeklagten die gerichtliche Unterſuchung
geführt, und die Geſetze auf einzelne Fälle angewen¬
det werden — das alles iſt fürchterlich! Sie ſind
ein Frauenzimmer und brauchten dieſe Schändlichkei¬
ten nur zu fühlen, nicht zu verſtehen; aber die Sache
iſt ſo klar, daß ſie ſelbſt ein Kind begreift und ſich
davor entſetzt. In einem monarchiſchen Staate wer¬
den Staat und Fürſt für Eines angeſehen, und ſo
wird jedes Staatsverbrechen zur Beleidigung des
Fürſten, und jede Beleidigung des Fürſten zum Staats¬
verbrechen. Und dieſer Fürſt der beleidigt worden,
beſtimmt ſelbſt die Strafe der Beleidigung, beſtraft
ſelbſt den Beleidiger; denn die Richter, die Geſetz¬
geber ſind des Fürſten Beamte, werden von ihm ein¬
geſetzt und abgeſetzt, und ihr Schickſal und das
ihrer Familie hängt von ihrer Folgſamkeit gegen die
Wünſche und Launen des Fürſten ab. So nimmt jede
fürſtliche Rache den Schein des Rechts und, was noch
gefährlicher iſt, ſelbſt die verdienteſte Strafe nimmt
den Schein der Rache an. Bei aller Rechtspflege
kömmt es nicht blos darauf an, daß Recht geſprochen
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[204/0216] aber keinen Schatz mehr. So haben wir einen Staat aber keine Menſchen darin. Die deutſchen Strafgeſetze gegen Staatsver¬ brechen, und beſonders die Art und Weiſe auf welche mit einem Angeklagten die gerichtliche Unterſuchung geführt, und die Geſetze auf einzelne Fälle angewen¬ det werden — das alles iſt fürchterlich! Sie ſind ein Frauenzimmer und brauchten dieſe Schändlichkei¬ ten nur zu fühlen, nicht zu verſtehen; aber die Sache iſt ſo klar, daß ſie ſelbſt ein Kind begreift und ſich davor entſetzt. In einem monarchiſchen Staate wer¬ den Staat und Fürſt für Eines angeſehen, und ſo wird jedes Staatsverbrechen zur Beleidigung des Fürſten, und jede Beleidigung des Fürſten zum Staats¬ verbrechen. Und dieſer Fürſt der beleidigt worden, beſtimmt ſelbſt die Strafe der Beleidigung, beſtraft ſelbſt den Beleidiger; denn die Richter, die Geſetz¬ geber ſind des Fürſten Beamte, werden von ihm ein¬ geſetzt und abgeſetzt, und ihr Schickſal und das ihrer Familie hängt von ihrer Folgſamkeit gegen die Wünſche und Launen des Fürſten ab. So nimmt jede fürſtliche Rache den Schein des Rechts und, was noch gefährlicher iſt, ſelbſt die verdienteſte Strafe nimmt den Schein der Rache an. Bei aller Rechtspflege kömmt es nicht blos darauf an, daß Recht geſprochen werde, ſondern auch daß jeder Bürger im Staate

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Zitationshilfe: Börne, Ludwig: Briefe aus Paris. Bd. 6. Paris, 1834, S. 204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/boerne_paris06_1834/216>, abgerufen am 18.05.2024.