Börne, Ludwig: Briefe aus Paris. Bd. 6. Paris, 1834.blos Brod ohne Wasser. Ich wunderte mich gar blos Brod ohne Waſſer. Ich wunderte mich gar <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0220" n="208"/> blos Brod ohne Waſſer. Ich wunderte mich gar<lb/> nicht darüber, denn ich dachte, es ſei eine ſinnreiche<lb/> deutſche Rache gegen die franzöſiſche Juli-Revolution.<lb/> Aber aus dem Conſtitutionnel, der das Urtheil in<lb/> ſeiner ganzer Ausdehnung mit den Unterſchriften der<lb/> Richter enthielt, erfuhr ich erſt ſeinen wahren Sinn.<lb/> Es heißt dort: verurtheilt ... „<hi rendition="#aq">à observer un<lb/> jeûne de quinze jours chaque mois de Juillet<lb/> de chaque année de son enprisonnement, de<lb/> manière qu'il ne doit recevoir pendant trois<lb/> jours que du pain et de l'eau, pendant les<lb/> trois jours suivant la nourriture dûe aux pri¬<lb/> sonniers, et ainsi da suite et alternativement<lb/> pendant la quinzaine</hi>.“ Was wird es dem Herrn<lb/><hi rendition="#g">Oeſtreicher</hi> (ſo heißt der verurtheilte Zeitungs-<lb/> Redakteur) in der Freiheit gut ſchmecken! Er komme<lb/> jedesmal im Juli zu uns, und wir wollen ihn vier¬<lb/> zehen Tage lang abwechſelnd drei Tage mit Cham¬<lb/> pagner und Auſtern, und drei Tage mit Burgunder<lb/> und Trüffelpaſteten bewirthen und dabei auf die Ge¬<lb/> ſundheit des Herrn Staatsrathes Feuerbach trinken<lb/> — nämlich auf die Geſundheit ſeines Kopfes. Ich<lb/> habe Ihnen ſchon früher geſagt, daß dieſe ſchönen<lb/> Baieriſchen Kriminalgeſetze keineswegs aus einer<lb/> alten barbariſchen Zeit herſtammen, ſondern daß ſie<lb/> im neunzehnten Jahrhundert, zwanzig Jahr nach<lb/> der franzöſiſchen Erklärung der Menſchenrechte ver¬<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [208/0220]
blos Brod ohne Waſſer. Ich wunderte mich gar
nicht darüber, denn ich dachte, es ſei eine ſinnreiche
deutſche Rache gegen die franzöſiſche Juli-Revolution.
Aber aus dem Conſtitutionnel, der das Urtheil in
ſeiner ganzer Ausdehnung mit den Unterſchriften der
Richter enthielt, erfuhr ich erſt ſeinen wahren Sinn.
Es heißt dort: verurtheilt ... „à observer un
jeûne de quinze jours chaque mois de Juillet
de chaque année de son enprisonnement, de
manière qu'il ne doit recevoir pendant trois
jours que du pain et de l'eau, pendant les
trois jours suivant la nourriture dûe aux pri¬
sonniers, et ainsi da suite et alternativement
pendant la quinzaine.“ Was wird es dem Herrn
Oeſtreicher (ſo heißt der verurtheilte Zeitungs-
Redakteur) in der Freiheit gut ſchmecken! Er komme
jedesmal im Juli zu uns, und wir wollen ihn vier¬
zehen Tage lang abwechſelnd drei Tage mit Cham¬
pagner und Auſtern, und drei Tage mit Burgunder
und Trüffelpaſteten bewirthen und dabei auf die Ge¬
ſundheit des Herrn Staatsrathes Feuerbach trinken
— nämlich auf die Geſundheit ſeines Kopfes. Ich
habe Ihnen ſchon früher geſagt, daß dieſe ſchönen
Baieriſchen Kriminalgeſetze keineswegs aus einer
alten barbariſchen Zeit herſtammen, ſondern daß ſie
im neunzehnten Jahrhundert, zwanzig Jahr nach
der franzöſiſchen Erklärung der Menſchenrechte ver¬
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